Fluchtplan-Erstellung in Köln

Geprüfte Fluchtplan-Ersteller in Köln (Nordrhein-Westfalen). 2 Anbieter mit Zertifizierungen, Bewertungen und Kontaktdaten.

2 Fluchtplan-Ersteller in Köln

Brandschutz Linke

Verifizierter Eintrag: Kontaktdaten geprüft
Am Marienfeld 11, 50189 Elsdorf Mo-Fr: 9:00-17:00, Sa: 9:00-13:00
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BrandschutzordnungenEvakuierungskonzepte
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Fluchtplan-Erstellung in Köln: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Gültige Landesbauordnung: BauO NRW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen). Sonderbau-Definition nach SBauVO NRW (Sonderbauverordnung). Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die PrüfVO NRW.

Zuständige Behörde in Köln

Bauaufsichtsamt bzw. Stadt-Brandschutzdienststelle. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

In NRW regelt die SBauVO NRW (Sonderbauverordnung) detailliert, welche Bauten ein Brandschutzkonzept brauchen. Die Brandschutzdienststelle prüft als eigene Genehmigungsbehörde mit. Für Bestandsbauten gilt zusätzlich die PrüfVO NRW, die alle 3 Jahre eine Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen vorschreibt (Brandmeldeanlagen, RWA, Sicherheitsbeleuchtung).

Fluchtplan-Erstellung in Köln: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Köln (Nordrhein-Westfalen).

Landesbauordnung

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Allgemeine Schutzzielanforderung)
  • § 17 Bauarten
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen

Bauaufsicht Köln

Abteilung Gefahrenvorbeugung, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz der Stadt Köln

Scheibenstraße 13, 50737 Köln

Tel: 0221 / 9748-50001

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Köln

Berufsfeuerwehr mit 11 Wachen + 25 Freiwilligen Feuerwehren

Integrierte Leitstelle Köln, Scheibenstraße 13, 50737 Köln

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.4.2013

Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 2 BauO NRW 2018 (ehemals § 49 Abs. 7 BauO NRW alt)

Was kostet Fluchtplan-Erstellung in Köln?

Die Kosten für Fluchtplan-Erstellung in Köln liegen bei 150-400 EUR pro Plan. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Fluchtplan?
Ein normgerechter Fluchtplan nach DIN ISO 23601 kostet je nach Geschossgröße und Komplexität zwischen 150 und 400 EUR pro Plan. Für ein komplettes Gebäude mit 5 Geschossen rechnen Sie mit 750 bis 2.000 EUR. Die Erstaufnahme vor Ort ist oft im Preis enthalten.
Wann sind Fluchtpläne Pflicht?
Flucht- und Rettungspläne sind nach ASR A2.3 Pflicht, wenn die Fluchtwegsituation unübersichtlich ist (z.B. bei großen Gebäuden, mehreren Geschossen, hoher Besucherfrequenz). Auch die Baugenehmigung, Versicherer oder die Feuerwehr können Fluchtpläne fordern.
Wie oft müssen Fluchtpläne aktualisiert werden?
Fluchtpläne müssen bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Fluchtwegsituation sofort aktualisiert werden. Unabhängig davon empfiehlt sich eine Überprüfung alle 2 Jahre. Die ASR A2.3 schreibt vor, dass Pläne stets den aktuellen Stand abbilden müssen.
Welche Landesbauordnung gilt in Köln für Fluchtplan-Erstellung?
In Köln (Nordrhein-Westfalen) gilt die BauO NRW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen). In NRW regelt die SBauVO NRW (Sonderbauverordnung) detailliert, welche Bauten ein Brandschutzkonzept brauchen. Die Brandschutzdienststelle prüft als eigene Genehmigungsbehörde mit. Für Bestandsbauten gilt zusätzlich die PrüfVO NRW, die alle 3 Jahre eine Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen vorschreibt (Brandmeldeanlagen, RWA, Sicherheitsbeleuchtung).
Welche Behörde ist in Köln zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauaufsichtsamt bzw. Stadt-Brandschutzdienststelle. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in eigener Zuständigkeit als Genehmigungsbehörde.

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