Flucht- und Rettungspläne deutschlandweit erstellen lassen
Professionelle Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601. Normgerechte Erstellung, Aktualisierung und Aushang für Ihr Gebäude.
Wann braucht ein Betrieb Flucht- und Rettungspläne?
Flucht- und Rettungspläne müssen nach ASR A2.3 aushängen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung des Gebäudes es erfordern, etwa bei Publikumsverkehr oder unübersichtlichen Fluchtwegen. Gestaltet werden sie nach DIN ISO 23601. Die Erstellung erfolgt weitgehend am Rechner auf Basis vorhandener Grundrisse und ist damit ortsunabhängig.
Wann Pläne Pflicht sind
Die Pflicht ergibt sich aus der ASR A2.3 in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung, dazu kommen bauordnungsrechtliche Anforderungen bei Sonderbauten.
| Fall | Schwelle | Grundlage |
|---|---|---|
| Publikumsverkehr | ortsunkundige Personen im Gebäude | ASR A2.3 |
| Unübersichtliche Fluchtwege | Lage und Ausdehnung erfordern es | ASR A2.3 |
| Beherbergung | in vielen Ländern Sonderbau ab über 12 Betten, Schwelle je Landesbauordnung | Landesbauordnung, z. B. Art. 2 Abs. 4 BayBO |
| Verkaufsstätte | über 2.000 m² Verkaufsfläche | Muster-Verkaufsstättenverordnung |
| Aktualisierung | sobald sich Fluchtwege, Nutzung oder Gebäudestruktur ändern | ASR A2.3 |
Wichtig: Ein festes Prüfintervall schreibt die ASR A2.3 nicht vor. Verlangt wird, dass der Plan jederzeit dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes entspricht und bei Änderungen sofort aktualisiert wird. Eine Prüfung alle ein bis zwei Jahre ist verbreitete Praxis, aber keine gesetzliche Frist. Ein vorhandener Plan nützt nichts, wenn er nicht mehr stimmt.
Warum das ortsunabhängig funktioniert
Der Ersteller arbeitet mit Ihren Grundrissen, in der Regel als CAD- oder PDF-Datei. Ein Vor-Ort-Termin ist nur nötig, wenn Bestandspläne fehlen oder nicht mehr stimmen. Deshalb ist gerade diese Leistung für Betreiber mit vielen Standorten interessant: Ein Anbieter erstellt alle Pläne in einheitlicher Gestaltung, mit gleicher Symbolik und einem gemeinsamen Aktualisierungsstand.
Was Pläne kosten
Übliche Spanne: je nach Geschossfläche und Anzahl der Standorte
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Einzelner Plan auf Basis vorhandener Grundrisse | günstigster Fall, reine Zeichenleistung |
| Aufmaß vor Ort nötig | Anfahrt und Aufnahme kommen dazu |
| Mehrere Standorte in einem Auftrag | in der Regel Staffelpreis je Plan |
| Aktualisierung eines bestehenden Plans | deutlich günstiger als Neuerstellung |
Der größte Preisunterschied liegt nicht in der Zeichnung, sondern in der Frage, ob verwertbare Grundrisse vorliegen. Wer CAD-Daten liefern kann, zahlt spürbar weniger.
Passenden Anbieter finden
Für bundesweite Mandate stellen wir den Kontakt gezielt her, statt nur eine Liste auszuspielen. Sie beschreiben Ihren Bedarf, wir sprechen die Betriebe an, die ihn tatsächlich über alle Standorte bedienen können, und melden uns mit dem Ergebnis. Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Häufige Fragen
Sind Flucht- und Rettungspläne für jeden Betrieb Pflicht?
Welche Norm gilt für die Gestaltung?
Muss der Ersteller das Gebäude besichtigen?
Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?
Auch regional suchen
Wenn Sie Fluchtplan-Erstellung nur an einem Standort brauchen, führt die Übersicht nach Städten schneller zum Ziel.