Flucht- und Rettungspläne deutschlandweit erstellen lassen

Professionelle Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601. Normgerechte Erstellung, Aktualisierung und Aushang für Ihr Gebäude.

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Wann braucht ein Betrieb Flucht- und Rettungspläne?

Flucht- und Rettungspläne müssen nach ASR A2.3 aushängen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung des Gebäudes es erfordern, etwa bei Publikumsverkehr oder unübersichtlichen Fluchtwegen. Gestaltet werden sie nach DIN ISO 23601. Die Erstellung erfolgt weitgehend am Rechner auf Basis vorhandener Grundrisse und ist damit ortsunabhängig.

Wann Pläne Pflicht sind

Die Pflicht ergibt sich aus der ASR A2.3 in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung, dazu kommen bauordnungsrechtliche Anforderungen bei Sonderbauten.

FallSchwelleGrundlage
Publikumsverkehr ortsunkundige Personen im Gebäude ASR A2.3
Unübersichtliche Fluchtwege Lage und Ausdehnung erfordern es ASR A2.3
Beherbergung in vielen Ländern Sonderbau ab über 12 Betten, Schwelle je Landesbauordnung Landesbauordnung, z. B. Art. 2 Abs. 4 BayBO
Verkaufsstätte über 2.000 m² Verkaufsfläche Muster-Verkaufsstättenverordnung
Aktualisierung sobald sich Fluchtwege, Nutzung oder Gebäudestruktur ändern ASR A2.3

Wichtig: Ein festes Prüfintervall schreibt die ASR A2.3 nicht vor. Verlangt wird, dass der Plan jederzeit dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes entspricht und bei Änderungen sofort aktualisiert wird. Eine Prüfung alle ein bis zwei Jahre ist verbreitete Praxis, aber keine gesetzliche Frist. Ein vorhandener Plan nützt nichts, wenn er nicht mehr stimmt.

Warum das ortsunabhängig funktioniert

Der Ersteller arbeitet mit Ihren Grundrissen, in der Regel als CAD- oder PDF-Datei. Ein Vor-Ort-Termin ist nur nötig, wenn Bestandspläne fehlen oder nicht mehr stimmen. Deshalb ist gerade diese Leistung für Betreiber mit vielen Standorten interessant: Ein Anbieter erstellt alle Pläne in einheitlicher Gestaltung, mit gleicher Symbolik und einem gemeinsamen Aktualisierungsstand.

Was Pläne kosten

Übliche Spanne: je nach Geschossfläche und Anzahl der Standorte

LeistungPreis
Einzelner Plan auf Basis vorhandener Grundrissegünstigster Fall, reine Zeichenleistung
Aufmaß vor Ort nötigAnfahrt und Aufnahme kommen dazu
Mehrere Standorte in einem Auftragin der Regel Staffelpreis je Plan
Aktualisierung eines bestehenden Plansdeutlich günstiger als Neuerstellung

Der größte Preisunterschied liegt nicht in der Zeichnung, sondern in der Frage, ob verwertbare Grundrisse vorliegen. Wer CAD-Daten liefern kann, zahlt spürbar weniger.

Passenden Anbieter finden

Für bundesweite Mandate stellen wir den Kontakt gezielt her, statt nur eine Liste auszuspielen. Sie beschreiben Ihren Bedarf, wir sprechen die Betriebe an, die ihn tatsächlich über alle Standorte bedienen können, und melden uns mit dem Ergebnis. Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Häufige Fragen

Sind Flucht- und Rettungspläne für jeden Betrieb Pflicht?
Nein, nicht pauschal. Nach ASR A2.3 sind sie erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart des Gebäudes es verlangen. Das trifft insbesondere bei Publikumsverkehr, ortsunkundigen Personen und unübersichtlichen Fluchtwegen zu. Bei Sonderbauten kann sich die Pflicht zusätzlich aus dem Bauordnungsrecht ergeben.
Welche Norm gilt für die Gestaltung?
Die DIN ISO 23601 regelt Aufbau, Symbolik und Darstellung von Flucht- und Rettungsplänen. Sie legt unter anderem fest, dass der Plan lagerichtig zum Standort des Betrachters ausgerichtet sein muss und welche Sicherheitszeichen zu verwenden sind.
Muss der Ersteller das Gebäude besichtigen?
Nicht zwingend. Liegen aktuelle und verwertbare Grundrisse vor, lässt sich der Plan vollständig daraus erstellen. Ein Vor-Ort-Termin ist nötig, wenn Bestandsunterlagen fehlen, veraltet sind oder die tatsächliche Situation davon abweicht.
Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?
Die ASR A2.3 nennt kein festes Intervall. Sie verlangt, dass der Plan jederzeit dem tatsächlichen Gebäudezustand entspricht. Sofort zu aktualisieren ist er also immer dann, wenn sich Fluchtwege, Nutzung oder Gebäudestruktur ändern. Verbreitete Praxis ist zusätzlich eine regelmäßige Sichtprüfung alle ein bis zwei Jahre; das ist eine Empfehlung, keine Vorschrift.

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