Brandmeldeanlage Wartung in Frankfurt am Main

Geprüfte Brandmeldeanlage-Fachbetriebe in Frankfurt am Main (Hessen). Wir nehmen aktuell Anbieter auf.

Brandmeldeanlage-Fachbetriebe in Frankfurt am Main

Für Frankfurt am Main nehmen wir aktuell Brandmeldeanlage-Fachbetriebe auf. Sie kennen einen guten Anbieter oder sind selbst einer?

Firma kostenlos eintragen
Schritt 1 von 4

Was brauchen Sie in Frankfurt am Main?

Wählen Sie Ihre Leistung. Wir finden die passenden Fachbetriebe.

Brandmeldeanlage Wartung in Frankfurt am Main: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Hessen

Gültige Landesbauordnung: HBO (Hessische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach HBO § 50 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Hessische Prüfverordnung.

Zuständige Behörde in Frankfurt am Main

Hessische Brandschutzdienststelle als eigene Genehmigungsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

In Hessen ist die Brandschutzdienststelle eine eigene Genehmigungsbehörde im Bauantragsverfahren für Sonderbauten. Sie prüft das Brandschutzkonzept und stellt eigene Anforderungen. Die Hessische Prüfverordnung regelt die wiederkehrende Sachverständigenprüfung.

Brandmeldeanlage Wartung in Frankfurt am Main: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Frankfurt am Main (Hessen).

Landesbauordnung

Hessische Bauordnung (HBO) (HBO)

Vom 28. Mai 2018, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2023

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung, inkl. Abs. 2 Rauchwarnmelder)
  • § 17 Bauarten
  • § 25 Tragende Wände, Stützen

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Frankfurt am Main

Branddirektion Frankfurt am Main, Abt. 37.E21 Vorbeugender Brandschutz

Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main

Tel: 069 212-726309

E-Mail: Keine Daten verfügbar

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Frankfurt am Main

Berufsfeuerwehr mit 12 Wachen + 28 Freiwilligen Feuerwehren

Zentrale Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt am Main

Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main (BKRZ)

Nicht-Notruf: 069 212-72800

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 21.6.2005

Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 2 HBO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Brandmeldeanlage Wartung in Frankfurt am Main?

Die Kosten für Brandmeldeanlage Wartung in Frankfurt am Main liegen bei 500-2.000 EUR pro Wartung. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Brandmeldeanlage gewartet werden?
Brandmeldeanlagen müssen nach DIN VDE 0833-1 mindestens vierteljährlich inspiziert und jährlich gewartet werden. Die Aufschaltung zur Feuerwehr erfordert zusätzlich eine jährliche Abnahme. Manche Versicherer fordern kürzere Wartungsintervalle.
Was kostet die Wartung einer Brandmeldeanlage?
Die jährlichen Wartungskosten liegen je nach Anlagengröße zwischen 500 und 2.000 EUR. Für größere Objekte mit über 100 Meldern rechnen Sie mit 2.000 bis 5.000 EUR pro Jahr. In den Kosten enthalten sind Inspektion, Funktionsprüfung und Dokumentation.
Wer darf Brandmeldeanlagen warten?
Die Wartung muss durch einen nach DIN 14675 zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Dieser benötigt entsprechend qualifiziertes Personal (Fachkraft für Brandmeldeanlagen) und eine gültige Zertifizierung. Nur zertifizierte Betriebe dürfen Anlagen aufschalten und abnehmen.
Welche Landesbauordnung gilt in Frankfurt am Main für Brandmeldeanlage Wartung?
In Frankfurt am Main (Hessen) gilt die HBO (Hessische Bauordnung). In Hessen ist die Brandschutzdienststelle eine eigene Genehmigungsbehörde im Bauantragsverfahren für Sonderbauten. Sie prüft das Brandschutzkonzept und stellt eigene Anforderungen. Die Hessische Prüfverordnung regelt die wiederkehrende Sachverständigenprüfung.
Welche Behörde ist in Frankfurt am Main zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Hessische Brandschutzdienststelle als eigene Genehmigungsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in eigener Zuständigkeit als Genehmigungsbehörde.
Wie oft muss ich Brandschutzanlagen in Frankfurt am Main prüfen lassen?
Nach Hessische Prüfverordnung ist eine wiederkehrende Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen alle 3 Jahre vorgeschrieben. Zusätzlich gilt die jährliche Wartungspflicht nach DIN-Normen und Herstellervorgaben.

Weitere Brandschutz-Leistungen in Frankfurt am Main

Sie bieten Brandschutz in Frankfurt am Main an?

Zeigen Sie Ihre Zertifizierungen, Spezialisierungen und Bewertungen. Ein Auftrag refinanziert Ihren Jahreseintrag.

Firma kostenlos eintragen