Fluchtplan-Erstellung in Nürnberg

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Fluchtplan-Erstellung in Nürnberg: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Bayern

Gültige Landesbauordnung: BayBO (Bayerische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach BayBO Art. 2 Abs. 4 in Verbindung mit Sonderbauverordnungen. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die BayPrüfVO.

Zuständige Behörde in Nürnberg

Bauamt der Kreisverwaltungsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

In Bayern regelt die BayBO Art. 2 Abs. 4 die Sonderbau-Definition. Die BayPrüfVO schreibt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen baulicher Anlagen alle 3 Jahre vor. Für die Brandschutzdienststelle ist die örtliche Feuerwehr zuständig, in größeren Städten gibt es spezialisierte Abteilungen.

Fluchtplan-Erstellung in Nürnberg: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Nürnberg (Bayern).

Landesbauordnung

Bayerische Bauordnung (BayBO) (BayBO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • Art. 12 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • Art. 24 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • Art. 25 Tragende Wände, Stützen
  • Art. 26 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Nürnberg

Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg

Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg

Tel: 0911 231-3000

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Nürnberg

Berufsfeuerwehr mit 5 Wachen + 11 Freiwilligen Feuerwehren

Integrierte Leitstelle Nürnberg (ILS Nürnberg)

Feuerwache 4, Reichelsdorfer Hauptstraße 27, 90453 Nürnberg

Nicht-Notruf: 0911 19222

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.1.2013

Rechtsgrundlage: Art. 46 Abs. 4 BayBO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Fluchtplan-Erstellung in Nürnberg?

Die Kosten für Fluchtplan-Erstellung in Nürnberg liegen bei 150-400 EUR pro Plan. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Fluchtplan?
Ein normgerechter Fluchtplan nach DIN ISO 23601 kostet je nach Geschossgröße und Komplexität zwischen 150 und 400 EUR pro Plan. Für ein komplettes Gebäude mit 5 Geschossen rechnen Sie mit 750 bis 2.000 EUR. Die Erstaufnahme vor Ort ist oft im Preis enthalten.
Wann sind Fluchtpläne Pflicht?
Flucht- und Rettungspläne sind nach ASR A2.3 Pflicht, wenn die Fluchtwegsituation unübersichtlich ist (z.B. bei großen Gebäuden, mehreren Geschossen, hoher Besucherfrequenz). Auch die Baugenehmigung, Versicherer oder die Feuerwehr können Fluchtpläne fordern.
Wie oft müssen Fluchtpläne aktualisiert werden?
Fluchtpläne müssen bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Fluchtwegsituation sofort aktualisiert werden. Unabhängig davon empfiehlt sich eine Überprüfung alle 2 Jahre. Die ASR A2.3 schreibt vor, dass Pläne stets den aktuellen Stand abbilden müssen.
Welche Landesbauordnung gilt in Nürnberg für Fluchtplan-Erstellung?
In Nürnberg (Bayern) gilt die BayBO (Bayerische Bauordnung). In Bayern regelt die BayBO Art. 2 Abs. 4 die Sonderbau-Definition. Die BayPrüfVO schreibt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen baulicher Anlagen alle 3 Jahre vor. Für die Brandschutzdienststelle ist die örtliche Feuerwehr zuständig, in größeren Städten gibt es spezialisierte Abteilungen.
Welche Behörde ist in Nürnberg zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauamt der Kreisverwaltungsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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