Fluchtplan-Erstellung in Hannover

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Fluchtplan-Erstellung in Hannover: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Niedersachsen

Gültige Landesbauordnung: NBauO (Niedersächsische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach NBauO § 51 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Niedersächsische Bauprüfverordnung (NBauPrüfVO).

Zuständige Behörde in Hannover

Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Die NBauO regelt Sonderbauten in § 51. Niedersachsen führt eine eigene Liste anerkannter Sachverständiger für Brandschutz, die für Bauantragsverfahren zwingend erforderlich ist. Die NBauPrüfVO regelt wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre.

Fluchtplan-Erstellung in Hannover: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Hannover (Niedersachsen).

Landesbauordnung

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) (NBauO)

In der Fassung vom 3. April 2012, zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 18. Juni 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 51), in Kraft seit 1. Juli 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Hannover

Landeshauptstadt Hannover - Bereich Bauordnung (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)

Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover

Tel: 0511 168-42380

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Hannover

Berufsfeuerwehr mit 5 Wachen + 17 Freiwilligen Feuerwehren

Regionsleitstelle Hannover

Weidendamm 50, 30167 Hannover

Nicht-Notruf: 0511 912-0

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.11.2012

Rechtsgrundlage: § 44 Abs. 5 NBauO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Fluchtplan-Erstellung in Hannover?

Die Kosten für Fluchtplan-Erstellung in Hannover liegen bei 150-400 EUR pro Plan. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Fluchtplan?
Ein normgerechter Fluchtplan nach DIN ISO 23601 kostet je nach Geschossgröße und Komplexität zwischen 150 und 400 EUR pro Plan. Für ein komplettes Gebäude mit 5 Geschossen rechnen Sie mit 750 bis 2.000 EUR. Die Erstaufnahme vor Ort ist oft im Preis enthalten.
Wann sind Fluchtpläne Pflicht?
Flucht- und Rettungspläne sind nach ASR A2.3 Pflicht, wenn die Fluchtwegsituation unübersichtlich ist (z.B. bei großen Gebäuden, mehreren Geschossen, hoher Besucherfrequenz). Auch die Baugenehmigung, Versicherer oder die Feuerwehr können Fluchtpläne fordern.
Wie oft müssen Fluchtpläne aktualisiert werden?
Fluchtpläne müssen bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Fluchtwegsituation sofort aktualisiert werden. Unabhängig davon empfiehlt sich eine Überprüfung alle 2 Jahre. Die ASR A2.3 schreibt vor, dass Pläne stets den aktuellen Stand abbilden müssen.
Welche Landesbauordnung gilt in Hannover für Fluchtplan-Erstellung?
In Hannover (Niedersachsen) gilt die NBauO (Niedersächsische Bauordnung). Die NBauO regelt Sonderbauten in § 51. Niedersachsen führt eine eigene Liste anerkannter Sachverständiger für Brandschutz, die für Bauantragsverfahren zwingend erforderlich ist. Die NBauPrüfVO regelt wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre.
Welche Behörde ist in Hannover zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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