Brandschutzhelfer Ausbildung in Düsseldorf

Geprüfte Brandschutzhelfer-Ausbilder in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen). Wir nehmen aktuell Anbieter auf.

Brandschutzhelfer-Ausbilder in Düsseldorf

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Brandschutzhelfer Ausbildung in Düsseldorf: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Gültige Landesbauordnung: BauO NRW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen). Sonderbau-Definition nach SBauVO NRW (Sonderbauverordnung). Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die PrüfVO NRW.

Zuständige Behörde in Düsseldorf

Bauaufsichtsamt bzw. Stadt-Brandschutzdienststelle. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Empfehlung der DGUV Information 205-003. Pflicht ergibt sich aus betrieblicher Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG. In Sonderbauten (Pflegeheime, Hochhäuser, Industriebauten) regelmäßig erforderlich.

Brandschutzhelfer Ausbildung in Düsseldorf: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen).

Landesbauordnung

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) (BauO NRW 2018)

Vom 21. Juli 2018, in Kraft getreten am 1. Januar 2019, in der aktuellen Fassung vom 1. Januar 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Düsseldorf

Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf

Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf

Tel: 0211 8991

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Düsseldorf

Berufsfeuerwehr mit 8 Wachen + 10 Freiwilligen Feuerwehren

Feuerwehrleitstelle der Landeshauptstadt Düsseldorf

Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf

Nicht-Notruf: 0211 8920590

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.4.2013

Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 3 BauO NRW 2018

Einbau: Eigentümer (Wartung obliegt dem unmittelbaren Besitzer/Mieter, sofern nicht vom Eigentümer übernommen)

Was kostet Brandschutzhelfer Ausbildung in Düsseldorf?

Die Kosten für Brandschutzhelfer Ausbildung in Düsseldorf liegen bei 50-120 EUR pro Teilnehmer. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung kostet pro Teilnehmer 50 bis 120 EUR. Bei Inhouse-Schulungen ab 10 Personen sinkt der Preis auf 40 bis 80 EUR pro Person. Im Preis enthalten sind Theorie, praktische Löschübung und Teilnahmebescheinigung.
Ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung Pflicht?
Ja. Nach ASR A2.2 und DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden lassen. In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr können bis zu 10% erforderlich sein. Die Ausbildung muss alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden.
Was lernt man in der Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Ausbildung umfasst Theorie (Grundlagen des Brandschutzes, Brandklassen, Verhalten im Brandfall, Bedienung von Feuerlöschern, Flucht- und Rettungswege) und eine praktische Löschübung mit verschiedenen Feuerlöschertypen. Die Dauer beträgt etwa 3 bis 4 Stunden.
Welche Landesbauordnung gilt in Düsseldorf für Brandschutzhelfer Ausbildung?
In Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) gilt die BauO NRW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen). In NRW regelt die SBauVO NRW (Sonderbauverordnung) detailliert, welche Bauten ein Brandschutzkonzept brauchen. Die Brandschutzdienststelle prüft als eigene Genehmigungsbehörde mit. Für Bestandsbauten gilt zusätzlich die PrüfVO NRW, die alle 3 Jahre eine Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen vorschreibt (Brandmeldeanlagen, RWA, Sicherheitsbeleuchtung).
Welche Behörde ist in Düsseldorf zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauaufsichtsamt bzw. Stadt-Brandschutzdienststelle. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in eigener Zuständigkeit als Genehmigungsbehörde.

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