Brandschutztüren-Prüfung in Nürnberg

Geprüfte Brandschutztüren-Prüfer in Nürnberg (Bayern). Wir nehmen aktuell Anbieter auf.

Brandschutztüren-Prüfer in Nürnberg

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Brandschutztüren-Prüfung in Nürnberg: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Bayern

Gültige Landesbauordnung: BayBO (Bayerische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach BayBO Art. 2 Abs. 4 in Verbindung mit Sonderbauverordnungen. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die BayPrüfVO.

Zuständige Behörde in Nürnberg

Bauamt der Kreisverwaltungsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

In Bayern regelt die BayBO Art. 2 Abs. 4 die Sonderbau-Definition. Die BayPrüfVO schreibt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen baulicher Anlagen alle 3 Jahre vor. Für die Brandschutzdienststelle ist die örtliche Feuerwehr zuständig, in größeren Städten gibt es spezialisierte Abteilungen.

Brandschutztüren-Prüfung in Nürnberg: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Nürnberg (Bayern).

Landesbauordnung

Bayerische Bauordnung (BayBO) (BayBO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • Art. 12 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • Art. 24 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • Art. 25 Tragende Wände, Stützen
  • Art. 26 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Nürnberg

Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg

Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg

Tel: 0911 231-3000

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Nürnberg

Berufsfeuerwehr mit 5 Wachen + 11 Freiwilligen Feuerwehren

Integrierte Leitstelle Nürnberg (ILS Nürnberg)

Feuerwache 4, Reichelsdorfer Hauptstraße 27, 90453 Nürnberg

Nicht-Notruf: 0911 19222

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.1.2013

Rechtsgrundlage: Art. 46 Abs. 4 BayBO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Brandschutztüren-Prüfung in Nürnberg?

Die Kosten für Brandschutztüren-Prüfung in Nürnberg liegen bei 25-60 EUR pro Tür. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?
Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) müssen nach DIBt-Richtlinie mindestens jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Die Prüfung umfasst Schließfunktion, Dichtungen, Beschläge und Oberflächenzustand. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
Was kostet die Prüfung einer Brandschutztür?
Die Prüfung kostet je nach Türtyp und Aufwand 25 bis 60 EUR pro Tür. Bei größeren Objekten mit vielen Türen sinkt der Stückpreis auf 15 bis 30 EUR. Darin enthalten sind Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Prüfprotokoll.
Wer darf Brandschutztüren prüfen?
Die Prüfung darf eine befähigte Person durchführen, die über Sachkunde in Bezug auf Feuerschutzabschlüsse verfügt. Dies können Brandschutzfachbetriebe, Sachverständige oder speziell geschulte Hausmeister sein. Die DIBt-Richtlinie regelt die Anforderungen an die Sachkunde.
Welche Landesbauordnung gilt in Nürnberg für Brandschutztüren-Prüfung?
In Nürnberg (Bayern) gilt die BayBO (Bayerische Bauordnung). In Bayern regelt die BayBO Art. 2 Abs. 4 die Sonderbau-Definition. Die BayPrüfVO schreibt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen baulicher Anlagen alle 3 Jahre vor. Für die Brandschutzdienststelle ist die örtliche Feuerwehr zuständig, in größeren Städten gibt es spezialisierte Abteilungen.
Welche Behörde ist in Nürnberg zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauamt der Kreisverwaltungsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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