RWA-Anlagen Wartung in Hamburg

Geprüfte RWA-Anlagen-Fachbetriebe in Hamburg (Hamburg). 1 Anbieter mit Zertifizierungen, Bewertungen und Kontaktdaten.

1 RWA-Anlagen-Fachbetriebe in Hamburg

EXA Sicherheitstechnik

Verifizierter Eintrag: Kontaktdaten geprüft
Straßburger Pl. 5, 22049 Hamburg Mo-Do: 08:00-16:00, Fr: 08:00-14:00
★★★★★ 5.0 (8 Bewertungen)

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RWA-Anlagen Wartung in Hamburg: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Hamburg

Gültige Landesbauordnung: HBauO (Hamburgische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach HBauO § 49 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Hamburger Prüfverordnung.

Zuständige Behörde in Hamburg

Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Hamburg legt die Sonderbau-Definition besonders streng aus. Für Brandschutzkonzepte ist die Eintragung des Erstellers in die Hamburger Sachverständigenliste erforderlich. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen erfolgen alle 3 Jahre.

RWA-Anlagen Wartung in Hamburg: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Hamburg (Hamburg).

Landesbauordnung

Hamburgische Bauordnung (HBauO)

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 17 Brandschutz (allgemeine Anforderungen)
  • § 24 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 25 Tragende Wände, Stützen
  • § 26 Außenwände

Bauaufsicht Hamburg

Feuerwehr Hamburg, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (F04)

Besucheradresse: Billhorner Deich 96, 20539 Hamburg. Postanschrift: Westphalensweg 1, 20099 Hamburg

Tel: 040 42851-4405

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Hamburg

Berufsfeuerwehr mit 23 Wachen + 86 Freiwilligen Feuerwehren

Integrierte Leitstelle der Feuerwehr Hamburg, Westphalensweg 1, 20099 Hamburg

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.4.2006

Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 6 HBauO

Was kostet RWA-Anlagen Wartung in Hamburg?

Die Kosten für RWA-Anlagen Wartung in Hamburg liegen bei 300-1.500 EUR pro Wartung. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen RWA-Anlagen gewartet werden?
RWA-Anlagen müssen nach DIN 18232 mindestens jährlich gewartet und monatlich auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die jährliche Wartung umfasst eine vollständige Inspektion aller Komponenten, Funktionsprüfung der Öffnungsmechanik und Prüfung der Energieversorgung.
Was kostet die Wartung einer RWA-Anlage?
Die jährliche Wartung einer RWA-Anlage kostet je nach Anlagengröße und Anzahl der Rauchableitungsflächen zwischen 300 und 1.500 EUR. Bei großen Industriehallen mit vielen Öffnungselementen können die Kosten auf 2.000 bis 4.000 EUR steigen.
Was passiert, wenn RWA-Anlagen nicht gewartet werden?
Nicht gewartete RWA-Anlagen können im Brandfall versagen, was die Entrauchung verhindert und Menschenleben gefährdet. Zudem drohen: Verlust des Versicherungsschutzes, Bußgelder der Bauaufsicht, Haftung des Betreibers und Probleme bei der Feuerwehraufschaltung.
Welche Landesbauordnung gilt in Hamburg für RWA-Anlagen Wartung?
In Hamburg (Hamburg) gilt die HBauO (Hamburgische Bauordnung). Hamburg legt die Sonderbau-Definition besonders streng aus. Für Brandschutzkonzepte ist die Eintragung des Erstellers in die Hamburger Sachverständigenliste erforderlich. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen erfolgen alle 3 Jahre.
Welche Behörde ist in Hamburg zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.
Wie oft muss ich Brandschutzanlagen in Hamburg prüfen lassen?
Nach Hamburger Prüfverordnung ist eine wiederkehrende Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen alle 3 Jahre vorgeschrieben. Zusätzlich gilt die jährliche Wartungspflicht nach DIN-Normen und Herstellervorgaben.

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