Brandschutztüren-Prüfung in Frankfurt am Main

Geprüfte Brandschutztüren-Prüfer in Frankfurt am Main (Hessen). 2 Anbieter mit Zertifizierungen, Bewertungen und Kontaktdaten.

2 Brandschutztüren-Prüfer in Frankfurt am Main

AS Brand- und Rauchschutz

Verifizierter Eintrag: Kontaktdaten geprüft
Zusestraße 1, 64347 Griesheim
1 Bewertung auf Google

Spezialist fuer Brand- und Rauchschutzloesungen. Montage und Wartung von Brandschutztueren und Rauchschutzsystemen.

BrandschutztuerenRauchschutzsystemeMontage und Wartung

Häfner Brandschutz

Verifizierter Eintrag: Kontaktdaten geprüft
Ostring 32, 63533 Mainhausen Mo-Fr: 8:00-16:00
2 Bewertungen auf Google
DIN 14406/4

Pruefung von Feuerloeschern nach DIN 14406/4, Brandschutztueren, RWA-Anlagen, Fluchtplaene und Brandschutzhelferschulungen.

Pruefung von Brandschutztueren und -toren
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Brandschutztüren-Prüfung in Frankfurt am Main: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Hessen

Gültige Landesbauordnung: HBO (Hessische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach HBO § 50 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Hessische Prüfverordnung.

Zuständige Behörde in Frankfurt am Main

Hessische Brandschutzdienststelle als eigene Genehmigungsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

In Hessen ist die Brandschutzdienststelle eine eigene Genehmigungsbehörde im Bauantragsverfahren für Sonderbauten. Sie prüft das Brandschutzkonzept und stellt eigene Anforderungen. Die Hessische Prüfverordnung regelt die wiederkehrende Sachverständigenprüfung.

Brandschutztüren-Prüfung in Frankfurt am Main: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Frankfurt am Main (Hessen).

Landesbauordnung

Hessische Bauordnung (HBO) (HBO)

Vom 28. Mai 2018, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2023

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung, inkl. Abs. 2 Rauchwarnmelder)
  • § 17 Bauarten
  • § 25 Tragende Wände, Stützen

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Frankfurt am Main

Branddirektion Frankfurt am Main, Abt. 37.E21 Vorbeugender Brandschutz

Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main

Tel: 069 212-726309

E-Mail: Keine Daten verfügbar

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Frankfurt am Main

Berufsfeuerwehr mit 12 Wachen + 28 Freiwilligen Feuerwehren

Zentrale Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt am Main

Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main (BKRZ)

Nicht-Notruf: 069 212-72800

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 21.6.2005

Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 2 HBO

Einbau: Eigentümer

Was kostet Brandschutztüren-Prüfung in Frankfurt am Main?

Die Kosten für Brandschutztüren-Prüfung in Frankfurt am Main liegen bei 25-60 EUR pro Tür. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?
Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) müssen nach DIBt-Richtlinie mindestens jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Die Prüfung umfasst Schließfunktion, Dichtungen, Beschläge und Oberflächenzustand. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
Was kostet die Prüfung einer Brandschutztür?
Die Prüfung kostet je nach Türtyp und Aufwand 25 bis 60 EUR pro Tür. Bei größeren Objekten mit vielen Türen sinkt der Stückpreis auf 15 bis 30 EUR. Darin enthalten sind Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Prüfprotokoll.
Wer darf Brandschutztüren prüfen?
Die Prüfung darf eine befähigte Person durchführen, die über Sachkunde in Bezug auf Feuerschutzabschlüsse verfügt. Dies können Brandschutzfachbetriebe, Sachverständige oder speziell geschulte Hausmeister sein. Die DIBt-Richtlinie regelt die Anforderungen an die Sachkunde.
Welche Landesbauordnung gilt in Frankfurt am Main für Brandschutztüren-Prüfung?
In Frankfurt am Main (Hessen) gilt die HBO (Hessische Bauordnung). In Hessen ist die Brandschutzdienststelle eine eigene Genehmigungsbehörde im Bauantragsverfahren für Sonderbauten. Sie prüft das Brandschutzkonzept und stellt eigene Anforderungen. Die Hessische Prüfverordnung regelt die wiederkehrende Sachverständigenprüfung.
Welche Behörde ist in Frankfurt am Main zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Hessische Brandschutzdienststelle als eigene Genehmigungsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in eigener Zuständigkeit als Genehmigungsbehörde.

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