Feuerlöscher-Prüfung in Kassel

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Feuerlöscher-Prüfer in Kassel

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Feuerlöscher-Prüfung in Kassel: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Hessen

Gültige Landesbauordnung: HBO (Hessische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach HBO § 50 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Hessische Prüfverordnung.

Zuständige Behörde in Kassel

Hessische Brandschutzdienststelle als eigene Genehmigungsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

In Hessen ist die Brandschutzdienststelle eine eigene Genehmigungsbehörde im Bauantragsverfahren für Sonderbauten. Sie prüft das Brandschutzkonzept und stellt eigene Anforderungen. Die Hessische Prüfverordnung regelt die wiederkehrende Sachverständigenprüfung.

Was kostet Feuerlöscher-Prüfung in Kassel?

Die Kosten für Feuerlöscher-Prüfung in Kassel liegen bei 15-35 EUR pro Feuerlöscher. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Feuerlöscher müssen nach DIN 14406-4 alle 2 Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Zusätzlich ist eine innere Prüfung (Druckbehälterprüfung) alle 5 Jahre vorgeschrieben. Nach 20 bis 25 Jahren sollten Feuerlöscher ausgetauscht werden.
Was kostet eine Feuerlöscher-Prüfung?
Die Prüfung eines Feuerlöschers kostet je nach Typ 15 bis 35 EUR pro Gerät. Darin enthalten sind die Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Wägung und Dokumentation. Eventuelle Ersatzteile (Ventile, Schläuche) werden separat berechnet.
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Die Prüfung darf nur durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4 durchgeführt werden. Dieser muss eine Ausbildung beim Hersteller oder einem anerkannten Lehrgang absolviert haben. Achten Sie auf entsprechende Zertifizierungen und lassen Sie sich den Prüfnachweis aushändigen.
Welche Landesbauordnung gilt in Kassel für Feuerlöscher-Prüfung?
In Kassel (Hessen) gilt die HBO (Hessische Bauordnung). In Hessen ist die Brandschutzdienststelle eine eigene Genehmigungsbehörde im Bauantragsverfahren für Sonderbauten. Sie prüft das Brandschutzkonzept und stellt eigene Anforderungen. Die Hessische Prüfverordnung regelt die wiederkehrende Sachverständigenprüfung.
Welche Behörde ist in Kassel zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Hessische Brandschutzdienststelle als eigene Genehmigungsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in eigener Zuständigkeit als Genehmigungsbehörde.

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