Brandschutztüren-Prüfung in Leipzig

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Brandschutztüren-Prüfer in Leipzig

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Brandschutztüren-Prüfung in Leipzig: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Sachsen

Gültige Landesbauordnung: SächsBO (Sächsische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach SächsBO § 51 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die SächsTechPrüfVO (Sächsische Technische Prüfverordnung).

Zuständige Behörde in Leipzig

Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder des Landkreises. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

In Sachsen regelt § 51 SächsBO die Sonderbauten. Die SächsTechPrüfVO schreibt für sicherheitstechnische Anlagen (BMA, RWA, Sicherheitsbeleuchtung) wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre vor. Diese Prüfungen sind durch staatlich anerkannte Sachverständige durchzuführen.

Brandschutztüren-Prüfung in Leipzig: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Leipzig (Sachsen).

Landesbauordnung

Sächsische Bauordnung (SächsBO) (SächsBO)

Neufassung vom 11. Mai 2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2024 (in Kraft seit 19. März 2024)

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Leipzig

Stadt Leipzig - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (Untere Bauaufsichtsbehörde)

Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig

Tel: 0341 123-5150

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Leipzig

Berufsfeuerwehr mit 6 Wachen + 22 Freiwilligen Feuerwehren

Integrierte Regionalleitstelle Leipzig (IRLS)

Gerhard-Ellrodt-Straße 29d, 04249 Leipzig

Nicht-Notruf: 0341 55004-4000

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.1.2016

Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 4 SächsBO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Brandschutztüren-Prüfung in Leipzig?

Die Kosten für Brandschutztüren-Prüfung in Leipzig liegen bei 25-60 EUR pro Tür. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?
Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) müssen nach DIBt-Richtlinie mindestens jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Die Prüfung umfasst Schließfunktion, Dichtungen, Beschläge und Oberflächenzustand. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
Was kostet die Prüfung einer Brandschutztür?
Die Prüfung kostet je nach Türtyp und Aufwand 25 bis 60 EUR pro Tür. Bei größeren Objekten mit vielen Türen sinkt der Stückpreis auf 15 bis 30 EUR. Darin enthalten sind Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Prüfprotokoll.
Wer darf Brandschutztüren prüfen?
Die Prüfung darf eine befähigte Person durchführen, die über Sachkunde in Bezug auf Feuerschutzabschlüsse verfügt. Dies können Brandschutzfachbetriebe, Sachverständige oder speziell geschulte Hausmeister sein. Die DIBt-Richtlinie regelt die Anforderungen an die Sachkunde.
Welche Landesbauordnung gilt in Leipzig für Brandschutztüren-Prüfung?
In Leipzig (Sachsen) gilt die SächsBO (Sächsische Bauordnung). In Sachsen regelt § 51 SächsBO die Sonderbauten. Die SächsTechPrüfVO schreibt für sicherheitstechnische Anlagen (BMA, RWA, Sicherheitsbeleuchtung) wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre vor. Diese Prüfungen sind durch staatlich anerkannte Sachverständige durchzuführen.
Welche Behörde ist in Leipzig zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder des Landkreises. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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