Ein Feuerlöscher, der im Ernstfall nicht funktioniert, ist kein Brandschutz. Er ist Dekoration mit rotem Lack. Genau deshalb schreiben ASR A2.2 und DIN 14406-4 vor, dass jeder Feuerlöscher in einer Arbeitsstätte alle zwei Jahre geprüft werden muss. Wer die Fristen versäumt, riskiert nicht nur Bußgelder bis 5.000 EUR, sondern im Schadensfall auch den Versicherungsschutz und im Extremfall die persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche drei Prüf-Intervalle Sie kennen müssen, wer prüfen darf, was die Prüfung kostet und wie Sie Bußgelder sicher vermeiden. Alle Angaben basieren auf den aktuellen Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2), DIN 14406 Teil 4 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
- Prüf-Frist: alle 2 Jahre nach DIN 14406-4 und ASR A2.2, durch eine sachkundige Person.
- Innere Prüfung: zusätzlich alle 5 Jahre, Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre.
- Kosten: 15 bis 35 EUR pro Gerät, ab 10 Stück Sammelauftrag deutlich günstiger.
- Bußgelder: bis 5.000 EUR pro Fall, plus Verlust des Versicherungsschutzes im Brandfall.
- Lebensdauer: 20 bis 25 Jahre, danach Pflichtaustausch unabhängig vom Zustand.
Sie haben mehr als 10 Feuerlöscher im Betrieb und suchen einen zuverlässigen Prüfdienst? Im Verzeichnis von brandschutzfinder.de finden Sie geprüfte Fachbetriebe für Feuerlöscher-Prüfung in Ihrer Region, die mit Original-Ersatzteilen arbeiten und die Prüf-Dokumentation rechtssicher erstellen.
Prüf-Fristen im Überblick
Die wichtigste Zahl steht in der ASR A2.2: zwei Jahre. So lange darf der Zeitraum zwischen zwei Prüfungen maximal sein. Wichtig: Das ist keine Soll-Vorschrift, sondern eine Mindestanforderung. In Bereichen mit hoher Beanspruchung kann eine jährliche Prüfung Pflicht sein. Dazu gehören Produktionshallen mit Staub oder Hitze, Tiefgaragen, Schiffe oder Werkstätten mit aggressiven Medien.
Sachkundigen-Prüfung
Alle 2 Jahre. Sicht- und Funktionsprüfung durch eine sachkundige Person nach DIN 14406-4. Verschleißteile werden bei Bedarf getauscht.
Innere Prüfung
Alle 5 Jahre. Öffnen des Druckbehälters, Sichtprüfung von innen, Austausch von Löschmittel und Dichtungen. Aufwendiger als die normale Wartung.
Festigkeitsprüfung
Alle 10 Jahre. Druckprüfung des Behälters mit Wasserdruck. Pflicht für CO2-Löscher nach Druckgeräteverordnung. Bei Bestehen 10 weitere Jahre Betriebserlaubnis.
Maximale Lebensdauer
20 bis 25 Jahre. Danach Austauschpflicht. Herstellungsdatum am Behälter eingeprägt. Aufladelöscher meist 25 Jahre, Dauerdrucklöscher 20 Jahre.
Gesetzliche Grundlagen: ASR A2.2 und DIN 14406-4
Wer im Betrieb Verantwortung für Brandschutz trägt, kennt diese beiden Regelwerke. Die ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten: Maßnahmen gegen Brände) konkretisiert die Pflichten aus der Arbeitsstättenverordnung. Sie schreibt vor, dass Feuerlöscher in Arbeitsstätten so beschaffen sein müssen, dass sie jederzeit funktionsfähig sind. Die DIN 14406-4 ist die zugehörige Prüfnorm. Sie beschreibt, wie die Prüfung im Detail abzulaufen hat.
ASR A2.2 Kapitel 6: Prüfung der Feuerlöscher
Die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern ist mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen. Die Prüfung erfolgt nach DIN 14406-4. Der Prüfer bringt nach erfolgreicher Prüfung eine Plakette mit Monat und Jahr der nächsten Prüfung an. Bei festgestellten Mängeln darf der Feuerlöscher nicht weiter eingesetzt werden, bis diese behoben sind.
Daneben spielt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Rolle. Sie regelt, wer überhaupt als sachkundige Person gilt. Die TRBS 1203 konkretisiert das: Erforderlich sind eine entsprechende Berufsausbildung, mindestens einjährige Berufserfahrung mit Feuerlöschern und eine zeitnahe Schulung beim Hersteller des jeweiligen Fabrikats.
DIN 14406-4: Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher
Die DIN 14406-4 legt den genauen Ablauf der Sachkundigen-Prüfung fest: äußere Sichtkontrolle, Wiegen des Behälters, Prüfung des Druckes, Funktionsprüfung der Auslöseeinrichtung, Tausch verschlissener Teile, abschließend Plombierung und Plakette. Nach 5 Jahren ist zusätzlich eine innere Prüfung mit Öffnung des Behälters fällig. Die Norm wird ergänzt durch DIN 14406-1 (Bauanforderungen) und DIN 14406-2 (Bezeichnungen).
Drei Prüfungen, drei Fristen
In der Praxis verwechseln Geschäftsführer und Facility Manager regelmäßig die drei Prüfarten. Das führt zu doppelten Kosten oder zu Mängel-Feststellungen bei der Begehung. Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.
| Prüfart | Intervall | Was passiert | Wer prüft | Kosten |
|---|---|---|---|---|
| Sichtkontrolle Betreiber | Monatlich | Sichtprüfung Plombe, Druck, Standort, Zugänglichkeit, Plakette | Betreiber selbst, dokumentiert in Prüfbuch | Eigenleistung |
| Sachkundigen-Prüfung | Alle 2 Jahre | Funktionsprüfung, Tausch Verschleißteile, neue Plakette | Sachkundige Person nach BetrSichV / TRBS 1203 | 15 bis 35 EUR pro Gerät |
| Innere Prüfung | Alle 5 Jahre | Behälter öffnen, Löschmittel und Dichtungen tauschen | Sachkundige Person, Originalteile | 30 bis 80 EUR pro Gerät |
| Festigkeitsprüfung | Alle 10 Jahre | Druckprüfung Behälter mit Wasserdruck | Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) | 50 bis 120 EUR pro Gerät |
Führen Sie ein digitales Prüfbuch je Standort, idealerweise mit Foto der Plakette. Bei einer Begehung durch das Gewerbeaufsichtsamt müssen Sie den letzten Prüfstand sofort vorlegen können. Die meisten Brandschutz-Fachbetriebe liefern die Dokumentation heute als PDF nach jeder Prüfung, manche bieten auch eine Online-Übersicht aller Geräte mit Erinnerung vor Ablauf.
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Die monatliche Sichtkontrolle kann der Betreiber selbst oder ein beauftragter Mitarbeiter durchführen, etwa der Brandschutzbeauftragte oder ein Brandschutzhelfer. Sie umfasst Prüfung der Plombe, Sichtprüfung auf Beschädigungen, Kontrolle der Standortkennzeichnung und Zugänglichkeit. Dokumentiert wird das im Prüfbuch.
Die Sachkundigen-Prüfung alle zwei Jahre dagegen darf nur eine geschulte Fachkraft durchführen. Die Anforderungen an die Sachkunde nach TRBS 1203 sind klar definiert:
- Abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung
- Mindestens einjährige Berufserfahrung im Umgang mit Feuerlöschern
- Aktuelle Schulung beim Hersteller des jeweiligen Fabrikats (jährliche Auffrischung)
- Kenntnis der einschlägigen Normen (DIN 14406-4, ASR A2.2, BetrSichV)
- Zugang zu Original-Ersatzteilen und geeignetem Werkzeug
- Fähigkeit, die Prüfung schriftlich nachvollziehbar zu dokumentieren
In der Praxis bedeutet das: Sie brauchen einen Brandschutz-Fachbetrieb. Selbst wenn Sie einen Hausmeister mit handwerklicher Ausbildung haben, fehlt ihm in der Regel die fabrikatsspezifische Schulung. Der Versuch, mit Eigenleistung Kosten zu sparen, scheitert oft an der Anerkennung bei der nächsten Begehung.
Ablauf einer Feuerlöscher-Prüfung
Eine Sachkundigen-Prüfung nach DIN 14406-4 dauert pro Gerät zwischen 10 und 20 Minuten. Sie folgt einem standardisierten Ablauf, der lückenlos dokumentiert werden muss.
Äußere Sichtprüfung
Behälter, Sicherungsstift, Schlauch und Manometer werden auf Beschädigungen, Korrosion und Vollständigkeit geprüft. Die Plombe muss unversehrt sein.
Druck- und Gewichtsprüfung
Bei Dauerdruck-Löschern wird der Innendruck am Manometer geprüft, bei Auflade-Löschern die Treibgaspatrone gewogen. Abweichungen führen zu Tausch oder Befüllung.
Funktionsprüfung
Auslöseeinrichtung, Schlauch und Düse werden auf freien Durchfluss geprüft. Verklumptes Löschpulver oder verstopfte Düsen sind häufige Mängel und führen zur Austauschpflicht.
Tausch von Verschleißteilen
Dichtungen, Manometer, Schlauch oder Auslösehebel werden bei Bedarf gegen Original-Ersatzteile getauscht. Nur die Originalteile sichern die Zulassung.
Plombierung und Plakette
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Löscher neu plombiert. Eine neue Prüfplakette mit Monat und Jahr der nächsten Prüfung wird angebracht. Bei festgestellten Mängeln gibt es stattdessen ein Mängelprotokoll.
Dokumentation
Der Prüfbericht enthält Hersteller, Typ, Seriennummer, Prüfdatum, Befunde und nächsten Prüftermin. Eine Kopie verbleibt beim Betreiber im Prüfbuch.
Kosten: 15 bis 35 EUR pro Gerät
Die Kosten für die Sachkundigen-Prüfung variieren stark, abhängig von Löschmittel, Größe und Anfahrtsweg. Diese Übersicht zeigt typische Marktpreise im Jahr 2026.
Bei größeren Bestellmengen ab 10 Geräten am gleichen Standort sinkt der Preis pro Gerät auf 12 bis 18 EUR. Hinzu kommt: Wenn die innere Prüfung oder Festigkeitsprüfung ohnehin fällig wäre, ist ein Austausch gegen einen neuen Löscher oft wirtschaftlicher als die Reparatur. Ein neuer 6 kg Pulverlöscher kostet 40 bis 60 EUR.
Vergleichen Sie nicht nur den Stückpreis, sondern den Gesamtaufwand inklusive Anfahrt, Dokumentation und Ersatzteilpauschale. Manche Fachbetriebe locken mit niedrigen Stückpreisen und schlagen dann beim Tausch von Verschleißteilen kräftig auf. Lassen Sie sich vor Auftragserteilung das Vorgehen bei Mängelbefunden schriftlich bestätigen.
Bußgelder und Haftungsrisiken
Wer die Prüf-Fristen versäumt, riskiert mehr als nur ein schlechtes Gewissen. Die Sanktionen reichen vom Verwaltungsbußgeld bis zur persönlichen Haftung im Schadensfall.
- Bußgeld nach Arbeitsschutzgesetz: bis 5.000 EUR pro Fall durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft
- Bußgeld nach Ordnungswidrigkeitenrecht: bis 25.000 EUR bei vorsätzlicher Gefährdung von Beschäftigten
- Verlust des Versicherungsschutzes: Im Brandfall kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern, wenn Sorgfaltspflichten verletzt wurden
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung: Bei nachweislicher Pflichtverletzung kann die zivil- und strafrechtliche Verantwortung auf die handelnde Person übergehen
- Strafrechtliche Verfolgung: Bei Personenschaden Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung möglich
In der Praxis kommen die Bußgelder selten ohne Vorankündigung. Bei einer Begehung wird eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, meist 14 bis 30 Tage. Wer diese verstreichen lässt oder grobe Mängel zeigt, etwa vollständig fehlende Prüfung über mehrere Jahre, riskiert die volle Sanktion. Im Schadensfall ist die Situation drastischer: Hier prüft auch die Staatsanwaltschaft, ob die Verletzung der Prüf-Pflicht ursächlich war.
Lebensdauer: Wann ist Schluss?
Auch bei sorgfältiger Pflege hat jeder Feuerlöscher eine endliche Lebensdauer. Das Druckgefäß ermüdet, Dichtungen verspröden, das Löschmittel kann auseinanderfallen. Die Hersteller geben deshalb klare Maximalzeiträume vor.
| Löscher-Typ | Maximale Lebensdauer | Festigkeitsprüfung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Dauerdruck-Pulverlöscher | 20 Jahre | Nach 10 Jahren | Häufigster Typ in Büro und Gewerbe |
| Auflade-Pulverlöscher | 25 Jahre | Nach 10 Jahren | Robuster, geeignet für Industrie |
| Wasser- und Schaum-Löscher | 20 Jahre | Nach 10 Jahren | Frostempfindlich, nicht für Außenbereich |
| CO2-Löscher | 20 Jahre | Alle 10 Jahre Pflicht | Druckgefäß nach Druckgeräteverordnung |
| Fettbrandlöscher | 20 Jahre | Nach 10 Jahren | Pflicht in Großküchen und Gastronomie |
Das Herstellungsdatum finden Sie eingeprägt am Boden oder Hals des Behälters, oft als vierstellige Jahreszahl oder mit Monat und Jahr. Steht dort 2005 und Sie haben einen Dauerdrucklöscher, ist 2025 der letzte Einsatztermin. Ein Austausch ist deutlich günstiger als die Festigkeitsprüfung, sobald die innere Prüfung ohnehin ansteht.
Die Prüfplakette richtig lesen
Die Prüfplakette ist Ihr wichtigstes Dokumentationselement im laufenden Betrieb. Sie zeigt Monat und Jahr der nächsten fälligen Prüfung. Wer die Plakette versteht, erkennt sofort, ob ein Löscher noch im Prüf-Intervall ist.
Wichtig: Die Plakette zeigt das Datum der nächsten Prüfung, nicht der letzten. Ein Löscher mit Plakette Mai 2028 wurde also im Mai 2026 zuletzt geprüft und muss spätestens im Mai 2028 erneut geprüft werden. Bei der monatlichen Sichtkontrolle ist diese Lesart die wichtigste Information.
Feuerlöscher im Privathaushalt
Für rein private Haushalte gibt es keine Prüfpflicht nach ASR A2.2. Das bedeutet aber nicht, dass die Prüfung sinnlos wäre. Auch im Privathaushalt verlieren Druckbehälter über die Jahre Druck, Pulver kann verklumpen, Dichtungen verspröden. Ein Feuerlöscher, der seit 15 Jahren ungenutzt in der Garage steht, ist im Ernstfall ein Glücksspiel.
Lassen Sie auch private Feuerlöscher alle zwei Jahre prüfen. Die Kosten sind identisch zum Betrieb (15 bis 35 EUR), und im Brandfall haben Sie ein funktionsfähiges Gerät. Sinnvoll sind ein 6 kg Pulverlöscher für Wohnräume und ein Fettbrandlöscher in der Küche. CO2-Löscher sind in Privathaushalten ungeeignet, weil sie bei kleinen Räumen Erstickungsgefahr verursachen können.
In Mehrfamilienhäusern und vermieteten Treppenhäusern gelten dagegen die gewerblichen Regeln. Der Vermieter ist als Betreiber für die Prüfung verantwortlich. Versäumt er sie und kommt es zum Schadensfall, ist die Haftungssituation analog zum gewerblichen Bereich. Mieter sollten bei fehlender oder abgelaufener Plakette den Vermieter schriftlich informieren.
Fazit: Termine ernst nehmen, Profi beauftragen
Die Feuerlöscher-Prüfung ist eine der einfachsten Brandschutz-Pflichten, die Betriebe einhalten können. Zwei Jahre Intervall, eine sachkundige Person, eine Plakette an jedem Gerät. Wer das System einmal eingerichtet hat, kann es über Jahre routinemäßig laufen lassen. Die Sanktionen bei Versäumnis sind hingegen erheblich, von 5.000 EUR Bußgeld über Versicherungs-Konsequenzen bis zur persönlichen Haftung im Schadensfall.
Wer einen zuverlässigen Brandschutz-Fachbetrieb sucht, sollte auf Sachkunde-Nachweis, Original-Ersatzteile und transparente Dokumentation achten. Im Verzeichnis von brandschutzfinder.de finden Sie geprüfte Anbieter für Feuerlöscher-Prüfung in allen größeren Städten Deutschlands, sortiert nach Bewertung und Zertifizierung. Wenn Sie mehrere Standorte betreuen, fragen Sie nach Sammelaufträgen mit zentraler Dokumentation und automatischer Erinnerung vor Ablauf der nächsten Prüf-Frist.