Fluchtplan-Erstellung in Hamburg

Geprüfte Fluchtplan-Ersteller in Hamburg (Hamburg). 1 Anbieter mit Zertifizierungen, Bewertungen und Kontaktdaten.

1 Fluchtplan-Ersteller in Hamburg

Allgemeiner Feuerschutz Hamburg

Verifizierter Eintrag: Kontaktdaten geprüft
Behringstraße 28a, 22765 Hamburg Mo-Fr: 08:00-18:00
★★★★★ 5.0 (17 Bewertungen)

Sie erhalten beim Allgemeinen Feuerschutz Hamburg Wartung von Feuerlöschern und Brandschutzanlagen sowie Fluchtplanerstellung.

Feuerlöscher-WartungBrandschutzanlagen-WartungFluchtpläneExterner Brandschutzbeauftragter
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Fluchtplan-Erstellung in Hamburg: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Hamburg

Gültige Landesbauordnung: HBauO (Hamburgische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach HBauO § 49 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Hamburger Prüfverordnung.

Zuständige Behörde in Hamburg

Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Hamburg legt die Sonderbau-Definition besonders streng aus. Für Brandschutzkonzepte ist die Eintragung des Erstellers in die Hamburger Sachverständigenliste erforderlich. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen erfolgen alle 3 Jahre.

Fluchtplan-Erstellung in Hamburg: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Hamburg (Hamburg).

Landesbauordnung

Hamburgische Bauordnung (HBauO)

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 17 Brandschutz (allgemeine Anforderungen)
  • § 24 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 25 Tragende Wände, Stützen
  • § 26 Außenwände

Bauaufsicht Hamburg

Feuerwehr Hamburg, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (F04)

Besucheradresse: Billhorner Deich 96, 20539 Hamburg. Postanschrift: Westphalensweg 1, 20099 Hamburg

Tel: 040 42851-4405

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Hamburg

Berufsfeuerwehr mit 23 Wachen + 86 Freiwilligen Feuerwehren

Integrierte Leitstelle der Feuerwehr Hamburg, Westphalensweg 1, 20099 Hamburg

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.4.2006

Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 6 HBauO

Was kostet Fluchtplan-Erstellung in Hamburg?

Die Kosten für Fluchtplan-Erstellung in Hamburg liegen bei 150-400 EUR pro Plan. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Fluchtplan?
Ein normgerechter Fluchtplan nach DIN ISO 23601 kostet je nach Geschossgröße und Komplexität zwischen 150 und 400 EUR pro Plan. Für ein komplettes Gebäude mit 5 Geschossen rechnen Sie mit 750 bis 2.000 EUR. Die Erstaufnahme vor Ort ist oft im Preis enthalten.
Wann sind Fluchtpläne Pflicht?
Flucht- und Rettungspläne sind nach ASR A2.3 Pflicht, wenn die Fluchtwegsituation unübersichtlich ist (z.B. bei großen Gebäuden, mehreren Geschossen, hoher Besucherfrequenz). Auch die Baugenehmigung, Versicherer oder die Feuerwehr können Fluchtpläne fordern.
Wie oft müssen Fluchtpläne aktualisiert werden?
Fluchtpläne müssen bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Fluchtwegsituation sofort aktualisiert werden. Unabhängig davon empfiehlt sich eine Überprüfung alle 2 Jahre. Die ASR A2.3 schreibt vor, dass Pläne stets den aktuellen Stand abbilden müssen.
Welche Landesbauordnung gilt in Hamburg für Fluchtplan-Erstellung?
In Hamburg (Hamburg) gilt die HBauO (Hamburgische Bauordnung). Hamburg legt die Sonderbau-Definition besonders streng aus. Für Brandschutzkonzepte ist die Eintragung des Erstellers in die Hamburger Sachverständigenliste erforderlich. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen erfolgen alle 3 Jahre.
Welche Behörde ist in Hamburg zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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