Brandschutzbeauftragter in Düsseldorf

Geprüfte Brandschutzbeauftragte in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen). 3 Anbieter mit Zertifizierungen, Bewertungen und Kontaktdaten.

3 Brandschutzbeauftragte in Düsseldorf

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Brandschutzbeauftragter in Düsseldorf: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Gültige Landesbauordnung: BauO NRW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen). Sonderbau-Definition nach SBauVO NRW (Sonderbauverordnung). Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die PrüfVO NRW.

Zuständige Behörde in Düsseldorf

Bauaufsichtsamt bzw. Stadt-Brandschutzdienststelle. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Empfehlung der DGUV Information 205-003. Pflicht ergibt sich aus betrieblicher Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG. In Sonderbauten (Pflegeheime, Hochhäuser, Industriebauten) regelmäßig erforderlich.

Brandschutzbeauftragter in Düsseldorf: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen).

Landesbauordnung

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) (BauO NRW 2018)

Vom 21. Juli 2018, in Kraft getreten am 1. Januar 2019, in der aktuellen Fassung vom 1. Januar 2024

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Düsseldorf

Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf

Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf

Tel: 0211 8991

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Düsseldorf

Berufsfeuerwehr mit 8 Wachen + 10 Freiwilligen Feuerwehren

Feuerwehrleitstelle der Landeshauptstadt Düsseldorf

Hüttenstraße 68, 40215 Düsseldorf

Nicht-Notruf: 0211 8920590

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.4.2013

Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 3 BauO NRW 2018

Einbau: Eigentümer (Wartung obliegt dem unmittelbaren Besitzer/Mieter, sofern nicht vom Eigentümer übernommen)

Was kostet Brandschutzbeauftragter in Düsseldorf?

Die Kosten für Brandschutzbeauftragter in Düsseldorf liegen bei 150-400 EUR pro Monat. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was macht ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter berät den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Dazu gehören die Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung, regelmäßige Begehungen, Unterweisung der Mitarbeiter, Überwachung der Brandschutzeinrichtungen und die Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr.
Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Eine generelle gesetzliche Pflicht gibt es nicht, aber viele Sonderbauverordnungen der Bundesländer schreiben einen Brandschutzbeauftragten vor, z.B. für Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Verkaufsstätten und Industriebauten. Auch Versicherer und Berufsgenossenschaften fordern ihn häufig.
Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?
Die Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten liegen je nach Unternehmensgröße bei 150 bis 400 EUR pro Monat. Für kleinere Betriebe mit jährlicher Begehung rechnen Sie mit 500 bis 1.500 EUR pro Jahr. Ein interner Beauftragter muss zusätzlich die Ausbildung (1.500 bis 2.500 EUR) absolvieren.
Welche Landesbauordnung gilt in Düsseldorf für Brandschutzbeauftragter?
In Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) gilt die BauO NRW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen). In NRW regelt die SBauVO NRW (Sonderbauverordnung) detailliert, welche Bauten ein Brandschutzkonzept brauchen. Die Brandschutzdienststelle prüft als eigene Genehmigungsbehörde mit. Für Bestandsbauten gilt zusätzlich die PrüfVO NRW, die alle 3 Jahre eine Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen vorschreibt (Brandmeldeanlagen, RWA, Sicherheitsbeleuchtung).
Welche Behörde ist in Düsseldorf zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauaufsichtsamt bzw. Stadt-Brandschutzdienststelle. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in eigener Zuständigkeit als Genehmigungsbehörde.
Ist ein Brandschutzbeauftragter in Düsseldorf Pflicht?
Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus betrieblicher Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und aus der BauO NRW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen) für bestimmte Sonderbauten. In Pflegeheimen, Hochhäusern, Krankenhäusern und Industriebauten in Düsseldorf ist die Bestellung regelmäßig erforderlich, oft auch in der Baugenehmigung verankert.

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