Ein Brandschutzkonzept ist mehr als ein Bauantragsdokument. Es ist die fachliche Antwort auf die Frage, wie ein konkretes Gebäude im Brandfall Menschen schützt, Sachwerte sichert und der Feuerwehr funktionsfähigen Zugang bietet. Für Sonderbauten ist es zwingend vorgeschrieben, ohne es gibt keine Baugenehmigung. Wer es zu früh in Auftrag gibt, zahlt mehrfach. Wer es zu spät beauftragt, blockiert das ganze Bauvorhaben.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wann ein Brandschutzkonzept Pflicht ist, was es kostet, wer es erstellen darf und wie der Prozess in fünf Schritten abläuft. Alle Angaben basieren auf den Musterbauordnungen, den Landesbauordnungen, der vfdb-Richtlinie 01/2008 und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB).
- Brandschutzkonzept ist Pflicht für Sonderbauten nach Landesbauordnung (Hochhäuser, Schulen, Krankenhäuser, Verkaufsstätten ab 2.000 m² etc.).
- Ersteller: staatlich anerkannte Sachverständige, eingetragene Brandschutzfachplaner oder qualifizierte Brandschutzingenieure.
- Kosten: 3.000 bis 50.000 EUR je nach Gebäudegröße, Nutzung und Komplexität.
- Erstellungsdauer: 3 Wochen (einfach) bis 6 Monate (komplexe Sonderbauten).
- Fortschreibung: bei Nutzungsänderungen, Umbauten und Erweiterungen zwingend.
Sie planen einen Sonderbau oder eine Sanierung mit Nutzungsänderung? Im Verzeichnis von brandschutzfinder.de finden Sie qualifizierte Fachplaner für Brandschutzkonzepte in Ihrer Region, sortiert nach Erfahrung mit vergleichbaren Bauvorhaben. Eine frühe Beauftragung spart oft mehr, als sie kostet.
Brandschutzkonzept im Überblick
Ein Brandschutzkonzept ist die ingenieurmäßige Planung des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes für ein Gebäude. Für Sonderbauten ist es nach den Landesbauordnungen Pflicht. Erstellung kostet 2026 zwischen 2.000 und 30.000 EUR je nach Gebäudegröße, dauert 4 bis 12 Wochen und muss von qualifizierten Fachplanern nach AHO Heft 17 erstellt werden.
Ein Brandschutzkonzept ist ein schriftliches Dokument, das alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen für ein konkretes Gebäude beschreibt. Es ist objektbezogen, individuell und prüffähig. Die Bauaufsicht verlangt es bei der Baugenehmigung von Sonderbauten und bei Nutzungsänderungen oder wesentlichen Umbauten von Bestandsgebäuden.
Pflicht-Auslöser
Sonderbau nach Landesbauordnung. Hochhaus, Schule, Krankenhaus, Verkaufsstätte ab 2.000 m², Versammlungsstätte ab 200 Personen, Industriebau ab definierter Größe.
Genehmigungsprozess
Teil des Bauantrags. Bauaufsicht und Prüfsachverständiger prüfen das Konzept vor Erteilung der Baugenehmigung. Mängel verzögern das ganze Bauvorhaben.
Kostenrahmen
3.000 bis 50.000 EUR. Bei Standardbauten am unteren Ende, bei komplexen Industrieanlagen oder Krankenhäusern am oberen.
Erstellungsdauer
3 Wochen bis 6 Monate. Hinzu kommt die Abstimmung mit der Bauaufsicht und dem Prüfsachverständigen, oft nochmals 4 bis 8 Wochen.
Wann ist es Pflicht? Sonderbauten nach Landesbauordnung
Die Pflicht zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts ergibt sich aus den Sonderbauverordnungen der 16 Bundesländer und § 51 Musterbauordnung. Pflichtfälle: Versammlungsstätten, Verkaufsstätten ab 2.000 m², Beherbergungsbetriebe ab 12 Betten, Krankenhäuser, Industriebauten nach M-IndBauR und Hochhäuser. Bei wesentlichen Nutzungsänderungen verlangen Bauaufsichtsbehörden regelmäßig ein neues Konzept.
Die Pflicht zum Brandschutzkonzept ergibt sich aus der Landesbauordnung. In den meisten Bundesländern wird zwischen Standardbauten (Gebäudeklasse 1 bis 5) und Sonderbauten unterschieden. Für Standardbauten reicht in der Regel ein Brandschutznachweis. Bei Sonderbauten ist ein vollständiges Brandschutzkonzept erforderlich.
Musterbauordnung § 51: Sonderbauten
Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die einen oder mehrere der in § 2 Absatz 4 MBO genannten Tatbestände erfüllen. Dazu zählen Hochhäuser (Höhe über 22 m), bauliche Anlagen mit mehr als 1.600 m² Grundfläche, Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m² Verkaufsraum, Versammlungsstätten mit mehr als 200 Besuchern, Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen. Bei Sonderbauten ist ein vollständiges Brandschutzkonzept Bestandteil der Bauvorlagen.
Über die Standard-Sonderbau-Definition hinaus können die Bundesländer weitere Anforderungen stellen. Manche Landesbauordnungen verlangen ein Brandschutzkonzept auch bei einfachen Bauten in besonderen Risikolagen, etwa bei Holzkonstruktionen mit erhöhter Geschossfläche oder bei modularen Bauten. Auch Bauten in Sondergebieten wie Flughäfen, Kraftwerken oder Forschungseinrichtungen unterliegen erweiterten Vorgaben.
Brandschutzkonzept vs. Brandschutznachweis
Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sind nicht dasselbe. Der Brandschutznachweis ist die pflichtige Anlage zum Bauantrag bei Standardbauten, erstellt durch bauvorlageberechtigte Planer. Das Brandschutzkonzept ist die detailliertere, ingenieurmäßige Planung für Sonderbauten und enthält Abweichungen, Kompensationsmaßnahmen und Brandschutzdetails nach AHO Heft 17 und Landes-Sonderbauverordnung.
In der Praxis verwechseln Bauherren regelmäßig Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis. Beide sind Pflicht im Bauantrag, unterscheiden sich aber deutlich in Umfang, Anforderungen und Kosten.
| Kriterium | Brandschutznachweis | Brandschutzkonzept |
|---|---|---|
| Anwendung | Standardbauten Gebäudeklasse 1 bis 3 | Sonderbauten und Bauten mit Sonderlösungen |
| Umfang | 5 bis 15 Seiten, formularähnlich | 30 bis 200 Seiten, individuell |
| Inhalt | Abhakliste Standard-Anforderungen LBO | Schutzzielanalyse, Risikobewertung, Maßnahmen |
| Erstellung | Bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure | Staatlich anerkannte Sachverständige oder Fachplaner |
| Kosten | 500 bis 2.500 EUR | 3.000 bis 50.000 EUR |
| Prüfung | Bauaufsicht im Verwaltungsverfahren | Prüfsachverständiger für Brandschutz |
Klären Sie früh mit der Bauaufsicht, welches Dokument erforderlich ist. Manche Bauten liegen an der Schwelle zwischen Standardbau und Sonderbau und können beides erfordern. Eine kurze Voranfrage beim Bauamt mit Nutzungsbeschreibung und Skizze vermeidet, dass Sie das falsche Dokument beauftragen und am Ende doppelt zahlen. Mehr Detail zum einfachen Verfahren finden Sie im Ratgeber Brandschutznachweis erstellen.
Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?
Brandschutzkonzepte dürfen nur staatlich anerkannte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz, qualifizierte Brandschutz-Fachplaner (Studium plus vfdb-Richtlinie 12-09/01 Teil 2) oder bauvorlageberechtigte Ingenieure mit nachgewiesener Fachkunde erstellen. Die genauen Anforderungen regeln die Landesbauordnungen unterschiedlich. In NRW gilt SVPVO, in Bayern ist die Sachverständigenliste der Architektenkammer maßgeblich.
Die Qualifikationsanforderungen an den Ersteller variieren je nach Bundesland. Grundsätzlich gibt es drei Personenkreise, die Brandschutzkonzepte rechtskonform erstellen dürfen.
- Staatlich anerkannte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz: Nach Landesbauordnung anerkannt, in einer Liste der obersten Bauaufsichtsbehörde geführt
- Brandschutzfachplaner: Brandschutzingenieure oder Architekten mit nachgewiesener Weiterbildung und Eintragung in die Brandschutzplaner-Liste der Bauaufsicht
- Brandschutzingenieure mit Hochschulabschluss: Studium Brandschutz oder Sicherheitstechnik, in manchen Bundesländern direkt qualifiziert
- Bauvorlageberechtigte Architekten und Bauingenieure: Mit zusätzlicher Brandschutzqualifikation, je nach Bundesland für einfache Konzepte zugelassen
Wichtig: Ein Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003 darf in der Regel KEIN Brandschutzkonzept erstellen. Seine Qualifikation umfasst den betrieblichen Brandschutz, nicht die baufachliche Planung. Wer auf eine zu schlanke Qualifikation setzt, riskiert Ablehnung durch die Bauaufsicht und damit Verzögerungen im Bauvorhaben.
Bundesland-Übersicht: Was wo gefordert wird
Jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene Landesbauordnung mit Sonderbauverordnungen und Prüfverordnungen. Die Schwellen für Brandschutzkonzept-Pflicht variieren erheblich, etwa bei Versammlungsstätten (200 vs. 100 Personen) oder Verkaufsstätten (Verkaufsfläche ab 800 vs. 2.000 m²). Bei länderübergreifenden Bauvorhaben gilt das Recht am Standort des Bauantrags.
Die Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Diese Übersicht zeigt, in welchen Bundesländern besonders strenge oder explizite Vorgaben gelten.
| Bundesland | Pflicht-Trigger | Besonderheit |
|---|---|---|
| NRW | Alle Sonderbauten nach SBauVO NRW | Eigene SBauVO mit detaillierten Anforderungen, Brandschutzdienststelle prüft mit |
| Bayern | Sonderbauten nach BayBO Art. 2 Abs. 4 | BayPrüfVO regelt wiederkehrende Prüfung baulicher Anlagen |
| Hamburg | Alle Sonderbauten nach HBauO § 49 | Strenge Auslegung, Hamburger Liste der Sachverständigen erforderlich |
| Hessen | Sonderbauten nach HBO § 50 | Brandschutzdienststelle ist eigene Genehmigungsbehörde |
| Sachsen | Sonderbauten nach SächsBO § 51 | SächsTechPrüfVO regelt wiederkehrende Prüfungen |
| Berlin | Sonderbauten nach BauO Bln § 50 | Stadteigene Brandschutzdienststellen, oft pragmatische Lösungen möglich |
| Baden-Württemberg | Sonderbauten nach LBO BW § 38 | Strikte Trennung zwischen Konzept und Nachweis, klare Schwellenwerte |
| Niedersachsen | Sonderbauten nach NBauO § 51 | Eigene Liste anerkannter Sachverständiger, Eintragungspflicht |
Auch innerhalb eines Bundeslandes können die Anforderungen variieren. Bauaufsichten in Großstädten haben oft eigene Auslegungspraxis. Vor Beauftragung lohnt sich ein kurzer Anruf bei der lokalen Bauaufsicht, um den konkreten Erwartungsumfang zu klären.
Inhalte: Die drei Säulen des Brandschutzes
Ein vollständiges Brandschutzkonzept umfasst nach AHO Heft 17 die Beschreibung der Gebäudegeometrie und Nutzung, brandschutztechnische Bewertung der Bauteile (DIN 4102, EN 13501), Flucht- und Rettungswegplanung, Löschwasserversorgung, anlagentechnische Maßnahmen (Brandmeldeanlage, RWA, Sprinkler), organisatorische Maßnahmen, Brandschutzordnung-Anforderungen und Abweichungen mit Kompensation.
Jedes Brandschutzkonzept ruht auf drei Säulen: baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz. Diese Trennung ist nicht nur fachlich, sondern auch im Aufbau des Dokuments umgesetzt.
Der bauliche Brandschutz bildet das Fundament. Brandabschnitte verhindern, dass sich ein Brand unkontrolliert ausbreitet. Brandschutztüren und -wände halten Feuer und Rauch zurück. Rettungswege müssen ausreichend dimensioniert und mit feuerwiderstandsfähigen Materialien ausgestattet sein.
Der anlagentechnische Brandschutz ergänzt durch automatische Systeme: Brandmeldeanlagen detektieren Brände früh, RWA-Anlagen leiten Rauch und Wärme ab, Sprinkleranlagen bekämpfen das Feuer aktiv. Die Sicherheitsbeleuchtung sorgt für Orientierung bei Stromausfall.
Der organisatorische Brandschutz schließlich regelt das Verhalten der Nutzer: Brandschutzordnung (Teil A, B, C nach DIN 14096), Evakuierungspläne, Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, regelmäßige Schulungen und Räumungsübungen. Ohne organisatorischen Brandschutz nützen auch die besten baulichen Maßnahmen wenig.
5-Schritte-Prozess der Erstellung
Der typische 5-Schritte-Prozess: Anfrage und Vorgespräch mit Bauaufsicht, Bestandsaufnahme und Objektbegehung, Konzepterstellung mit Brandschutzplänen und Berechnungen nach M-IndBauR oder Sonderbauverordnung, Abstimmung mit Bauaufsicht und Sachverständigem, Übergabe des prüffähigen Brandschutzkonzepts. Gesamtdauer 4 bis 12 Wochen je nach Komplexität und Behörden-Rückläufen.
Die Erstellung folgt einem standardisierten Ablauf, der in der vfdb-Richtlinie 01/2008 beschrieben ist. Diese fünf Schritte sind die fachliche Grundlage jedes Brandschutzkonzepts.
Bestandsaufnahme und Datenerhebung
Der Fachplaner analysiert Gebäudegeometrie, Konstruktion, Nutzung, Belegung und Brandlasten. Bei Bestandsbauten kommt eine Vor-Ort-Begehung dazu. Es werden Pläne ausgewertet, mit Architekt und Bauherr Nutzungsabläufe besprochen und besondere Risiken identifiziert.
Schutzzieldefinition
Aus der Landesbauordnung und den ergänzenden Vorschriften werden die konkreten Schutzziele abgeleitet: Personenschutz, Sachwertschutz, Umweltschutz, Schutz der Einsatzkräfte. Bei Sonderbauten kommen oft objektspezifische Schutzziele dazu, etwa Schutz von Forschungseinrichtungen oder Kulturgütern.
Gefährdungs- und Risikoanalyse
Mögliche Brandentstehungsorte, Ausbreitungswege und Personengefährdungen werden systematisch untersucht. Bei komplexen Bauten wird mit Ingenieurmethoden gearbeitet, etwa Personenstromsimulationen, Brand- und Rauchsimulationen (CFD) oder Räumungsszenarien.
Maßnahmenplanung
Aus Schutzzielen und Risikoanalyse wird ein konkretes Maßnahmenpaket abgeleitet, gegliedert nach baulich, anlagentechnisch und organisatorisch. Maßnahmen werden mit Architekt, Fachplanern (Elektro, Lüftung, Sanitär) und Bauherr abgestimmt.
Dokumentation und Abstimmung
Das schriftliche Konzept wird erstellt, mit Plänen und Anhängen ergänzt und bei der Bauaufsicht eingereicht. Es folgt ein Abstimmungsprozess mit Prüfsachverständigem und Brandschutzdienststelle, der oft weitere Anpassungen erfordert. Erst nach Freigabe durch alle Beteiligten ist das Konzept genehmigungsfähig.
- Zu späte Beauftragung: Wenn der Bauantrag schon eingereicht ist, blockiert ein fehlendes Konzept das ganze Verfahren
- Unklare Nutzungsbeschreibung: Der Fachplaner kann nur planen, was er versteht. Unvollständige Angaben führen zu Mehrarbeit und Nachbeauftragung
- Mehrere Versionen ohne Abstimmung: Bei parallel laufenden Planänderungen kann das Konzept veraltet sein, bevor es eingereicht wird
- Ignorieren der Brandschutzdienststelle: Frühe Abstimmung verhindert späte Überraschungen im Genehmigungsverfahren
- Fokus nur auf bauliche Maßnahmen: Anlagentechnik und Organisation werden oft unterschätzt, sind aber gleichwertig
Kosten: 3.000 bis 50.000 EUR
Brandschutzkonzepte kosten 2026 zwischen 2.000 und 30.000 EUR. Kleine Sonderbauten unter 500 m² liegen bei 2.000 bis 5.000 EUR. Mittlere Objekte (500 bis 5.000 m²) kosten 5.000 bis 15.000 EUR. Komplexe Industriebauten, Hochhäuser oder Versammlungsstätten ab 30.000 EUR. Abrechnung erfolgt nach HOAI § 51, AHO Heft 17 oder als Pauschalhonorar mit Leistungsbeschreibung.
Marktübersicht: Da Brandschutzkonzepte je nach Objektgröße zwischen 2.000 und 30.000 Euro kosten, lohnt sich ein Anbietervergleich. Der Brandschutzfinder listet aktuell 51 Fachplaner und Sachverständige rund um Brandschutzkonzepte und -gutachten, als Teil eines Verzeichnisses mit über 150 Betrieben in 17 deutschen Städten. So lassen sich regionale Anbieter und ihr Leistungsumfang strukturiert vergleichen.
Die Kosten variieren stark mit der Komplexität. Diese Übersicht zeigt typische Marktpreise im Jahr 2026.
Die Honorierung erfolgt entweder pauschal oder nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) als prozentualer Anteil der anrechenbaren Bausumme. Bei Pauschalangeboten lohnt sich der Vergleich mehrerer Fachplaner. Bei HOAI-Abrechnung liegen typische Sätze für Brandschutz-Fachplanung bei 0,5 bis 1,5 Prozent der Bausumme, abhängig von Honorarzone und Leistungsphasen.
Vergleichen Sie nicht nur den Erstellungs-Preis, sondern auch die Leistungsphasen. Ein Brandschutzkonzept allein hilft wenig, wenn die Umsetzung nicht begleitet wird. Achten Sie auf Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung). Bei der Umsetzung kommt die Mitwirkung in der Bauaufsicht und der Bauabnahme dazu, oft als separate Phase 8 abgerechnet.
Fortschreibung: Wann muss es aktualisiert werden?
Ein Brandschutzkonzept muss fortgeschrieben werden bei wesentlichen Nutzungsänderungen, baulichen Erweiterungen, Umbauten oder geänderten brandschutzrechtlichen Anforderungen. Die Fortschreibung kostet typischerweise 30 bis 60 Prozent der Erstkonzept-Honorierung. Ohne aktuelles Konzept droht im Schadensfall der Versicherungsschutz zu erlöschen, Sachversicherer können Regress nehmen und Bauaufsicht kann Nutzungsuntersagung aussprechen.
Ein Brandschutzkonzept ist kein statisches Dokument. Es muss bei wesentlichen Änderungen am Gebäude oder der Nutzung fortgeschrieben werden. Wer das versäumt, riskiert bei Begehungen Mängelfeststellungen und im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes.
| Anlass | Fortschreibung erforderlich? | Begründung |
|---|---|---|
| Nutzungsänderung | Ja | Andere Personenzahl, andere Brandlast, andere Schutzziele |
| Anbau oder Erweiterung | Ja | Veränderung von Brandabschnitten und Rettungswegen |
| Wesentliche Sanierung | Meist ja | Veränderung von Baustoffen, Konstruktion, Anlagentechnik |
| Wechsel der Anlagentechnik | Ja | BMA-Erneuerung, Sprinkler-Umbau, RWA-Anpassung |
| Reine Verschönerungsarbeiten | Nein | Anstriche, Bodenbeläge ohne Brandlast-Änderung |
| Veränderte Belegungszahlen | Bei wesentlicher Erhöhung ja | Rettungswege-Kapazität, Evakuierungszeit |
Manche Bundesländer schreiben unabhängig von Änderungen eine wiederkehrende Überprüfung des Konzepts vor, typischerweise alle 5 oder 10 Jahre. Auch ohne Pflicht ist eine regelmäßige Plausibilitätsprüfung sinnvoll, weil sich Normen und Stand der Technik weiterentwickeln.
Fachplaner auswählen: Kriterien und Fallstricke
Qualifizierte Fachplaner weisen Eintragung als staatlich anerkannter Sachverständiger oder vfdb-Zertifizierung nach 12-09/01 Teil 2 nach, haben Referenzen vergleichbarer Sonderbauten und nutzen Software wie BIMcollab oder PlanRadar. Warnsignale: pauschale Festpreise ohne Objektbegehung, Verzicht auf Bauaufsicht-Abstimmung oder unklare Haftungsregelung. Honorar nach HOAI und AHO Heft 17 ist Pflichtansatz.
Die Wahl des Fachplaners ist die wichtigste Entscheidung beim Brandschutzkonzept. Ein guter Fachplaner spart über das Bauvorhaben mehr ein, als er kostet, durch wirtschaftliche Lösungen und konfliktfreie Genehmigungen.
- Anerkennung als Sachverständiger oder Eintragung in Brandschutzplaner-Liste des Bundeslandes
- Mindestens 5 Referenzen vergleichbarer Bauvorhaben in den letzten 3 Jahren
- Erfahrung mit der konkreten Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle (lokale Kenntnis hilft enorm)
- Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mindestens 1 Mio. EUR)
- Klares HOAI-konformes Angebot mit definierten Leistungsphasen
- Bereitschaft, Bauausführung und Abnahme zu begleiten (nicht nur Konzept-Erstellung)
- Transparente Kommunikation über Risiken und Sonderlösungen
- Fortbildungsnachweise zu aktuellen Normen (DIN, vfdb, Musterbauordnung)
Misstrauen sollten Sie bei Lockangeboten, die deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegen. Brandschutzplanung ist ein Vertrauensgeschäft. Wer hier 30 Prozent unter dem Marktpreis anbietet, schneidet entweder an der Qualität ab oder rechnet später durch Nachträge nach. Bei Bauaufsichten bekannte Fachplaner haben in der Regel auch bessere Beziehungen und schnellere Genehmigungswege.
Fazit: Früh planen, gut abstimmen, sauber dokumentieren
Brandschutzkonzepte sind für Sonderbauten gesetzliche Pflicht und ein zentrales Sicherheitsdokument. Wer beim Honorar spart, riskiert im Schadensfall Versicherungsausschluss und persönliche Haftung. Realistisches Budget: 2.000 bis 30.000 EUR je nach Objektgröße. Fachplaner-Auswahl mit nachweisbarer Referenz und vfdb-Zertifizierung ist Pflicht. Bauaufsicht früh einbinden spart spätere Korrekturen und Honorarausweitungen.
Ein Brandschutzkonzept ist kein Hindernis beim Bauen, sondern die Voraussetzung für einen rechtssicheren und genehmigungsfähigen Sonderbau. Die Kosten von 3.000 bis 50.000 EUR klingen viel, sind aber im Vergleich zu Verzögerungen, Genehmigungsproblemen und Schadensfällen ein kleiner Posten. Wer früh einen qualifizierten Fachplaner einbindet, spart über das gesamte Bauvorhaben oft das Mehrfache der Erstellungs-Kosten.
Die wichtigsten Empfehlungen: Frühzeitige Klärung mit der Bauaufsicht, ob Konzept oder Nachweis ausreicht. Qualifizierten Fachplaner mit Bundesland-Erfahrung beauftragen. Alle drei Säulen (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) gleichwertig planen. Bei Änderungen am Gebäude konsequent fortschreiben. Eine Liste qualifizierter Fachplaner für Brandschutzkonzepte in Ihrer Region finden Sie kostenlos im Verzeichnis von brandschutzfinder.de.
Quellen und Normen
Dieser Ratgeber stützt sich auf die Musterbauordnung (MBO), die Sonderbauverordnungen der 16 Bundesländer, AHO Heft 17, die HOAI 2021 und die vfdb-Richtlinie 12-09/01. Alle Honorarspannen und Inhalte entsprechen dem Stand 2026.
- Musterbauordnung (MBO) mit § 51 Sonderbauten
- AHO Heft 17: Leistungen für Brandschutz
- HOAI 2021: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
- Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb)
- Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Stand: Mai 2026. Wir aktualisieren diesen Ratgeber bei Änderungen der DGUV-Information oder vfdb-Richtlinie.