Brandschutzhelfer Ausbildung in Duisburg

Geprüfte Brandschutzhelfer-Ausbilder in Duisburg (Nordrhein-Westfalen). Wir nehmen aktuell Anbieter auf.

Brandschutzhelfer-Ausbilder in Duisburg

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Brandschutzhelfer Ausbildung in Duisburg: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Gültige Landesbauordnung: BauO NRW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen). Sonderbau-Definition nach SBauVO NRW (Sonderbauverordnung). Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die PrüfVO NRW.

Zuständige Behörde in Duisburg

Bauaufsichtsamt bzw. Stadt-Brandschutzdienststelle. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Empfehlung der DGUV Information 205-003. Pflicht ergibt sich aus betrieblicher Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG. In Sonderbauten (Pflegeheime, Hochhäuser, Industriebauten) regelmäßig erforderlich.

Brandschutzhelfer Ausbildung in Duisburg: Was Sie lokal wissen müssen

Von der Sonderbauverordnung bis zur Bauaufsicht: Die wichtigsten lokalen Rahmenbedingungen für Brandschutz in Duisburg (Nordrhein-Westfalen).

Landesbauordnung

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) (BauO NRW 2018)

Gesetz vom 21. Juli 2018, in Kraft getreten am 01. Januar 2019, mit späteren Änderungen

Brandschutz-Paragraphen:

  • § 14 Brandschutz (Grundsatzanforderung)
  • § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • § 27 Tragende Wände, Stützen
  • § 28 Außenwände

Zum Gesetzestext →

Bauaufsicht Duisburg

Stadt Duisburg - Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz (Bauaufsicht)

Friedrich-Albert-Lange-Platz 1-3, 47051 Duisburg

Tel: 0203 283-4512

E-Mail: [email protected]

Website Bauaufsicht →

Feuerwehr Duisburg

Berufsfeuerwehr mit 6 Wachen + 13 Freiwilligen Feuerwehren

Leitstelle der Feuerwehr Duisburg

Wintgensstraße 111, 47058 Duisburg

Nicht-Notruf: 0203 308-0

Notruf: 112 (europaweit)

Website Feuerwehr →

Rauchmelder-Pflicht

Pflicht seit: 1.4.2013

Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 3 BauO NRW 2018

Einbau: Eigentümer (für Neubau seit 01.04.2013, für Bestandswohnungen bis 31.12.2016 nachgerüstet)

Was kostet Brandschutzhelfer Ausbildung in Duisburg?

Die Kosten für Brandschutzhelfer Ausbildung in Duisburg liegen bei 50-120 EUR pro Teilnehmer. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung kostet pro Teilnehmer 50 bis 120 EUR. Bei Inhouse-Schulungen ab 10 Personen sinkt der Preis auf 40 bis 80 EUR pro Person. Im Preis enthalten sind Theorie, praktische Löschübung und Teilnahmebescheinigung.
Ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung Pflicht?
Ja. Nach ASR A2.2 und DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden lassen. In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr können bis zu 10% erforderlich sein. Die Ausbildung muss alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden.
Was lernt man in der Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Ausbildung umfasst Theorie (Grundlagen des Brandschutzes, Brandklassen, Verhalten im Brandfall, Bedienung von Feuerlöschern, Flucht- und Rettungswege) und eine praktische Löschübung mit verschiedenen Feuerlöschertypen. Die Dauer beträgt etwa 3 bis 4 Stunden.
Welche Landesbauordnung gilt in Duisburg für Brandschutzhelfer Ausbildung?
In Duisburg (Nordrhein-Westfalen) gilt die BauO NRW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen). In NRW regelt die SBauVO NRW (Sonderbauverordnung) detailliert, welche Bauten ein Brandschutzkonzept brauchen. Die Brandschutzdienststelle prüft als eigene Genehmigungsbehörde mit. Für Bestandsbauten gilt zusätzlich die PrüfVO NRW, die alle 3 Jahre eine Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen vorschreibt (Brandmeldeanlagen, RWA, Sicherheitsbeleuchtung).
Welche Behörde ist in Duisburg zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Bauaufsichtsamt bzw. Stadt-Brandschutzdienststelle. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in eigener Zuständigkeit als Genehmigungsbehörde.

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