Brandmeldeanlage Wartung in Stuttgart

Geprüfte Brandmeldeanlage-Fachbetriebe in Stuttgart (Baden-Württemberg). Wir nehmen aktuell Anbieter auf.

Brandmeldeanlage-Fachbetriebe in Stuttgart

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Brandmeldeanlage Wartung in Stuttgart: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg

Gültige Landesbauordnung: LBO BW (Landesbauordnung Baden-Württemberg). Sonderbau-Definition nach LBO BW § 38 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Prüfverordnung Baden-Württemberg.

Zuständige Behörde in Stuttgart

Untere Baurechtsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Die LBO Baden-Württemberg trennt klar zwischen Standardbauten und Sonderbauten. Bei Sonderbauten ist ein vollständiges Brandschutzkonzept Bestandteil der Bauvorlagen. Die Prüfverordnung regelt die wiederkehrende Prüfung alle 3 Jahre.

Brandmeldeanlage Wartung in Stuttgart: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Stuttgart (Baden-Württemberg).

Landesbauordnung

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (LBO BW)

In der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, berichtigt S. 416), zuletzt mehrfach geändert, aktuelle Gesamtfassung gültig ab 28. Juni 2025

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 15 Brandschutz (Grundsatzanforderung und Rauchwarnmelderpflicht in Abs. 7)
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Stuttgart

Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart

Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart

Tel: 0711 216-60100

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Stuttgart

Berufsfeuerwehr mit 5 Wachen + 24 Freiwilligen Feuerwehren

Integrierte Leitstelle Stuttgart (SIMOS)

Mercedesstraße 33, 70372 Stuttgart

Nicht-Notruf: 112

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 23.7.2013

Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 7 LBO BW

Einbau: Eigentümer

Was kostet Brandmeldeanlage Wartung in Stuttgart?

Die Kosten für Brandmeldeanlage Wartung in Stuttgart liegen bei 500-2.000 EUR pro Wartung. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Brandmeldeanlage gewartet werden?
Brandmeldeanlagen müssen nach DIN VDE 0833-1 mindestens vierteljährlich inspiziert und jährlich gewartet werden. Die Aufschaltung zur Feuerwehr erfordert zusätzlich eine jährliche Abnahme. Manche Versicherer fordern kürzere Wartungsintervalle.
Was kostet die Wartung einer Brandmeldeanlage?
Die jährlichen Wartungskosten liegen je nach Anlagengröße zwischen 500 und 2.000 EUR. Für größere Objekte mit über 100 Meldern rechnen Sie mit 2.000 bis 5.000 EUR pro Jahr. In den Kosten enthalten sind Inspektion, Funktionsprüfung und Dokumentation.
Wer darf Brandmeldeanlagen warten?
Die Wartung muss durch einen nach DIN 14675 zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Dieser benötigt entsprechend qualifiziertes Personal (Fachkraft für Brandmeldeanlagen) und eine gültige Zertifizierung. Nur zertifizierte Betriebe dürfen Anlagen aufschalten und abnehmen.
Welche Landesbauordnung gilt in Stuttgart für Brandmeldeanlage Wartung?
In Stuttgart (Baden-Württemberg) gilt die LBO BW (Landesbauordnung Baden-Württemberg). Die LBO Baden-Württemberg trennt klar zwischen Standardbauten und Sonderbauten. Bei Sonderbauten ist ein vollständiges Brandschutzkonzept Bestandteil der Bauvorlagen. Die Prüfverordnung regelt die wiederkehrende Prüfung alle 3 Jahre.
Welche Behörde ist in Stuttgart zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Untere Baurechtsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.
Wie oft muss ich Brandschutzanlagen in Stuttgart prüfen lassen?
Nach Prüfverordnung Baden-Württemberg ist eine wiederkehrende Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen alle 3 Jahre vorgeschrieben. Zusätzlich gilt die jährliche Wartungspflicht nach DIN-Normen und Herstellervorgaben.

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