Brandmeldeanlage Wartung in Hamburg

Geprüfte Brandmeldeanlage-Fachbetriebe in Hamburg (Hamburg). 1 Anbieter mit Zertifizierungen, Bewertungen und Kontaktdaten.

1 Brandmeldeanlage-Fachbetriebe in Hamburg

EXA Sicherheitstechnik

Verifizierter Eintrag: Kontaktdaten geprüft
Straßburger Pl. 5, 22049 Hamburg Mo-Do: 08:00-16:00, Fr: 08:00-14:00
★★★★★ 5.0 (8 Bewertungen)

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Brandmeldeanlage Wartung in Hamburg: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Hamburg

Gültige Landesbauordnung: HBauO (Hamburgische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach HBauO § 49 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Hamburger Prüfverordnung.

Zuständige Behörde in Hamburg

Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Hamburg legt die Sonderbau-Definition besonders streng aus. Für Brandschutzkonzepte ist die Eintragung des Erstellers in die Hamburger Sachverständigenliste erforderlich. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen erfolgen alle 3 Jahre.

Brandmeldeanlage Wartung in Hamburg: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Hamburg (Hamburg).

Landesbauordnung

Hamburgische Bauordnung (HBauO)

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 17 Brandschutz (allgemeine Anforderungen)
  • § 24 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 25 Tragende Wände, Stützen
  • § 26 Außenwände

Bauaufsicht Hamburg

Feuerwehr Hamburg, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (F04)

Besucheradresse: Billhorner Deich 96, 20539 Hamburg. Postanschrift: Westphalensweg 1, 20099 Hamburg

Tel: 040 42851-4405

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Hamburg

Berufsfeuerwehr mit 23 Wachen + 86 Freiwilligen Feuerwehren

Integrierte Leitstelle der Feuerwehr Hamburg, Westphalensweg 1, 20099 Hamburg

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.4.2006

Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 6 HBauO

Was kostet Brandmeldeanlage Wartung in Hamburg?

Die Kosten für Brandmeldeanlage Wartung in Hamburg liegen bei 500-2.000 EUR pro Wartung. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Brandmeldeanlage gewartet werden?
Brandmeldeanlagen müssen nach DIN VDE 0833-1 mindestens vierteljährlich inspiziert und jährlich gewartet werden. Die Aufschaltung zur Feuerwehr erfordert zusätzlich eine jährliche Abnahme. Manche Versicherer fordern kürzere Wartungsintervalle.
Was kostet die Wartung einer Brandmeldeanlage?
Die jährlichen Wartungskosten liegen je nach Anlagengröße zwischen 500 und 2.000 EUR. Für größere Objekte mit über 100 Meldern rechnen Sie mit 2.000 bis 5.000 EUR pro Jahr. In den Kosten enthalten sind Inspektion, Funktionsprüfung und Dokumentation.
Wer darf Brandmeldeanlagen warten?
Die Wartung muss durch einen nach DIN 14675 zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Dieser benötigt entsprechend qualifiziertes Personal (Fachkraft für Brandmeldeanlagen) und eine gültige Zertifizierung. Nur zertifizierte Betriebe dürfen Anlagen aufschalten und abnehmen.
Welche Landesbauordnung gilt in Hamburg für Brandmeldeanlage Wartung?
In Hamburg (Hamburg) gilt die HBauO (Hamburgische Bauordnung). Hamburg legt die Sonderbau-Definition besonders streng aus. Für Brandschutzkonzepte ist die Eintragung des Erstellers in die Hamburger Sachverständigenliste erforderlich. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen erfolgen alle 3 Jahre.
Welche Behörde ist in Hamburg zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.
Wie oft muss ich Brandschutzanlagen in Hamburg prüfen lassen?
Nach Hamburger Prüfverordnung ist eine wiederkehrende Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen alle 3 Jahre vorgeschrieben. Zusätzlich gilt die jährliche Wartungspflicht nach DIN-Normen und Herstellervorgaben.

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