Fluchtplan-Erstellung in Bremen

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Fluchtplan-Erstellung in Bremen: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Bremen

Gültige Landesbauordnung: BremLBO (Bremische Landesbauordnung). Sonderbau-Definition nach BremLBO § 49. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Bremische Prüfverordnung.

Zuständige Behörde in Bremen

Bauaufsicht Bremen bzw. Bremerhaven. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Die Bremische Landesbauordnung regelt Sonderbauten in § 49. Sonderbauten benötigen ein Brandschutzkonzept. Die Prüfverordnung regelt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen.

Fluchtplan-Erstellung in Bremen: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Bremen (Bremen).

Landesbauordnung

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) (BremLBO)

Vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 380), in Kraft getreten am 1. Juli 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände und Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Bremen

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Bauordnung

Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Tel: 0421 361-15202

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Bremen

Berufsfeuerwehr mit 7 Wachen + 19 Freiwilligen Feuerwehren

Feuer- und Rettungsleitstelle Bremen

Am Wandrahm 24, 28195 Bremen

Nicht-Notruf: 0421 3030 0

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.5.2010

Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 4 BremLBO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Fluchtplan-Erstellung in Bremen?

Die Kosten für Fluchtplan-Erstellung in Bremen liegen bei 150-400 EUR pro Plan. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Fluchtplan?
Ein normgerechter Fluchtplan nach DIN ISO 23601 kostet je nach Geschossgröße und Komplexität zwischen 150 und 400 EUR pro Plan. Für ein komplettes Gebäude mit 5 Geschossen rechnen Sie mit 750 bis 2.000 EUR. Die Erstaufnahme vor Ort ist oft im Preis enthalten.
Wann sind Fluchtpläne Pflicht?
Flucht- und Rettungspläne sind nach ASR A2.3 Pflicht, wenn die Fluchtwegsituation unübersichtlich ist (z.B. bei großen Gebäuden, mehreren Geschossen, hoher Besucherfrequenz). Auch die Baugenehmigung, Versicherer oder die Feuerwehr können Fluchtpläne fordern.
Wie oft müssen Fluchtpläne aktualisiert werden?
Fluchtpläne müssen bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Fluchtwegsituation sofort aktualisiert werden. Unabhängig davon empfiehlt sich eine Überprüfung alle 2 Jahre. Die ASR A2.3 schreibt vor, dass Pläne stets den aktuellen Stand abbilden müssen.
Welche Landesbauordnung gilt in Bremen für Fluchtplan-Erstellung?
In Bremen (Bremen) gilt die BremLBO (Bremische Landesbauordnung). Die Bremische Landesbauordnung regelt Sonderbauten in § 49. Sonderbauten benötigen ein Brandschutzkonzept. Die Prüfverordnung regelt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen.
Welche Behörde ist in Bremen zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauaufsicht Bremen bzw. Bremerhaven. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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