Externer Brandschutzbeauftragter deutschlandweit

Externe Brandschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen. Beratung, Begehungen, Dokumentation und behördliche Abstimmung nach ArbStättV und ASR A2.2.

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Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter?

Ein externer Brandschutzbeauftragter übernimmt die Aufgaben nach DGUV Information 205-003, ohne dass Sie eigenes Personal ausbilden. Vorgesehen ist die Bestellung vor allem bei Hochhäusern, großen Industriebauten und Verkaufsstätten. Verbindlich wird das über das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes, die Schwellen weichen deshalb voneinander ab.

Wann die Bestellung Pflicht ist

Es gibt keine bundeseinheitliche Schwelle nach Mitarbeiterzahl. Entscheidend sind Gebäudeart, Größe und Nutzung. Wichtig: Die folgenden Werte stammen aus den Musterrichtlinien der Bauministerkonferenz. Diese Muster sind selbst kein geltendes Recht: Verbindlich werden sie erst, wenn ein Bundesland sie in seine Bauordnung übernimmt, und dabei weichen die Länder ab. Für Ihren Standort gilt immer das Landesrecht.

FallSchwelleGrundlage
Hochhaus Gebäude mit Aufenthaltsräumen über 22 m Muster-Hochhausrichtlinie, umgesetzt im Landesrecht
Industriebau über 5.000 m² Brandabschnittsfläche Muster-Industriebaurichtlinie Nr. 5.14.3
Verkaufsstätte über 2.000 m² Verkaufsfläche Muster-Verkaufsstättenverordnung
Versammlungsstätte je nach Bundesland unterschiedlich geregelt Landesrecht
Klinik und Pflegeheim projektbezogen über Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept keine bundesweite Verordnung
Unabhängig davon wenn der Sachversicherer es zur Auflage macht Versicherungsvertrag

ASR A2.2 Punkt 7 spricht bei erhöhter Brandgefährdung nur eine Empfehlung aus („sollte bestellt werden“). Die DGUV Information 205-003 regelt Qualifikation und Bestellform, begründet aber selbst keine Pflicht. Ein Hinweis noch: Bei Industriebauten greift die Pflicht zur Brandschutzordnung bereits ab 2.000 m², also früher als die zum Beauftragten.

Mehrere Standorte, ein Ansprechpartner

Wer Filialen, Heime, Studios oder Niederlassungen betreibt, braucht die Leistung an jedem Standort, aber nicht an jedem Standort einen eigenen Vertrag. Überregional tätige Anbieter betreuen alle Standorte aus einer Hand, mit einheitlicher Dokumentation und einer Rechnung. Für Facility Manager ist das der eigentliche Unterschied: Statt zwölf Einzelbeauftragungen zu steuern, gibt es einen Vertrag und einen festen Ansprechpartner.

Was ein Mandat kostet

Übliche Spanne: Stundensatz 70 bis 150 Euro netto

LeistungPreis
Sachkundige nach DGUV 205-00370 bis 100 Euro / Stunde
Brandschutztechniker mit Berufserfahrung90 bis 120 Euro / Stunde
Brandschutzingenieur oder Sachverständiger110 bis 140 Euro / Stunde
Kleinbetrieb als Monatspauschale250 bis 400 Euro / Monat
Sonderbau mit hohem Betreuungsumfangbis etwa 15.000 Euro / Jahr

Das sind Marktpreise, keine gesetzlich geregelten Honorare. Für Brandschutzleistungen gibt es keine bindende Honorarordnung. Die Spanne hängt an Gebäudeart, Zahl der Begehungen und Umfang des Beratungskontingents. Ausführlich mit allen Kostenblöcken: unser Ratgeber zu den Kosten eines externen Brandschutzbeauftragten.

Bundesweit tätige Anbieter im Verzeichnis

2 Betriebe erbringen Brandschutzbeauftragter nachweislich über die eigene Region hinaus.

AnbieterSitzBeleg der Reichweite
ias health & safety GmbH Görlitz eigene Standorte und Referenzen, geprüft 2026-09-03
nees Ingenieure GmbH Hamburg eigene Standorte und Referenzen, geprüft 2026-09-03

Eingeordnet anhand eigener Niederlassungen, Referenzprojekte in mehreren Bundesländern und Angaben zur Betriebsgröße. Eine bloße Aussage „deutschlandweit“ auf der Anbieterwebsite genügt uns dafür nicht. Die Liste ist nicht abschließend: Passende Betriebe ohne Eintrag sprechen wir bei einer Anfrage gezielt an.

Passenden Anbieter finden

Für bundesweite Mandate stellen wir den Kontakt gezielt her, statt nur eine Liste auszuspielen. Sie beschreiben Ihren Bedarf, wir sprechen die Betriebe an, die ihn tatsächlich über alle Standorte bedienen können, und melden uns mit dem Ergebnis. Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Häufige Fragen

Muss der Brandschutzbeauftragte vor Ort sitzen?
Nein. Die Aufgaben nach DGUV Information 205-003 umfassen Beratung, Begehungen, Dokumentation und Schulung. Nur die Begehungen setzen einen Termin vor Ort voraus, üblicherweise ein- bis zweimal im Jahr. Alles andere lässt sich ortsunabhängig erbringen. Deshalb arbeiten viele Betriebe mit einem überregional tätigen Anbieter.
Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?
Es gibt keine bundeseinheitliche Mitarbeiterzahl, ab der die Bestellung Pflicht wird. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Maßgeblich sind Gebäudeart und Größe nach dem Bauordnungsrecht des jeweiligen Landes, etwa Hochhaus ab 22 Metern oder Verkaufsstätte über 2.000 Quadratmetern, sowie Auflagen des Sachversicherers.
Kann ein Anbieter mehrere Standorte in verschiedenen Bundesländern betreuen?
Ja. Die Qualifikationsanforderungen der DGUV Information 205-003 sind bundesweit als anerkannte Regel der Technik etabliert. Sie sind allerdings kein Gesetz: Verbindlich werden sie erst über die jeweilige Rechtsgrundlage im Einzelfall, etwa eine Landes-Sonderbauverordnung, ein Brandschutzkonzept oder den Vertrag. Praktisch zu prüfen ist, ob der Anbieter die Begehungen an allen Standorten leisten kann. Belastbare Hinweise sind eigene Niederlassungen, Stellenausschreibungen in mehreren Städten und Referenzen aus verschiedenen Regionen.
Was unterscheidet einen externen von einem internen Brandschutzbeauftragten?
Der interne Beauftragte ist ein eigener Mitarbeiter, der die Ausbildung durchläuft und die Aufgabe neben seiner eigentlichen Tätigkeit übernimmt. Der externe wird beauftragt und bringt Qualifikation, Vertretung und Haftpflichtversicherung mit. Bei mehreren Standorten ist die externe Lösung meist einfacher, weil Urlaub und Ausfall abgedeckt sind.

Auch regional suchen

Wenn Sie Brandschutzbeauftragter nur an einem Standort brauchen, führt die Übersicht nach Städten schneller zum Ziel.