Feuerlöscher-Prüfung in Würzburg

Geprüfte Feuerlöscher-Prüfer in Würzburg (Bayern). Wir nehmen aktuell Anbieter auf.

Feuerlöscher-Prüfer in Würzburg

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Feuerlöscher-Prüfung in Würzburg: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Bayern

Gültige Landesbauordnung: BayBO (Bayerische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach BayBO Art. 2 Abs. 4 in Verbindung mit Sonderbauverordnungen. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die BayPrüfVO.

Zuständige Behörde in Würzburg

Bauamt der Kreisverwaltungsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

In Bayern regelt die BayBO Art. 2 Abs. 4 die Sonderbau-Definition. Die BayPrüfVO schreibt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen baulicher Anlagen alle 3 Jahre vor. Für die Brandschutzdienststelle ist die örtliche Feuerwehr zuständig, in größeren Städten gibt es spezialisierte Abteilungen.

Was kostet Feuerlöscher-Prüfung in Würzburg?

Die Kosten für Feuerlöscher-Prüfung in Würzburg liegen bei 15-35 EUR pro Feuerlöscher. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Feuerlöscher müssen nach DIN 14406-4 alle 2 Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Zusätzlich ist eine innere Prüfung (Druckbehälterprüfung) alle 5 Jahre vorgeschrieben. Nach 20 bis 25 Jahren sollten Feuerlöscher ausgetauscht werden.
Was kostet eine Feuerlöscher-Prüfung?
Die Prüfung eines Feuerlöschers kostet je nach Typ 15 bis 35 EUR pro Gerät. Darin enthalten sind die Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Wägung und Dokumentation. Eventuelle Ersatzteile (Ventile, Schläuche) werden separat berechnet.
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Die Prüfung darf nur durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4 durchgeführt werden. Dieser muss eine Ausbildung beim Hersteller oder einem anerkannten Lehrgang absolviert haben. Achten Sie auf entsprechende Zertifizierungen und lassen Sie sich den Prüfnachweis aushändigen.
Welche Landesbauordnung gilt in Würzburg für Feuerlöscher-Prüfung?
In Würzburg (Bayern) gilt die BayBO (Bayerische Bauordnung). In Bayern regelt die BayBO Art. 2 Abs. 4 die Sonderbau-Definition. Die BayPrüfVO schreibt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen baulicher Anlagen alle 3 Jahre vor. Für die Brandschutzdienststelle ist die örtliche Feuerwehr zuständig, in größeren Städten gibt es spezialisierte Abteilungen.
Welche Behörde ist in Würzburg zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauamt der Kreisverwaltungsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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