RWA-Anlagen Wartung in Hannover

Geprüfte RWA-Anlagen-Fachbetriebe in Hannover (Niedersachsen). Wir nehmen aktuell Anbieter auf.

RWA-Anlagen-Fachbetriebe in Hannover

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RWA-Anlagen Wartung in Hannover: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Niedersachsen

Gültige Landesbauordnung: NBauO (Niedersächsische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach NBauO § 51 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Niedersächsische Bauprüfverordnung (NBauPrüfVO).

Zuständige Behörde in Hannover

Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Die NBauO regelt Sonderbauten in § 51. Niedersachsen führt eine eigene Liste anerkannter Sachverständiger für Brandschutz, die für Bauantragsverfahren zwingend erforderlich ist. Die NBauPrüfVO regelt wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre.

RWA-Anlagen Wartung in Hannover: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Hannover (Niedersachsen).

Landesbauordnung

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) (NBauO)

In der Fassung vom 3. April 2012, zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 18. Juni 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 51), in Kraft seit 1. Juli 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Hannover

Landeshauptstadt Hannover - Bereich Bauordnung (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)

Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover

Tel: 0511 168-42380

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Hannover

Berufsfeuerwehr mit 5 Wachen + 17 Freiwilligen Feuerwehren

Regionsleitstelle Hannover

Weidendamm 50, 30167 Hannover

Nicht-Notruf: 0511 912-0

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.11.2012

Rechtsgrundlage: § 44 Abs. 5 NBauO

Einbau: Eigentümer

Was kostet RWA-Anlagen Wartung in Hannover?

Die Kosten für RWA-Anlagen Wartung in Hannover liegen bei 300-1.500 EUR pro Wartung. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen RWA-Anlagen gewartet werden?
RWA-Anlagen müssen nach DIN 18232 mindestens jährlich gewartet und monatlich auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die jährliche Wartung umfasst eine vollständige Inspektion aller Komponenten, Funktionsprüfung der Öffnungsmechanik und Prüfung der Energieversorgung.
Was kostet die Wartung einer RWA-Anlage?
Die jährliche Wartung einer RWA-Anlage kostet je nach Anlagengröße und Anzahl der Rauchableitungsflächen zwischen 300 und 1.500 EUR. Bei großen Industriehallen mit vielen Öffnungselementen können die Kosten auf 2.000 bis 4.000 EUR steigen.
Was passiert, wenn RWA-Anlagen nicht gewartet werden?
Nicht gewartete RWA-Anlagen können im Brandfall versagen, was die Entrauchung verhindert und Menschenleben gefährdet. Zudem drohen: Verlust des Versicherungsschutzes, Bußgelder der Bauaufsicht, Haftung des Betreibers und Probleme bei der Feuerwehraufschaltung.
Welche Landesbauordnung gilt in Hannover für RWA-Anlagen Wartung?
In Hannover (Niedersachsen) gilt die NBauO (Niedersächsische Bauordnung). Die NBauO regelt Sonderbauten in § 51. Niedersachsen führt eine eigene Liste anerkannter Sachverständiger für Brandschutz, die für Bauantragsverfahren zwingend erforderlich ist. Die NBauPrüfVO regelt wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre.
Welche Behörde ist in Hannover zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.
Wie oft muss ich Brandschutzanlagen in Hannover prüfen lassen?
Nach Niedersächsische Bauprüfverordnung (NBauPrüfVO) ist eine wiederkehrende Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen alle 3 Jahre vorgeschrieben. Zusätzlich gilt die jährliche Wartungspflicht nach DIN-Normen und Herstellervorgaben.

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