Feuerlöscher-Prüfung in Leipzig

Geprüfte Feuerlöscher-Prüfer in Leipzig (Sachsen). 4 Anbieter mit Zertifizierungen, Bewertungen und Kontaktdaten.

4 Feuerlöscher-Prüfer in Leipzig

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Ingenieurbüro Stockburger

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Kompetenter Ansprechpartner für Brandschutztechnik und Sicherheitstechnik.

Brandschutz-Dienstleistungen

Steffen Gansauge Brandschutztechnik

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Brandschutz-Dienstleistungen

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Feuerlöscher-Prüfung in Leipzig: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Sachsen

Gültige Landesbauordnung: SächsBO (Sächsische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach SächsBO § 51 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die SächsTechPrüfVO (Sächsische Technische Prüfverordnung).

Zuständige Behörde in Leipzig

Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder des Landkreises. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

In Sachsen regelt § 51 SächsBO die Sonderbauten. Die SächsTechPrüfVO schreibt für sicherheitstechnische Anlagen (BMA, RWA, Sicherheitsbeleuchtung) wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre vor. Diese Prüfungen sind durch staatlich anerkannte Sachverständige durchzuführen.

Feuerlöscher-Prüfung in Leipzig: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Leipzig (Sachsen).

Landesbauordnung

Sächsische Bauordnung (SächsBO) (SächsBO)

Neufassung vom 11. Mai 2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2024 (in Kraft seit 19. März 2024)

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Leipzig

Stadt Leipzig - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (Untere Bauaufsichtsbehörde)

Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig

Tel: 0341 123-5150

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Leipzig

Berufsfeuerwehr mit 6 Wachen + 22 Freiwilligen Feuerwehren

Integrierte Regionalleitstelle Leipzig (IRLS)

Gerhard-Ellrodt-Straße 29d, 04249 Leipzig

Nicht-Notruf: 0341 55004-4000

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.1.2016

Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 4 SächsBO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Feuerlöscher-Prüfung in Leipzig?

Die Kosten für Feuerlöscher-Prüfung in Leipzig liegen bei 15-35 EUR pro Feuerlöscher. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Feuerlöscher müssen nach DIN 14406-4 alle 2 Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Zusätzlich ist eine innere Prüfung (Druckbehälterprüfung) alle 5 Jahre vorgeschrieben. Nach 20 bis 25 Jahren sollten Feuerlöscher ausgetauscht werden.
Was kostet eine Feuerlöscher-Prüfung?
Die Prüfung eines Feuerlöschers kostet je nach Typ 15 bis 35 EUR pro Gerät. Darin enthalten sind die Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Wägung und Dokumentation. Eventuelle Ersatzteile (Ventile, Schläuche) werden separat berechnet.
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Die Prüfung darf nur durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4 durchgeführt werden. Dieser muss eine Ausbildung beim Hersteller oder einem anerkannten Lehrgang absolviert haben. Achten Sie auf entsprechende Zertifizierungen und lassen Sie sich den Prüfnachweis aushändigen.
Welche Landesbauordnung gilt in Leipzig für Feuerlöscher-Prüfung?
In Leipzig (Sachsen) gilt die SächsBO (Sächsische Bauordnung). In Sachsen regelt § 51 SächsBO die Sonderbauten. Die SächsTechPrüfVO schreibt für sicherheitstechnische Anlagen (BMA, RWA, Sicherheitsbeleuchtung) wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre vor. Diese Prüfungen sind durch staatlich anerkannte Sachverständige durchzuführen.
Welche Behörde ist in Leipzig zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder des Landkreises. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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