Fluchtplan-Erstellung in Dresden

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Fluchtplan-Erstellung in Dresden: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Sachsen

Gültige Landesbauordnung: SächsBO (Sächsische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach SächsBO § 51 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die SächsTechPrüfVO (Sächsische Technische Prüfverordnung).

Zuständige Behörde in Dresden

Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder des Landkreises. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

In Sachsen regelt § 51 SächsBO die Sonderbauten. Die SächsTechPrüfVO schreibt für sicherheitstechnische Anlagen (BMA, RWA, Sicherheitsbeleuchtung) wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre vor. Diese Prüfungen sind durch staatlich anerkannte Sachverständige durchzuführen.

Fluchtplan-Erstellung in Dresden: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Dresden (Sachsen).

Landesbauordnung

Sächsische Bauordnung (SächsBO) (SächsBO)

Vom 11. Mai 2010, Neubekanntmachung vom 11. Mai 2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. März 2024 (in Kraft seit 19. März 2024)

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände und Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Dresden

Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden

Lingnerallee 3, 01069 Dresden

Tel: 0351 488-3670

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Dresden

Berufsfeuerwehr mit 5 Wachen + 21 Freiwilligen Feuerwehren

Integrierte Regionalleitstelle Dresden

Scharfenberger Straße 47, 01139 Dresden

Nicht-Notruf: 0351 5012-0

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.1.2016

Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 4 SächsBO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Fluchtplan-Erstellung in Dresden?

Die Kosten für Fluchtplan-Erstellung in Dresden liegen bei 150-400 EUR pro Plan. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Fluchtplan?
Ein normgerechter Fluchtplan nach DIN ISO 23601 kostet je nach Geschossgröße und Komplexität zwischen 150 und 400 EUR pro Plan. Für ein komplettes Gebäude mit 5 Geschossen rechnen Sie mit 750 bis 2.000 EUR. Die Erstaufnahme vor Ort ist oft im Preis enthalten.
Wann sind Fluchtpläne Pflicht?
Flucht- und Rettungspläne sind nach ASR A2.3 Pflicht, wenn die Fluchtwegsituation unübersichtlich ist (z.B. bei großen Gebäuden, mehreren Geschossen, hoher Besucherfrequenz). Auch die Baugenehmigung, Versicherer oder die Feuerwehr können Fluchtpläne fordern.
Wie oft müssen Fluchtpläne aktualisiert werden?
Fluchtpläne müssen bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Fluchtwegsituation sofort aktualisiert werden. Unabhängig davon empfiehlt sich eine Überprüfung alle 2 Jahre. Die ASR A2.3 schreibt vor, dass Pläne stets den aktuellen Stand abbilden müssen.
Welche Landesbauordnung gilt in Dresden für Fluchtplan-Erstellung?
In Dresden (Sachsen) gilt die SächsBO (Sächsische Bauordnung). In Sachsen regelt § 51 SächsBO die Sonderbauten. Die SächsTechPrüfVO schreibt für sicherheitstechnische Anlagen (BMA, RWA, Sicherheitsbeleuchtung) wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre vor. Diese Prüfungen sind durch staatlich anerkannte Sachverständige durchzuführen.
Welche Behörde ist in Dresden zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder des Landkreises. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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