Brandschutzbeauftragter Aufgaben: Leitfaden 2026

Brandschutzbeauftragter Aufgaben: Leitfaden 2026

Brandschutzbeauftragter Aufgaben: Wer diese Rolle im Unternehmen übernimmt, trägt eine große Verantwortung. Ob der Betrieb im Brandfall richtig reagiert, hängt maßgeblich davon ab, wie sorgfältig der Brandschutzbeauftragte (BSB) seine Aufgaben erfüllt. Doch was genau gehört eigentlich zum Pflichtenkatalog? Wo hört Beratung auf, wo fängt Haftung an? Und lohnt sich ein interner oder externer BSB mehr?

Dieser Leitfaden schlüsselt alle Aufgaben nach DGUV Information 205-003 und der vfdb-Richtlinie 12-09/01 auf. Sie erfahren, welche Qualifikation erforderlich ist, was ein Brandschutzbeauftragter kostet und wie die Bestellung korrekt abläuft. Ergänzt um Praxis-Tipps, eine Kosten-Übersicht und eine sofort nutzbare Checkliste.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Brandschutzbeauftragte berät den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Er hat eine beratende, keine weisungsbefugte Rolle.
  • Die DGUV Information 205-003 listet über 20 Einzelaufgaben in drei Bereichen: organisatorischer, baulicher und anlagentechnischer Brandschutz.
  • Ausbildung: mindestens 64 Unterrichtseinheiten nach vfdb-Richtlinie 12-09/01, Kosten 1.500 bis 2.500 EUR.
  • Externer BSB: 150 bis 800 EUR pro Monat je nach Betriebsgröße, oft günstiger als ein interner.
  • Die Bestellung erfolgt immer schriftlich. Eine Bestellungsurkunde mit klarem Aufgabenkatalog schützt beide Seiten.

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine speziell ausgebildete Person, die den Arbeitgeber oder Betreiber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes berät und unterstützt. Anders als häufig angenommen, ist der BSB kein Entscheider. Er empfiehlt Maßnahmen, erstellt Dokumentationen und überwacht die Umsetzung. Die Verantwortung für den Brandschutz verbleibt beim Arbeitgeber.

Die Rechtsgrundlage für die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten bilden die DGUV Information 205-003 (Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten) sowie die vfdb-Richtlinie 12-09/01 (Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten). Beide Regelwerke ergänzen sich und definieren gemeinsam das vollständige Aufgabenspektrum.

Rechtsgrundlage
DGUV Information 205-003

Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Er wird vom Arbeitgeber schriftlich bestellt. Die Aufgaben sind in Abschnitt 4 konkret aufgelistet und umfassen unter anderem die Erstellung der Brandschutzordnung, die Durchführung von Begehungen sowie die Überwachung der Brandschutzeinrichtungen.

Quelle: DGUV Information 205-003, Abschnitt 4 (Aufgaben des Brandschutzbeauftragten)

Der Brandschutzbeauftragte ist das zentrale Bindeglied zwischen Geschäftsführung, Beschäftigten, Behörden und Feuerwehr. Er kennt die Brandgefahren im Betrieb, weiß welche Schutzmaßnahmen greifen und sorgt dafür, dass alle Beteiligten im Ernstfall richtig handeln. Damit das funktioniert, braucht der BSB klar definierte Aufgaben, ausreichend Zeit und direkten Zugang zur Geschäftsleitung.

Aufgaben im Überblick: Die 3 Säulen des Brandschutzes

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten gliedern sich in drei Säulen. Jede Säule deckt einen eigenen Bereich ab, zusammen bilden sie den ganzheitlichen Brandschutz des Unternehmens. Die folgende Übersicht zeigt, was in jedem Bereich dazugehört.

Organisatorischer Brandschutz
Brandschutzordnung, Unterweisungen, Evakuierungsübungen, Alarmplanung, Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Der Mensch steht im Mittelpunkt.
Baulicher Brandschutz
Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren, Brandwände. Überwachung der baulichen Substanz und Meldung von Mängeln.
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, RWA-Anlagen, Sprinkler, Löschwasserversorgung. Kontrolle der Prüffristen und Funktionsfähigkeit.
Aufgabenspektrum des Brandschutzbeauftragten Brandschutz- beauftragter Organisatorisch Ordnung, Schulung, Übung Baulich Wände, Türen, Wege Anlagentechnisch BMA, Löscher, RWA • Brandschutzordnung A/B/C • Unterweisungen • Evakuierungsübungen • Alarm- und Notfallplanung • Feuerlöscher-Kontrolle • BMA-Überwachung • RWA-Funktionsprüfung • Sprinkler-Kontrolle • Flucht-/Rettungswege • Brandschutztüren • Brandabschnitte • Brandwände
Abb.: Die drei Säulen der Brandschutzbeauftragten-Aufgaben und ihre Teilbereiche

Alle Aufgaben im Detail nach DGUV 205-003

Die DGUV Information 205-003 listet die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in Abschnitt 4 detailliert auf. Die folgende Darstellung ordnet jede Aufgabe einer der drei Säulen zu und erläutert, was in der Praxis dahintersteckt.

Organisatorischer Brandschutz

Im organisatorischen Brandschutz liegt der Schwerpunkt der täglichen BSB-Arbeit. Hier geht es darum, dass alle Beteiligten wissen, was im Brandfall zu tun ist, und dass die entsprechenden Dokumente aktuell und verfügbar sind.

Brandschutzordnung erstellen und pflegen (Teil A, B und C): Teil A ist der Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B richtet sich an die Beschäftigten des Betriebs, Teil C an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Die Ordnung muss nach DIN 14096 erstellt und bei jeder relevanten Änderung aktualisiert werden.

Mitarbeiter unterweisen: Mindestens einmal jährlich müssen alle Beschäftigten über das Verhalten im Brandfall, die Standorte der Feuerlöscher und Fluchtwege informiert werden. Neue Mitarbeiter erhalten eine Erstunterweisung am ersten Arbeitstag.

Evakuierungsübungen planen und durchführen: Die DGUV empfiehlt eine Räumungsübung pro Jahr. Der BSB plant den Ablauf, wertet die Ergebnisse aus und dokumentiert Verbesserungsbedarf.

Brandschutzhelfer beraten: Der BSB unterstützt bei der Auswahl und Ausbildung der Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 müssen mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Praxis-Tipp

Führen Sie ein Brandschutzjournal, in dem der BSB alle Aktivitäten lückenlos dokumentiert: Begehungen, Unterweisungen, Mängelberichte, Maßnahmenvorschläge und deren Umsetzungsstatus. Im Schadensfall ist dieses Dokument Gold wert, weil es belegt, dass Sie Ihrer Organisationspflicht nachgekommen sind.

Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz betrifft die Gebäudesubstanz. Der BSB kontrolliert, ob die baulichen Schutzmaßnahmen intakt sind, und meldet Mängel an den Betreiber.

Flucht- und Rettungswege kontrollieren: Sind die Wege frei, ausreichend breit und korrekt gekennzeichnet? Stimmen die Fluchtpläne nach DIN ISO 23601 mit der tatsächlichen Situation überein?

Brandschutztüren und Feuerschutzabschlüsse prüfen: Schließen alle Brandschutztüren selbsttätig? Sind Dichtungen und Beschläge intakt? Werden Türen durch Keile oder Gegenstände offengehalten? Der BSB kontrolliert dies bei jeder Begehung.

Brandabschnitte überwachen: Durchbrüche in Brandwänden (z. B. für Kabel oder Rohre) müssen fachgerecht abgeschottet sein. Der BSB achtet darauf, dass keine unzulässigen Öffnungen entstehen, insbesondere bei Umbauten.

Anlagentechnischer Brandschutz

Im anlagentechnischen Bereich überwacht der BSB die Funktionsfähigkeit aller technischen Brandschutzeinrichtungen und die Einhaltung der Prüffristen.

Feuerlöscher und Löscheinrichtungen: Sind alle Feuerlöscher vorhanden, frei zugänglich und innerhalb der Prüffrist (alle 2 Jahre nach DIN 14406-4)? Stimmen Anzahl und Typ mit der Gefährdungsbeurteilung überein?

Brandmeldeanlagen (BMA): Der BSB prüft, ob die vierteljährliche Inspektion und die jährliche Wartung nach DIN VDE 0833-1 durchgeführt werden. Er ist Ansprechpartner für den Wartungsdienst und die Feuerwehr.

RWA-Anlagen und Sprinkler: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen jährlich gewartet und monatlich auf Funktion geprüft werden. Der BSB stellt sicher, dass die Prüfprotokolle vollständig und aktuell sind.

Rechtsgrundlage
vfdb-Richtlinie 12-09/01

Die vfdb-Richtlinie definiert ergänzend zur DGUV Information 205-003 die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten. Sie betont insbesondere die Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG, die Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde (Bauaufsicht, Feuerwehr) und die Dokumentation aller brandschutzrelevanten Maßnahmen. Die Richtlinie ist Grundlage der meisten BSB-Ausbildungslehrgänge.

Quelle: vfdb-Richtlinie 12-09/01:2020 (Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten)

Ausbildung und Qualifikation

Nicht jeder kann Brandschutzbeauftragter werden. Die Ausbildung ist in der vfdb-Richtlinie 12-09/01 geregelt und stellt sicher, dass der BSB über das nötige Fachwissen verfügt.

1
Grundausbildung (64 Unterrichtseinheiten)

Die Ausbildung umfasst rechtliche Grundlagen, baulichen Brandschutz, anlagentechnischen Brandschutz, organisatorischen Brandschutz und Brandschutzmanagement. Zertifizierte Anbieter sind unter anderem DEKRA, TÜV, Landesfeuerwehrschulen und spezialisierte Brandschutzakademien. Kosten: 1.500 bis 2.500 EUR.

2
Abschlussprüfung und Zertifikat

Am Ende steht eine schriftliche Prüfung. Bei Bestehen erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das die Qualifikation als Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 bescheinigt. Dieses Zertifikat wird von Behörden, Versicherern und Berufsgenossenschaften anerkannt.

3
Schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber

Nach der Ausbildung wird der BSB vom Arbeitgeber schriftlich bestellt. Die Bestellungsurkunde nennt die konkreten Aufgaben, den Zuständigkeitsbereich und die Befugnisse. Die Bestellung ist freiwillig und erfordert die Zustimmung des Beschäftigten.

4
Regelmäßige Fortbildung (16 UE / 3 Jahre)

Um die Qualifikation aufrechtzuerhalten, empfiehlt die vfdb-Richtlinie mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung innerhalb von drei Jahren. Themen: geänderte Vorschriften, neue Technik, Erfahrungsaustausch. Kosten: 500 bis 800 EUR pro Fortbildung.

64 UE
Mindest-Ausbildungsumfang
1.500-2.500 EUR
Ausbildungskosten
16 UE / 3 Jahre
Fortbildungsempfehlung
500-800 EUR
Fortbildungskosten

Interner vs. externer Brandschutzbeauftragter

Die Frage, ob der Brandschutzbeauftragte aus den eigenen Reihen kommen oder als externer Dienstleister beauftragt werden soll, ist eine der häufigsten. Beide Varianten haben klare Vor- und Nachteile. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Kriterien gegenüber.

Kriterium Interner BSB Externer BSB
Anfangsinvestition 1.500 bis 2.500 EUR Ausbildung + Freistellung Keine (sofort einsatzfähig)
Laufende Kosten Anteilige Arbeitszeit + Fortbildung 150 bis 800 EUR/Monat (je nach Betriebsgröße)
Fachwissen Muss aufgebaut werden, fokussiert auf eigenen Betrieb Breite Erfahrung aus vielen Betrieben, sofort verfügbar
Betriebskenntnis Hoch (kennt Abläufe, Mitarbeiter, Gefahren) Muss sich einarbeiten
Verfügbarkeit Täglich vor Ort Nur bei vereinbarten Terminen (2 bis 4x/Jahr)
Unabhängigkeit Möglicherweise betriebsinterne Interessenkonflikte Neutral, keine interne Abhängigkeit
Haftung Im Rahmen des Arbeitsvertrags Eigene Berufshaftpflicht des Dienstleisters
Geeignet für Große Betriebe, Schichtbetrieb, hohe Brandgefährdung KMU, Bürobetriebe, Standardrisiken
Praxis-Tipp

Für kleine und mittlere Unternehmen (bis ca. 250 Mitarbeiter) ohne erhöhte Brandgefährdung ist ein externer Brandschutzbeauftragter fast immer die wirtschaftlichere Lösung. Sie sparen sich Ausbildungskosten, Freistellungszeit und das Risiko, dass der ausgebildete Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Über unser Verzeichnis finden Sie qualifizierte externe BSB in Ihrer Nähe.

Kosten und Vergütung

Was kostet ein Brandschutzbeauftragter? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie einen internen Mitarbeiter ausbilden oder einen externen Dienstleister beauftragen. Die folgenden Übersichten zeigen realistische Kostenrahmen für 2026.

Externer Brandschutzbeauftragter: Monatliche Kosten

Kostenrechner: Externer Brandschutzbeauftragter
Kleinbetrieb (bis 50 Mitarbeiter) 150-250 EUR/Monat
Mittelbetrieb (50-250 Mitarbeiter) 250-400 EUR/Monat
Großbetrieb (250+ Mitarbeiter) 400-600 EUR/Monat
Sonderbau (Versammlungsstätte, Krankenhaus) 500-800 EUR/Monat
Preise zzgl. MwSt. Typisch enthalten: 2-4 Begehungen/Jahr, Brandschutzordnung, Dokumentation, Behördenabstimmung.

Interner BSB: Gesamtkosten im ersten Jahr

Kosten-Vergleich: Interner vs. externer BSB (erstes Jahr)
Interner BSB (Ausbildung + Arbeitszeit)
4.500-7.500 EUR
Externer BSB (Kleinbetrieb, 12 Monate)
1.800-3.000 EUR
Externer BSB (Mittelbetrieb, 12 Monate)
3.000-4.800 EUR
Externer BSB (Großbetrieb, 12 Monate)
4.800-9.600 EUR

Bei der Kalkulation des internen BSB müssen Sie neben den Ausbildungskosten (1.500 bis 2.500 EUR) auch die Arbeitszeit einrechnen: Je nach Betriebsgröße benötigt ein interner BSB zwischen 5 und 20 % seiner Arbeitszeit für Brandschutzaufgaben. Das sind bei einem Mitarbeiter mit 60.000 EUR Jahresgehalt zusätzliche 3.000 bis 12.000 EUR pro Jahr an Opportunitätskosten.

Achtung: Versteckte Kosten

Die Ausbildungskosten sind nur der Anfang. Vergessen Sie nicht: Freistellung während der 8-tägigen Ausbildung, Reise- und Übernachtungskosten, regelmäßige Fortbildung (500 bis 800 EUR alle 3 Jahre), Fachliteratur und Normen-Zugang sowie die Arbeitszeit für Begehungen, Dokumentation und Unterweisungen. Ein externer BSB hat all das bereits in seinem Monatspreis einkalkuliert.

Bestellung: So gehen Sie vor

Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten ist ein formaler Akt. Die DGUV Information 205-003 gibt klare Empfehlungen, wie die Bestellung ablaufen soll. Wichtig: Die Bestellung ist freiwillig. Der Arbeitgeber darf niemanden gegen seinen Willen zum BSB bestellen.

1
Bedarf ermitteln

Prüfen Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung und der geltenden Sonderbauverordnungen, ob ein BSB erforderlich oder empfohlen ist. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber zur BSB-Pflicht.

2
Intern oder extern entscheiden

Wägen Sie Kosten, Verfügbarkeit und Fachwissen ab. Für KMU ohne Sonderbau ist ein externer BSB meist die bessere Wahl. Nutzen Sie die Vergleichstabelle oben als Entscheidungshilfe.

3
Aufgabenkatalog definieren

Legen Sie schriftlich fest, welche Aufgaben der BSB übernimmt. Orientieren Sie sich an der DGUV Information 205-003, Abschnitt 4. Nicht jeder Betrieb braucht alle Aufgaben.

4
Schriftliche Bestellungsurkunde

Erstellen Sie eine Bestellungsurkunde mit: Name des BSB, Aufgabenkatalog, Zuständigkeitsbereich, Befugnisse, Zeitbudget und Unterschrift beider Seiten. Bei einem externen BSB regelt der Dienstleistungsvertrag diese Punkte.

5
BSB bekannt machen

Informieren Sie die Belegschaft, die Sicherheitsfachkraft, den Betriebsrat (falls vorhanden) und die zuständige Behörde über die Bestellung. Der BSB muss im Betrieb als Ansprechpartner bekannt sein.

Empfehlung
  • Bestellung immer schriftlich mit klarem Aufgabenkatalog
  • Ausreichend Zeitbudget einplanen (mind. 5 % der Arbeitszeit)
  • Direkten Zugang zur Geschäftsleitung sicherstellen
  • Regelmäßige Fortbildung gewährleisten
  • Brandschutzjournal als laufende Dokumentation führen
Vermeiden
  • Mündliche Bestellung ohne Dokumentation
  • BSB bestellen, aber keine Zeit für die Aufgaben einräumen
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten nicht klar definieren
  • Fortbildung versäumen und Qualifikation veralten lassen
  • BSB gegen den Willen des Mitarbeiters bestellen

Checkliste: Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Die folgende Checkliste fasst alle wesentlichen Aufgaben zusammen. Nutzen Sie sie als Grundlage für die Bestellungsurkunde oder als Kontrollwerkzeug bei der jährlichen Überprüfung.

Checkliste: Vollständiger Aufgabenkatalog des Brandschutzbeauftragten
  • Brandschutzordnung (Teil A, B, C) erstellen, pflegen und aushängen
  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen durchführen (mind. 2x/Jahr)
  • Mängel schriftlich dokumentieren und dem Betreiber melden
  • Mitarbeiter-Unterweisungen organisieren und durchführen (mind. 1x/Jahr)
  • Evakuierungsübungen planen, durchführen und auswerten
  • Brandschutzhelfer-Ausbildung organisieren (mind. 5 % der Belegschaft)
  • Flucht- und Rettungspläne auf Aktualität prüfen
  • Feuerlöscher-Prüffristen überwachen (alle 2 Jahre)
  • Brandmeldeanlagen-Wartung kontrollieren (vierteljährlich/jährlich)
  • Brandschutztüren auf Funktion prüfen (mind. 1x/Jahr)
  • RWA-Anlagen und Sprinkler auf Funktionsfähigkeit prüfen
  • Gefährdungsbeurteilung im Bereich Brandschutz mitwirken
  • Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Bauaufsicht pflegen
  • Änderungen an Gebäude oder Nutzung brandschutztechnisch bewerten
  • Brandschutzjournal laufend führen und archivieren

Häufige Fragen zu Brandschutzbeauftragter Aufgaben

Die folgenden Fragen erreichen uns am häufigsten von Facility Managern, Geschäftsführern und Sicherheitsbeauftragten. Die Antworten basieren auf der DGUV Information 205-003 und der aktuellen Rechtslage 2026. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, nutzen Sie unser Verzeichnis, um einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten in Ihrer Nähe zu kontaktieren.

Fazit: Der Brandschutzbeauftragte als unverzichtbarer Partner

Ein Brandschutzbeauftragter ist weit mehr als eine formale Pflichterfüllung. Er ist der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Sicherheit Ihres Betriebs, Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens geht. Die Aufgaben nach DGUV Information 205-003 sind umfangreich, aber klar strukturiert. Entscheidend ist, dass der BSB die nötige Zeit, Qualifikation und Rückendeckung der Geschäftsleitung bekommt.

Ob Sie sich für einen internen oder externen Brandschutzbeauftragten entscheiden: Achten Sie auf eine schriftliche Bestellung mit klar definiertem Aufgabenkatalog, stellen Sie das nötige Zeitbudget bereit und fordern Sie regelmäßige Dokumentation ein. So schaffen Sie die Grundlage für einen Brandschutz, der im Ernstfall funktioniert und der bei behördlichen Kontrollen oder Versicherungsfragen standhält.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Hauptaufgaben eines Brandschutzbeauftragten?

Die Hauptaufgaben eines Brandschutzbeauftragten umfassen laut DGUV Information 205-003: Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung (Teil A, B, C), regelmäßige Brandschutzbegehungen, Unterweisung der Beschäftigten, Überwachung der Brandschutzeinrichtungen, Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung sowie die Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr. Der BSB berät den Arbeitgeber und hat eine beratende, keine weisungsbefugte Rolle.

Welche Ausbildung braucht ein Brandschutzbeauftragter?

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01. Inhalte sind unter anderem rechtliche Grundlagen, baulicher und anlagentechnischer Brandschutz, organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement. Zertifizierte Anbieter wie DEKRA, TÜV oder die Landesfeuerwehrschulen bieten die Ausbildung an. Die Kosten liegen zwischen 1.500 und 2.500 EUR.

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter pro Monat?

Ein externer Brandschutzbeauftragter kostet je nach Betriebsgröße zwischen 150 und 800 EUR pro Monat. Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeiter zahlen 150 bis 250 EUR, Mittelbetriebe 250 bis 400 EUR und Großbetriebe oder Sonderbauten 400 bis 800 EUR monatlich. Darin enthalten sind in der Regel 2 bis 4 Begehungen pro Jahr, Erstellung der Brandschutzordnung und Dokumentation.

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragtem und Brandschutzhelfer?

Der Brandschutzbeauftragte berät den Arbeitgeber strategisch in allen Fragen des Brandschutzes und benötigt eine Ausbildung von mindestens 64 Unterrichtseinheiten. Der Brandschutzhelfer wird dagegen operativ eingesetzt, löscht Entstehungsbrände und unterstützt bei der Evakuierung. Seine Ausbildung umfasst nur etwa 4 Stunden. Mindestens 5 % der Belegschaft müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Ist ein Brandschutzbeauftragter für den Brandschutz haftbar?

Der Brandschutzbeauftragte hat eine beratende Funktion. Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz verbleibt beim Arbeitgeber als Betreiber. Allerdings kann ein BSB haftbar werden, wenn er seine schriftlich übertragenen Aufgaben grob fahrlässig oder vorsätzlich vernachlässigt. Deshalb ist eine klare schriftliche Bestellungsurkunde mit genauer Aufgabenbeschreibung für beide Seiten wichtig.

Wie oft muss ein Brandschutzbeauftragter Fortbildungen besuchen?

Die vfdb-Richtlinie 12-09/01 empfiehlt eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren. Viele Versicherer und Berufsgenossenschaften machen die Fortbildung zur Voraussetzung für die Anerkennung. Themen sind typischerweise Änderungen in Vorschriften, neue Löschverfahren und aktuelle Brandschutztechnik.

Kann ein Brandschutzbeauftragter auch extern bestellt werden?

Ja. Es gibt keine Vorschrift, die einen internen Brandschutzbeauftragten verlangt. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen ist ein externer BSB oft wirtschaftlicher, da er sofort über die nötige Fachkenntnis verfügt und keine Ausbildungskosten oder Freistellungszeiten anfallen. Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber.