Feuerlöscher-Prüfung in Saarbrücken

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Feuerlöscher-Prüfer in Saarbrücken

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Feuerlöscher-Prüfung in Saarbrücken: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Saarland

Gültige Landesbauordnung: LBO Saarland. Sonderbau-Definition nach LBO Saarland § 51. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Saarländische Prüfverordnung.

Zuständige Behörde in Saarbrücken

Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Im Saarland gelten die Anforderungen der LBO. Sonderbauten nach § 51 erfordern ein Brandschutzkonzept. Die Prüfverordnung des Saarlandes regelt wiederkehrende Prüfungen.

Was kostet Feuerlöscher-Prüfung in Saarbrücken?

Die Kosten für Feuerlöscher-Prüfung in Saarbrücken liegen bei 15-35 EUR pro Feuerlöscher. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Feuerlöscher müssen nach DIN 14406-4 alle 2 Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Zusätzlich ist eine innere Prüfung (Druckbehälterprüfung) alle 5 Jahre vorgeschrieben. Nach 20 bis 25 Jahren sollten Feuerlöscher ausgetauscht werden.
Was kostet eine Feuerlöscher-Prüfung?
Die Prüfung eines Feuerlöschers kostet je nach Typ 15 bis 35 EUR pro Gerät. Darin enthalten sind die Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Wägung und Dokumentation. Eventuelle Ersatzteile (Ventile, Schläuche) werden separat berechnet.
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Die Prüfung darf nur durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4 durchgeführt werden. Dieser muss eine Ausbildung beim Hersteller oder einem anerkannten Lehrgang absolviert haben. Achten Sie auf entsprechende Zertifizierungen und lassen Sie sich den Prüfnachweis aushändigen.
Welche Landesbauordnung gilt in Saarbrücken für Feuerlöscher-Prüfung?
In Saarbrücken (Saarland) gilt die LBO Saarland. Im Saarland gelten die Anforderungen der LBO. Sonderbauten nach § 51 erfordern ein Brandschutzkonzept. Die Prüfverordnung des Saarlandes regelt wiederkehrende Prüfungen.
Welche Behörde ist in Saarbrücken zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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