Brandschutzkonzept in Bremen

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Brandschutzkonzept in Bremen: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Bremen

Gültige Landesbauordnung: BremLBO (Bremische Landesbauordnung). Sonderbau-Definition nach BremLBO § 49. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Bremische Prüfverordnung.

Zuständige Behörde in Bremen

Bauaufsicht Bremen bzw. Bremerhaven. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Die Bremische Landesbauordnung regelt Sonderbauten in § 49. Sonderbauten benötigen ein Brandschutzkonzept. Die Prüfverordnung regelt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen.

Brandschutzkonzept in Bremen: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Bremen (Bremen).

Landesbauordnung

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) (BremLBO)

Vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 380), in Kraft getreten am 1. Juli 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände und Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Bremen

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Bauordnung

Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Tel: 0421 361-15202

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Bremen

Berufsfeuerwehr mit 7 Wachen + 19 Freiwilligen Feuerwehren

Feuer- und Rettungsleitstelle Bremen

Am Wandrahm 24, 28195 Bremen

Nicht-Notruf: 0421 3030 0

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.5.2010

Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 4 BremLBO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Brandschutzkonzept in Bremen?

Die Kosten für Brandschutzkonzept in Bremen liegen bei 2.500-50.000 EUR pro Konzept. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Brandschutzkonzept?
Die Kosten variieren stark nach Gebäudetyp und Komplexität: Kleine Wohngebäude 2.500 bis 3.500 EUR, Büro- und Gewerbegebäude 5.000 bis 10.000 EUR, große Sonderbauten (Industrie, Krankenhäuser, Hotels) 10.000 bis 50.000+ EUR. Bei Großprojekten rechnen Fachplaner oft 0,3 bis 0,8% der Bausumme. Die Honorierung richtet sich nach AHO Heft 17.
Wann ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?
Ein Brandschutzkonzept ist Pflicht bei Sonderbauten (Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Hotels, Schulen, Hochhäuser), bei Gebäudeklasse 5, bei Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen sowie bei genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen und wesentlichen Umbauten. Die genauen Anforderungen regeln die 16 Landesbauordnungen.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis?
Der Brandschutznachweis ist eine bautechnische Dokumentation einzelner Maßnahmen für den Bauantrag (typisch für Gebäudeklassen 1-4, Kosten 500-5.000 EUR). Das Brandschutzkonzept ist umfassender: Es enthält Risikoanalysen, Brandszenarien, das Zusammenspiel aller baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen und ist bei Sonderbauten Pflicht.
Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?
Je nach Bundesland: Nachweisberechtigte für Brandschutz (eingetragen bei der Architekten-/Ingenieurkammer), Brandschutzfachplaner mit entsprechender Qualifikation oder Prüfingenieure für Brandschutz. Die Anforderungen variieren erheblich zwischen den Bundesländern.
Welche Landesbauordnung gilt in Bremen für Brandschutzkonzept?
In Bremen (Bremen) gilt die BremLBO (Bremische Landesbauordnung). Die Bremische Landesbauordnung regelt Sonderbauten in § 49. Sonderbauten benötigen ein Brandschutzkonzept. Die Prüfverordnung regelt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen.
Welche Behörde ist in Bremen zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauaufsicht Bremen bzw. Bremerhaven. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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