Brandschutzhelfer Ausbildung in Koblenz

Geprüfte Brandschutzhelfer-Ausbilder in Koblenz (Rheinland-Pfalz). Wir nehmen aktuell Anbieter auf.

Brandschutzhelfer-Ausbilder in Koblenz

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Brandschutzhelfer Ausbildung in Koblenz: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

Gültige Landesbauordnung: LBauO RLP (Landesbauordnung Rheinland-Pfalz). Sonderbau-Definition nach LBauO RLP § 50 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Prüfverordnung Rheinland-Pfalz.

Zuständige Behörde in Koblenz

Bauaufsicht der Kreisverwaltung. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Nach DGUV Information 205-003.

Was kostet Brandschutzhelfer Ausbildung in Koblenz?

Die Kosten für Brandschutzhelfer Ausbildung in Koblenz liegen bei 50-120 EUR pro Teilnehmer. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung kostet pro Teilnehmer 50 bis 120 EUR. Bei Inhouse-Schulungen ab 10 Personen sinkt der Preis auf 40 bis 80 EUR pro Person. Im Preis enthalten sind Theorie, praktische Löschübung und Teilnahmebescheinigung.
Ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung Pflicht?
Ja. Nach ASR A2.2 und DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden lassen. In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr können bis zu 10% erforderlich sein. Die Ausbildung muss alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden.
Was lernt man in der Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Ausbildung umfasst Theorie (Grundlagen des Brandschutzes, Brandklassen, Verhalten im Brandfall, Bedienung von Feuerlöschern, Flucht- und Rettungswege) und eine praktische Löschübung mit verschiedenen Feuerlöschertypen. Die Dauer beträgt etwa 3 bis 4 Stunden.
Welche Landesbauordnung gilt in Koblenz für Brandschutzhelfer Ausbildung?
In Koblenz (Rheinland-Pfalz) gilt die LBauO RLP (Landesbauordnung Rheinland-Pfalz). Rheinland-Pfalz folgt im Wesentlichen der Musterbauordnung. Sonderbauten nach § 50 LBauO RLP benötigen ein Brandschutzkonzept. Die Prüfverordnung regelt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen.
Welche Behörde ist in Koblenz zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauaufsicht der Kreisverwaltung. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.

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