Brandschutzbeauftragter in Oldenburg

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Brandschutzbeauftragter in Oldenburg: Was Sie lokal wissen müssen

Rechtsgrundlage in Niedersachsen

Gültige Landesbauordnung: NBauO (Niedersächsische Bauordnung). Sonderbau-Definition nach NBauO § 51 in Verbindung mit Sonderbauten-Vorschriften. Wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen regelt die Niedersächsische Bauprüfverordnung (NBauPrüfVO).

Zuständige Behörde in Oldenburg

Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Sonderbauten und prüfpflichtigen Anlagen ist die Brandschutzdienststelle eingebunden, in einigen Bundesländern als eigene Genehmigungsbehörde.

Nach DGUV Information 205-003.

Was kostet Brandschutzbeauftragter in Oldenburg?

Die Kosten für Brandschutzbeauftragter in Oldenburg liegen bei 150-400 EUR pro Monat. Die Preise variieren je nach Umfang, Gebäudegröße und Anforderungen.

Häufige Fragen

Was macht ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter berät den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Dazu gehören die Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung, regelmäßige Begehungen, Unterweisung der Mitarbeiter, Überwachung der Brandschutzeinrichtungen und die Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr.
Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Eine generelle gesetzliche Pflicht gibt es nicht, aber viele Sonderbauverordnungen der Bundesländer schreiben einen Brandschutzbeauftragten vor, z.B. für Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Verkaufsstätten und Industriebauten. Auch Versicherer und Berufsgenossenschaften fordern ihn häufig.
Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?
Die Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten liegen je nach Unternehmensgröße bei 150 bis 400 EUR pro Monat. Für kleinere Betriebe mit jährlicher Begehung rechnen Sie mit 500 bis 1.500 EUR pro Jahr. Ein interner Beauftragter muss zusätzlich die Ausbildung (1.500 bis 2.500 EUR) absolvieren.
Welche Landesbauordnung gilt in Oldenburg für Brandschutzbeauftragter?
In Oldenburg (Niedersachsen) gilt die NBauO (Niedersächsische Bauordnung). Die NBauO regelt Sonderbauten in § 51. Niedersachsen führt eine eigene Liste anerkannter Sachverständiger für Brandschutz, die für Bauantragsverfahren zwingend erforderlich ist. Die NBauPrüfVO regelt wiederkehrende Prüfungen alle 3 Jahre.
Welche Behörde ist in Oldenburg zuständig?
Erste Anlaufstelle ist die Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Sonderbauten und sicherheitstechnischen Anlagen ist die örtliche Brandschutzdienststelle eingebunden, in beratender Funktion im Bauantragsverfahren.
Ist ein Brandschutzbeauftragter in Oldenburg Pflicht?
Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus betrieblicher Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und aus der NBauO (Niedersächsische Bauordnung) für bestimmte Sonderbauten. In Pflegeheimen, Hochhäusern, Krankenhäusern und Industriebauten in Oldenburg ist die Bestellung regelmäßig erforderlich, oft auch in der Baugenehmigung verankert.

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