Brandschutzbeauftragter in Hannover

Geprüfte Brandschutzbeauftragte in Hannover (Niedersachsen). 2 Anbieter mit Zertifizierungen, Bewertungen und Kontaktdaten.

2 Brandschutzbeauftragte in Hannover

3B Bauconsult GmbH & Co. KG - Hauptniederlassung Hannover

Verifizierter Eintrag: Kontaktdaten geprüft
Kniestraße 27, 30167 Hannover

3B Bauconsult - Auf Sachverstand bauen. Baugutachten, Brandschutz, Sachverständige.

Brandschutz-Dienstleistungen

Masznahme

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Architekten und Ingenieure. Architektur- und Brandschutzleistungen.

Brandschutz-Dienstleistungen
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Brandschutzbeauftragter in Hannover: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Niedersachsen

Gültige Landesbauordnung: NBauO (Niedersächsische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach NBauO § 51 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Niedersächsische Bauprüfverordnung (NBauPrüfVO).

Zuständige Behörde in Hannover

Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Nach DGUV Information 205-003.

Brandschutzbeauftragter in Hannover: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Hannover (Niedersachsen).

Landesbauordnung

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) (NBauO)

In der Fassung vom 3. April 2012, zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 18. Juni 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 51), in Kraft seit 1. Juli 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Hannover

Landeshauptstadt Hannover - Bereich Bauordnung (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)

Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover

Tel: 0511 168-42380

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Hannover

Berufsfeuerwehr mit 5 Wachen + 17 Freiwilligen Feuerwehren

Regionsleitstelle Hannover

Weidendamm 50, 30167 Hannover

Nicht-Notruf: 0511 912-0

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.11.2012

Rechtsgrundlage: § 44 Abs. 5 NBauO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Brandschutzbeauftragter in Hannover?

Die Kosten für Brandschutzbeauftragter in Hannover liegen bei 150-400 EUR pro Monat. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was macht ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter berät den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Dazu gehören die Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung, regelmäßige Begehungen, Unterweisung der Mitarbeiter, Überwachung der Brandschutzeinrichtungen und die Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr.
Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Eine generelle gesetzliche Pflicht gibt es nicht, aber viele Sonderbauverordnungen der Bundesländer schreiben einen Brandschutzbeauftragten vor, z.B. für Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Verkaufsstätten und Industriebauten. Auch Versicherer und Berufsgenossenschaften fordern ihn häufig.
Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?
Die Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten liegen je nach Unternehmensgröße bei 150 bis 400 EUR pro Monat. Für kleinere Betriebe mit jährlicher Begehung rechnen Sie mit 500 bis 1.500 EUR pro Jahr. Ein interner Beauftragter muss zusätzlich die Ausbildung (1.500 bis 2.500 EUR) absolvieren.
Welche Landesbauordnung gilt in Hannover für Brandschutzbeauftragter?
In Hannover (Niedersachsen) gilt die NBauO (Niedersächsische Bauordnung). Die NBauO regelt Sonderbauten in § 51. Niedersachsen führt eine eigene Liste anerkannter Sachverständiger für Brandschutz, die für Bauantragsverfahren zwingend erforderlich ist. Die NBauPrüfVO regelt wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre.
Welche Behörde ist in Hannover zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.
Ist ein Brandschutzbeauftragter in Hannover Pflicht?
Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus betrieblicher Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und aus der NBauO (Niedersächsische Bauordnung) für bestimmte Sonderbauten. In Pflegeheimen, Hochhäusern, Krankenhäusern und Industriebauten in Hannover ist die Bestellung regelmäßig erforderlich, oft auch in der Baugenehmigung verankert.

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