Brandschutzgutachten in Nürnberg

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Brandschutzgutachten in Nürnberg: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Bayern

Gültige Landesbauordnung: BayBO (Bayerische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach BayBO Art. 2 Abs. 4 in Verbindung mit Sonderbauverordnungen. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die BayPrüfVO.

Zuständige Behörde in Nürnberg

Bauamt der Kreisverwaltungsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

In Bayern regelt die BayBO Art. 2 Abs. 4 die Sonderbau-Definition. Die BayPrüfVO schreibt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen baulicher Anlagen alle 3 Jahre vor. Für die Brandschutzdienststelle ist die örtliche Feuerwehr zuständig, in größeren Städten gibt es spezialisierte Abteilungen.

Brandschutzgutachten in Nürnberg: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Nürnberg (Bayern).

Landesbauordnung

Bayerische Bauordnung (BayBO) (BayBO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • Art. 12 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • Art. 24 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • Art. 25 Tragende Wände, Stützen
  • Art. 26 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Nürnberg

Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg

Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg

Tel: 0911 231-3000

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Nürnberg

Berufsfeuerwehr mit 5 Wachen + 11 Freiwilligen Feuerwehren

Integrierte Leitstelle Nürnberg (ILS Nürnberg)

Feuerwache 4, Reichelsdorfer Hauptstraße 27, 90453 Nürnberg

Nicht-Notruf: 0911 19222

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.1.2013

Rechtsgrundlage: Art. 46 Abs. 4 BayBO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Brandschutzgutachten in Nürnberg?

Die Kosten für Brandschutzgutachten in Nürnberg liegen bei 2.000-8.000 EUR pro Gutachten. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Brandschutzgutachten?
Ein Brandschutzgutachten kostet je nach Gebäudegröße und Komplexität zwischen 2.000 und 8.000 EUR. Für Sonderbauten (Versammlungsstätten, Hochhäuser) können die Kosten auf 10.000 bis 20.000 EUR steigen. Ein einfaches Brandschutzkonzept für einen Bauantrag beginnt bei ca. 1.500 EUR.
Wann brauche ich ein Brandschutzgutachten?
Ein Brandschutzkonzept ist vorgeschrieben bei Neubauten von Sonderbauten, Nutzungsänderungen, wesentlichen Umbauten und wenn die Bauaufsicht es im Baugenehmigungsverfahren fordert. Auch für Bestandsgebäude kann ein Gutachten bei Versicherungswechsel oder nach Schadensfällen nötig sein.
Wer darf ein Brandschutzgutachten erstellen?
Brandschutzgutachten dürfen nur staatlich anerkannte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz oder Prüfingenieure für Brandschutz erstellen. In manchen Bundesländern genügt ein Nachweisberechtigter für Brandschutz. Achten Sie auf die Anerkennung im jeweiligen Bundesland.
Welche Landesbauordnung gilt in Nürnberg für Brandschutzgutachten?
In Nürnberg (Bayern) gilt die BayBO (Bayerische Bauordnung). In Bayern regelt die BayBO Art. 2 Abs. 4 die Sonderbau-Definition. Die BayPrüfVO schreibt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen baulicher Anlagen alle 3 Jahre vor. Für die Brandschutzdienststelle ist die örtliche Feuerwehr zuständig, in größeren Städten gibt es spezialisierte Abteilungen.
Welche Behörde ist in Nürnberg zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauamt der Kreisverwaltungsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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