Brandschutzkonzept deutschlandweit erstellen lassen

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise von qualifizierten Fachplanern und Sachverständigen. Für Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen und Sonderbauten nach Landesbauordnung.

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Was ist ein Brandschutzkonzept?

Ein Brandschutzkonzept ist die zusammenhängende Darstellung aller Brandschutzmaßnahmen eines Gebäudes. Bei Sonderbauten verlangt die Bauaufsicht es im Genehmigungsverfahren. Es ist eine Planungsleistung auf Basis von Bauunterlagen, weshalb der Ersteller nicht am Ort des Bauvorhabens sitzen muss.

Wann ein Konzept verlangt wird

Die Anforderung kommt im Regelfall aus dem Baugenehmigungsverfahren und richtet sich nach der Gebäudeklasse und der Nutzung.

FallSchwelleGrundlage
Sonderbau Bauaufsicht verlangt es im Genehmigungsverfahren Landesbauordnung
Industriebau über 5.000 m² Brandabschnittsfläche Muster-Industriebaurichtlinie
Verkaufsstätte über 2.000 m² Verkaufsfläche Muster-Verkaufsstättenverordnung
Abweichung von der Bauordnung wenn Kompensationsmaßnahmen nachzuweisen sind Landesbauordnung
Nutzungsänderung im Bestand wenn sich die Brandlast oder Personenzahl ändert Bauordnungsrecht

Achtung: Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sind nicht bundeseinheitlich definiert. Üblich ist die Aufteilung: Nachweis als formales Dokument im Genehmigungsverfahren, Konzept als ausgearbeitete Gesamtbetrachtung. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz definieren den Nachweis gesetzlich gar nicht, Bayern kennt umgekehrt nur diesen Begriff. Welches Dokument verlangt wird, steht in der Landesbauordnung. Auch die Schwellen unten stammen aus Musterrichtlinien, die erst über Landesrecht binden.

Planungsleistung ohne Ortsbindung

Grundlage sind Bauzeichnungen, Nutzungsangaben und die Anforderungen der zuständigen Bauaufsicht. Die Bearbeitung erfolgt am Rechner, Abstimmungen laufen über Bauherr, Architekt und Behörde. Ortsnähe ist hilfreich, wenn Behördentermine anstehen, aber keine Voraussetzung. Wer mehrere Bauvorhaben in verschiedenen Regionen betreut, fährt mit einem durchgängigen Planer meist besser als mit wechselnden Büro vor Ort.

Was ein Konzept kostet

Übliche Spanne: abhängig von Größe, Nutzung und Schwierigkeitsgrad

LeistungPreis
Ingenieurleistung, Stundensatz110 bis 140 Euro / Stunde
Sachverständigenleistung130 bis 180 Euro / Stunde
Kleineres Vorhabenmeist Pauschale nach Geschossfläche
Sonderbau mit AbweichungenAufwand steigt mit jeder nachzuweisenden Kompensation

Das sind Marktpreise, keine bindende Honorarordnung. Die HOAI deckt die Brandschutz-Fachplanung nicht verbindlich ab. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Gebäudeklasse, Bruttogrundfläche, Nutzung und der Stand des Genehmigungsverfahrens feststehen.

Bundesweit tätige Anbieter im Verzeichnis

2 Betriebe erbringen Brandschutzkonzept nachweislich über die eigene Region hinaus.

AnbieterSitzBeleg der Reichweite
Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig Leipzig eigene Standorte und Referenzen, geprüft 2026-09-03
nees Ingenieure GmbH Hamburg eigene Standorte und Referenzen, geprüft 2026-09-03

Eingeordnet anhand eigener Niederlassungen, Referenzprojekte in mehreren Bundesländern und Angaben zur Betriebsgröße. Eine bloße Aussage „deutschlandweit“ auf der Anbieterwebsite genügt uns dafür nicht. Die Liste ist nicht abschließend: Passende Betriebe ohne Eintrag sprechen wir bei einer Anfrage gezielt an.

Passenden Anbieter finden

Für bundesweite Mandate stellen wir den Kontakt gezielt her, statt nur eine Liste auszuspielen. Sie beschreiben Ihren Bedarf, wir sprechen die Betriebe an, die ihn tatsächlich über alle Standorte bedienen können, und melden uns mit dem Ergebnis. Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Häufige Fragen

Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?
Die Anforderungen regeln die Landesbauordnungen und weichen voneinander ab. Üblich sind Nachweisberechtigte für Brandschutz, Prüfsachverständige oder entsprechend qualifizierte Ingenieure. Wer im konkreten Fall zeichnen darf, hängt vom Bundesland und von der Gebäudeklasse ab.
Was gehört in ein Brandschutzkonzept?
Zusammengefasst: die Einordnung des Gebäudes, Rettungswege, Abschottungen und Brandabschnitte, Anforderungen an Bauteile, anlagentechnische Maßnahmen wie Brandmelde- und Löschanlagen, betriebliche Maßnahmen sowie der Nachweis aller Abweichungen von der Bauordnung samt Kompensation.
Muss der Ersteller in der Nähe des Bauvorhabens sitzen?
Nein. Die Leistung wird auf Basis von Bauunterlagen erbracht. Ortsnähe kann bei Terminen mit der Bauaufsicht praktisch sein, ist aber keine Bedingung. Entscheidend ist, dass der Ersteller mit dem Bauordnungsrecht des betreffenden Bundeslandes vertraut ist.
Wie unterscheiden sich Konzept, Nachweis und Gutachten?
Die Begriffe sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Üblicherweise ist der Brandschutznachweis das im Genehmigungsverfahren einzureichende Dokument und das Brandschutzkonzept die ausführliche inhaltliche Ausarbeitung dahinter. Manche Bundesländer verwenden nur einen der beiden Begriffe. Ein Brandschutzgutachten beurteilt dagegen eine konkrete Fragestellung im Bestand, etwa nach einem Schaden oder bei einer Nutzungsänderung.

Auch regional suchen

Wenn Sie Brandschutzkonzept nur an einem Standort brauchen, führt die Übersicht nach Städten schneller zum Ziel.