Brandmeldeanlage Wartung in Bremen

Geprüfte Brandmeldeanlage-Fachbetriebe in Bremen (Bremen). Wir nehmen aktuell Anbieter auf.

Brandmeldeanlage-Fachbetriebe in Bremen

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Brandmeldeanlage Wartung in Bremen: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Bremen

Gültige Landesbauordnung: BremLBO (Bremische Landesbauordnung). Sonderbau-Definition nach BremLBO § 49. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Bremische Prüfverordnung.

Zuständige Behörde in Bremen

Bauaufsicht Bremen bzw. Bremerhaven. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Die Bremische Landesbauordnung regelt Sonderbauten in § 49. Sonderbauten benötigen ein Brandschutzkonzept. Die Prüfverordnung regelt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen.

Brandmeldeanlage Wartung in Bremen: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Bremen (Bremen).

Landesbauordnung

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) (BremLBO)

Vom 29. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 380), in Kraft getreten am 1. Juli 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände und Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Bremen

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Bauordnung

Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Tel: 0421 361-15202

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Bremen

Berufsfeuerwehr mit 7 Wachen + 19 Freiwilligen Feuerwehren

Feuer- und Rettungsleitstelle Bremen

Am Wandrahm 24, 28195 Bremen

Nicht-Notruf: 0421 3030 0

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.5.2010

Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 4 BremLBO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Brandmeldeanlage Wartung in Bremen?

Die Kosten für Brandmeldeanlage Wartung in Bremen liegen bei 500-2.000 EUR pro Wartung. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Brandmeldeanlage gewartet werden?
Brandmeldeanlagen müssen nach DIN VDE 0833-1 mindestens vierteljährlich inspiziert und jährlich gewartet werden. Die Aufschaltung zur Feuerwehr erfordert zusätzlich eine jährliche Abnahme. Manche Versicherer fordern kürzere Wartungsintervalle.
Was kostet die Wartung einer Brandmeldeanlage?
Die jährlichen Wartungskosten liegen je nach Anlagengröße zwischen 500 und 2.000 EUR. Für größere Objekte mit über 100 Meldern rechnen Sie mit 2.000 bis 5.000 EUR pro Jahr. In den Kosten enthalten sind Inspektion, Funktionsprüfung und Dokumentation.
Wer darf Brandmeldeanlagen warten?
Die Wartung muss durch einen nach DIN 14675 zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Dieser benötigt entsprechend qualifiziertes Personal (Fachkraft für Brandmeldeanlagen) und eine gültige Zertifizierung. Nur zertifizierte Betriebe dürfen Anlagen aufschalten und abnehmen.
Welche Landesbauordnung gilt in Bremen für Brandmeldeanlage Wartung?
In Bremen (Bremen) gilt die BremLBO (Bremische Landesbauordnung). Die Bremische Landesbauordnung regelt Sonderbauten in § 49. Sonderbauten benötigen ein Brandschutzkonzept. Die Prüfverordnung regelt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen.
Welche Behörde ist in Bremen zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauaufsicht Bremen bzw. Bremerhaven. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.
Wie oft muss ich Brandschutzanlagen in Bremen prüfen lassen?
Nach Bremische Prüfverordnung ist eine wiederkehrende Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen alle 3 Jahre vorgeschrieben. Zusätzlich gilt die jährliche Wartungspflicht nach DIN-Normen und Herstellervorgaben.

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