Brandschutztüren-Prüfung in Hannover

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Brandschutztüren-Prüfer in Hannover

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Brandschutztüren-Prüfung in Hannover: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Niedersachsen

Gültige Landesbauordnung: NBauO (Niedersächsische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach NBauO § 51 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Niedersächsische Bauprüfverordnung (NBauPrüfVO).

Zuständige Behörde in Hannover

Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Die NBauO regelt Sonderbauten in § 51. Niedersachsen führt eine eigene Liste anerkannter Sachverständiger für Brandschutz, die für Bauantragsverfahren zwingend erforderlich ist. Die NBauPrüfVO regelt wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre.

Brandschutztüren-Prüfung in Hannover: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Hannover (Niedersachsen).

Landesbauordnung

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) (NBauO)

In der Fassung vom 3. April 2012, zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 18. Juni 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 51), in Kraft seit 1. Juli 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Hannover

Landeshauptstadt Hannover - Bereich Bauordnung (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)

Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover

Tel: 0511 168-42380

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Hannover

Berufsfeuerwehr mit 5 Wachen + 17 Freiwilligen Feuerwehren

Regionsleitstelle Hannover

Weidendamm 50, 30167 Hannover

Nicht-Notruf: 0511 912-0

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.11.2012

Rechtsgrundlage: § 44 Abs. 5 NBauO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Brandschutztüren-Prüfung in Hannover?

Die Kosten für Brandschutztüren-Prüfung in Hannover liegen bei 25-60 EUR pro Tür. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?
Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) müssen nach DIBt-Richtlinie mindestens jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Die Prüfung umfasst Schließfunktion, Dichtungen, Beschläge und Oberflächenzustand. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
Was kostet die Prüfung einer Brandschutztür?
Die Prüfung kostet je nach Türtyp und Aufwand 25 bis 60 EUR pro Tür. Bei größeren Objekten mit vielen Türen sinkt der Stückpreis auf 15 bis 30 EUR. Darin enthalten sind Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Prüfprotokoll.
Wer darf Brandschutztüren prüfen?
Die Prüfung darf eine befähigte Person durchführen, die über Sachkunde in Bezug auf Feuerschutzabschlüsse verfügt. Dies können Brandschutzfachbetriebe, Sachverständige oder speziell geschulte Hausmeister sein. Die DIBt-Richtlinie regelt die Anforderungen an die Sachkunde.
Welche Landesbauordnung gilt in Hannover für Brandschutztüren-Prüfung?
In Hannover (Niedersachsen) gilt die NBauO (Niedersächsische Bauordnung). Die NBauO regelt Sonderbauten in § 51. Niedersachsen führt eine eigene Liste anerkannter Sachverständiger für Brandschutz, die für Bauantragsverfahren zwingend erforderlich ist. Die NBauPrüfVO regelt wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre.
Welche Behörde ist in Hannover zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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