RWA-Anlagen Wartung in Stuttgart

Geprüfte RWA-Anlagen-Fachbetriebe in Stuttgart (Baden-Württemberg). Wir nehmen aktuell Anbieter auf.

RWA-Anlagen-Fachbetriebe in Stuttgart

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RWA-Anlagen Wartung in Stuttgart: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg

Gültige Landesbauordnung: LBO BW (Landesbauordnung Baden-Württemberg). Sonderbau-Definition nach LBO BW § 38 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Prüfverordnung Baden-Württemberg.

Zuständige Behörde in Stuttgart

Untere Baurechtsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Die LBO Baden-Württemberg trennt klar zwischen Standardbauten und Sonderbauten. Bei Sonderbauten ist ein vollständiges Brandschutzkonzept Bestandteil der Bauvorlagen. Die Prüfverordnung regelt die wiederkehrende Prüfung alle 3 Jahre.

RWA-Anlagen Wartung in Stuttgart: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Stuttgart (Baden-Württemberg).

Landesbauordnung

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (LBO BW)

In der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, berichtigt S. 416), zuletzt mehrfach geändert, aktuelle Gesamtfassung gültig ab 28. Juni 2025

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 15 Brandschutz (Grundsatzanforderung und Rauchwarnmelderpflicht in Abs. 7)
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Stuttgart

Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart

Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart

Tel: 0711 216-60100

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Stuttgart

Berufsfeuerwehr mit 5 Wachen + 24 Freiwilligen Feuerwehren

Integrierte Leitstelle Stuttgart (SIMOS)

Mercedesstraße 33, 70372 Stuttgart

Nicht-Notruf: 112

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 23.7.2013

Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 7 LBO BW

Einbau: Eigentümer

Was kostet RWA-Anlagen Wartung in Stuttgart?

Die Kosten für RWA-Anlagen Wartung in Stuttgart liegen bei 300-1.500 EUR pro Wartung. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen RWA-Anlagen gewartet werden?
RWA-Anlagen müssen nach DIN 18232 mindestens jährlich gewartet und monatlich auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die jährliche Wartung umfasst eine vollständige Inspektion aller Komponenten, Funktionsprüfung der Öffnungsmechanik und Prüfung der Energieversorgung.
Was kostet die Wartung einer RWA-Anlage?
Die jährliche Wartung einer RWA-Anlage kostet je nach Anlagengröße und Anzahl der Rauchableitungsflächen zwischen 300 und 1.500 EUR. Bei großen Industriehallen mit vielen Öffnungselementen können die Kosten auf 2.000 bis 4.000 EUR steigen.
Was passiert, wenn RWA-Anlagen nicht gewartet werden?
Nicht gewartete RWA-Anlagen können im Brandfall versagen, was die Entrauchung verhindert und Menschenleben gefährdet. Zudem drohen: Verlust des Versicherungsschutzes, Bußgelder der Bauaufsicht, Haftung des Betreibers und Probleme bei der Feuerwehraufschaltung.
Welche Landesbauordnung gilt in Stuttgart für RWA-Anlagen Wartung?
In Stuttgart (Baden-Württemberg) gilt die LBO BW (Landesbauordnung Baden-Württemberg). Die LBO Baden-Württemberg trennt klar zwischen Standardbauten und Sonderbauten. Bei Sonderbauten ist ein vollständiges Brandschutzkonzept Bestandteil der Bauvorlagen. Die Prüfverordnung regelt die wiederkehrende Prüfung alle 3 Jahre.
Welche Behörde ist in Stuttgart zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Untere Baurechtsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.
Wie oft muss ich Brandschutzanlagen in Stuttgart prüfen lassen?
Nach Prüfverordnung Baden-Württemberg ist eine wiederkehrende Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen alle 3 Jahre vorgeschrieben. Zusätzlich gilt die jährliche Wartungspflicht nach DIN-Normen und Herstellervorgaben.

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