Brandschutzkonzept in Dortmund

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Brandschutzkonzept in Dortmund: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Gültige Landesbauordnung: BauO NRW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen). Sonderbau-Definition nach SBauVO NRW (Sonderbauverordnung). Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die PrüfVO NRW.

Zuständige Behörde in Dortmund

Bauaufsichtsamt bzw. Stadt-Brandschutzdienststelle. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

In NRW regelt die SBauVO NRW (Sonderbauverordnung) detailliert, welche Bauten ein Brandschutzkonzept brauchen. Die Brandschutzdienststelle prüft als eigene Genehmigungsbehörde mit. Für Bestandsbauten gilt zusätzlich die PrüfVO NRW, die alle 3 Jahre eine Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen vorschreibt (Brandmeldeanlagen, RWA, Sicherheitsbeleuchtung).

Brandschutzkonzept in Dortmund: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Dortmund (Nordrhein-Westfalen).

Landesbauordnung

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) (BauO NRW 2018)

Vom 21. Juli 2018, in Kraft getreten am 1. Januar 2019, zuletzt geändert mit Wirkung zum 1. Januar 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Dortmund

Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (Untere Bauaufsichtsbehörde)

Burgwall 14, 44122 Dortmund

Tel: 0231 50-0

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Dortmund

Berufsfeuerwehr mit 9 Wachen + 19 Freiwilligen Feuerwehren

Einsatzleitstelle der Feuerwehr Dortmund (Feuer- und Rettungswache 1)

Steinstraße 25, 44147 Dortmund

Nicht-Notruf: 0231 845-0

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.4.2013

Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 3 BauO NRW 2018 (vorher § 49 Abs. 7 BauO NRW alt)

Einbau: Eigentümer

Was kostet Brandschutzkonzept in Dortmund?

Die Kosten für Brandschutzkonzept in Dortmund liegen bei 2.500-50.000 EUR pro Konzept. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Brandschutzkonzept?
Die Kosten variieren stark nach Gebäudetyp und Komplexität: Kleine Wohngebäude 2.500 bis 3.500 EUR, Büro- und Gewerbegebäude 5.000 bis 10.000 EUR, große Sonderbauten (Industrie, Krankenhäuser, Hotels) 10.000 bis 50.000+ EUR. Bei Großprojekten rechnen Fachplaner oft 0,3 bis 0,8% der Bausumme. Die Honorierung richtet sich nach AHO Heft 17.
Wann ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?
Ein Brandschutzkonzept ist Pflicht bei Sonderbauten (Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Hotels, Schulen, Hochhäuser), bei Gebäudeklasse 5, bei Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen sowie bei genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen und wesentlichen Umbauten. Die genauen Anforderungen regeln die 16 Landesbauordnungen.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis?
Der Brandschutznachweis ist eine bautechnische Dokumentation einzelner Maßnahmen für den Bauantrag (typisch für Gebäudeklassen 1-4, Kosten 500-5.000 EUR). Das Brandschutzkonzept ist umfassender: Es enthält Risikoanalysen, Brandszenarien, das Zusammenspiel aller baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen und ist bei Sonderbauten Pflicht.
Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?
Je nach Bundesland: Nachweisberechtigte für Brandschutz (eingetragen bei der Architekten-/Ingenieurkammer), Brandschutzfachplaner mit entsprechender Qualifikation oder Prüfingenieure für Brandschutz. Die Anforderungen variieren erheblich zwischen den Bundesländern.
Welche Landesbauordnung gilt in Dortmund für Brandschutzkonzept?
In Dortmund (Nordrhein-Westfalen) gilt die BauO NRW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen). In NRW regelt die SBauVO NRW (Sonderbauverordnung) detailliert, welche Bauten ein Brandschutzkonzept brauchen. Die Brandschutzdienststelle prüft als eigene Genehmigungsbehörde mit. Für Bestandsbauten gilt zusätzlich die PrüfVO NRW, die alle 3 Jahre eine Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen vorschreibt (Brandmeldeanlagen, RWA, Sicherheitsbeleuchtung).
Welche Behörde ist in Dortmund zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauaufsichtsamt bzw. Stadt-Brandschutzdienststelle. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in eigener Zuständigkeit als Genehmigungsbehörde.

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