Brandschutzbeauftragter Pflicht: Wann Sie einen brauchen (2026)

Brandschutzbeauftragter Pflicht: Wann Sie einen brauchen (2026)

Brandschutzbeauftragter Pflicht: Diese Frage stellen sich Geschäftsführer und Facility Manager spätestens dann, wenn die Bauaufsicht anklopft oder der Versicherer nachhakt. Die Antwort ist weniger eindeutig, als viele vermuten. Eine generelle bundesweite Pflicht gibt es nicht. Doch wer einen Sonderbau betreibt, kommt um die Bestellung eines BSB nicht herum.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Vorschriften 2026 gelten, in welchen Bundesländern die Pflicht greift und wie Sie die richtige Entscheidung zwischen internem und externem Brandschutzbeauftragten treffen. Alle Angaben basieren auf den aktuellen Sonderbauverordnungen, der DGUV Information 205-003 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Keine generelle gesetzliche Pflicht, aber Sonderbauverordnungen der Länder fordern einen BSB für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser und Industriebauten.
  • Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten: 150 bis 400 EUR pro Monat je nach Betriebsgröße.
  • Ausbildung nach DGUV Information 205-003: mindestens 64 Unterrichtseinheiten, Fortbildung 16 UE innerhalb von 3 Jahren.
  • Schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber ist erforderlich, inklusive klarer Aufgabendefinition.

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Im deutschen Recht existiert kein einzelnes Bundesgesetz, das pauschal einen Brandschutzbeauftragten vorschreibt. Die Pflicht ergibt sich stattdessen aus einem Zusammenspiel verschiedener Rechtsquellen: Sonderbauverordnungen der Bundesländer, die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz, Anforderungen von Versicherern und Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

In der Praxis bedeutet das: Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten bestellen müssen, hängt von Ihrem Gebäudetyp, Ihrer Branche und Ihrem Bundesland ab. Betreiber von Sonderbauten kommen an der Bestellung nicht vorbei. Für alle anderen kann die Gefährdungsbeurteilung oder der Sachversicherer den Ausschlag geben.

Rechtsgrundlage
DGUV Information 205-003: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber. Die Ausbildung umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten. Eine Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von 3 Jahren ist erforderlich.

Quelle: DGUV Information 205-003, Abschnitt 4 und 5
Baurecht
Sonderbauverordnungen der Länder (VStättVO, VkVO, KhBauVO) schreiben einen BSB für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Krankenhäuser vor.
Gefährdungsbeurteilung
Nach § 3 ArbSchG muss der Arbeitgeber Maßnahmen des Brandschutzes treffen. Ergibt die Beurteilung erhöhte Brandgefahr, wird ein BSB dringend empfohlen.
Versicherer
VdS-Richtlinien und Sachversicherer fordern häufig einen BSB als Voraussetzung für den Versicherungsschutz, besonders bei Industriebetrieben.
Berufsgenossenschaften
Die DGUV empfiehlt die Bestellung eines BSB für alle Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung und definiert Ausbildungsanforderungen in der DGUV Information 205-003.

Bundesland-Vergleich: Wo gilt die BSB-Pflicht?

Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland regelt in seinen Sonderbauverordnungen, ab welcher Größe und für welche Gebäudetypen ein BSB bestellt werden muss. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Regelungen im Vergleich.

Bundesland Rechtsgrundlage Pflicht ab (m²) Sonderbauten
NRW SBauVO NRW Ab 5.000 m² Verkaufsfläche Versammlungsstätten ab 200 Personen, Verkaufsstätten, Industriebauten
Bayern BayVStättV, BayVkV Ab 5.000 m² Verkaufsfläche Versammlungsstätten ab 200 Personen, Verkaufsstätten, Krankenhäuser
Baden-Württemberg VStättVO BW, VkVO BW Ab 5.000 m² Verkaufsfläche Versammlungsstätten ab 200 Personen, Verkaufsstätten, Hochhäuser
Sachsen SächsVStättVO, SächsVkVO Ab 5.000 m² Verkaufsfläche Versammlungsstätten ab 200 Personen, Verkaufsstätten, Industriebauten
Niedersachsen NVStättVO, DVerkVO Ab 5.000 m² Verkaufsfläche Versammlungsstätten ab 200 Personen, Verkaufsstätten, Krankenhäuser
Praxis-Tipp

Prüfen Sie die Sonderbauverordnung Ihres Bundeslandes. Die Anforderungen unterscheiden sich im Detail. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde nach, ob Ihr Gebäude als Sonderbau eingestuft wird.

Brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?

Die Antwort hängt von vier Faktoren ab: Gebäudetyp, Gefährdungsbeurteilung, Versicherungsanforderungen und branchenspezifische Vorgaben. Der folgende Entscheidungsbaum hilft Ihnen bei der Einordnung.

Betreiben Sie einen Sonderbau? Ja Nein BSB ist Pflicht Ergibt Ihre Gefährdungs- beurteilung erhöhte Brandgefahr? Ja Nein BSB wird dringend empfohlen Fordert Ihr Versicherer einen BSB? Ja Nein BSB vertraglich erforderlich BSB freiwillig, aber sinnvoll
Abb.: Entscheidungsbaum: Brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?

Die 5 wichtigsten Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte ist kein Feuerwehrmann, sondern ein Organisator. Seine Kernaufgabe ist die systematische Betreuung des vorbeugenden Brandschutzes im Unternehmen. Die DGUV Information 205-003 definiert einen umfangreichen Aufgabenkatalog, aus dem sich fünf zentrale Tätigkeitsfelder ableiten lassen.

1
Brandschutzordnung erstellen und pflegen

Der BSB erstellt die Brandschutzordnung nach DIN 14096 in drei Teilen: Teil A (Aushang für alle), Teil B (für Mitarbeiter) und Teil C (für Personen mit besonderen Aufgaben). Er hält sie bei baulichen oder organisatorischen Änderungen aktuell.

2
Regelmäßige Brandschutzbegehungen durchführen

Mindestens zweimal jährlich begeht der BSB das Gebäude, prüft Brandschutzeinrichtungen und dokumentiert Mängel. Typische Prüfpunkte: Feuerlöscher, Brandschutztüren, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Beschilderung.

3
Mitarbeiter unterweisen und schulen

Der BSB organisiert die jährliche Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten. Neue Mitarbeiter werden bei Eintritt eingewiesen. Inhalte: Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, Bedienung von Feuerlöschern.

4
Flucht- und Rettungswege überwachen

Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei, gekennzeichnet und beleuchtet sein. Der BSB kontrolliert dies regelmäßig und sorgt dafür, dass Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen nicht verstellt werden.

5
Mit Behörden und Feuerwehr zusammenarbeiten

Der BSB ist Ansprechpartner für die Bauaufsicht, die Feuerwehr und den Sachversicherer. Er begleitet behördliche Brandschauen, koordiniert Feuerwehrübungen und setzt Auflagen der Baugenehmigung um.

Intern oder extern? Kosten und Vergleich

Die Entscheidung zwischen einem internen und einem externen Brandschutzbeauftragten hängt von Betriebsgröße, Budget und vorhandenem Fachwissen ab. Beide Modelle haben klare Vor- und Nachteile. Ein interner BSB kennt den Betrieb, muss aber zunächst ausgebildet werden und benötigt regelmäßige Freistellung für seine Aufgaben.

Ein externer Brandschutzbeauftragter bringt sofort Fachwissen mit und arbeitet unabhängig. Die monatlichen Kosten sind planbar. Dafür ist er nicht täglich vor Ort und muss sich erst in die betrieblichen Abläufe einarbeiten. Für Unternehmen ohne eigene Brandschutz-Expertise ist das externe Modell häufig die wirtschaftlichere Lösung.

Kriterium Interner BSB Externer BSB
Kosten Ausbildung: 1.500 bis 2.500 EUR einmalig, plus anteilige Arbeitszeit 150 bis 400 EUR pro Monat (planbar)
Fachwissen Muss aufgebaut werden, Fortbildung 16 UE in 3 Jahren Sofort verfügbar, breite Branchenerfahrung
Verfügbarkeit Täglich vor Ort, schnelle Reaktion Zu vereinbarten Terminen, 2 bis 4 Begehungen pro Jahr
Haftung Arbeitnehmer-Haftungsprivileg greift Eigene Berufshaftpflicht, klare vertragliche Regelung
Unabhängigkeit Mögliche Interessenkonflikte mit Vorgesetzten Objektive Bewertung ohne betriebliche Zwänge
Einarbeitungszeit Kennt den Betrieb bereits Benötigt initiale Einarbeitung (1 bis 2 Begehungen)
Kostenrechner: Externer Brandschutzbeauftragter
Kleinbetrieb (bis 50 MA) 150 bis 250 EUR/Monat
Mittelbetrieb (50 bis 250 MA) 250 bis 400 EUR/Monat
Großbetrieb / Sonderbau 400 bis 800 EUR/Monat
Preise zzgl. MwSt. Leistungsumfang variiert: Prüfen Sie, ob Begehungen, Brandschutzordnung und Unterweisungen enthalten sind.
Praxis-Tipp

Fordern Sie von externen Anbietern ein Angebot mit klarem Leistungskatalog an. Achten Sie auf: Anzahl der Begehungen pro Jahr, Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung (Teil A, B, C), Mitarbeiterunterweisungen und Bereitschaft bei behördlichen Brandschauen. Vergleichen Sie mindestens drei Angebote.

Haftung und Bußgelder

Wer trotz Pflicht keinen Brandschutzbeauftragten bestellt, riskiert empfindliche Konsequenzen. Die Bauaufsichtsbehörden können Bußgelder verhängen. Im Brandfall wird geprüft, ob alle vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen umgesetzt waren. Fehlende Dokumentation und ein nicht bestellter BSB können als Organisationsverschulden gewertet werden.

Besonders kritisch: Ohne nachgewiesenen Brandschutz kann der Sachversicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Der finanzielle Schaden im Brandfall übersteigt mögliche Bußgelder um ein Vielfaches. Ein Brandschutzgutachten kann helfen, den aktuellen Stand Ihres Brandschutzes professionell bewerten zu lassen.

Achtung: Haftungsrisiko

Bei Verstößen gegen die Sonderbauverordnung drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR. Im Brandfall haftet der Betreiber persönlich, wenn organisatorische Brandschutzpflichten vernachlässigt wurden. Zusätzlich kann der Sachversicherer den Versicherungsschutz wegen grober Obliegenheitsverletzung versagen. Eine fehlende oder mangelhafte Brandschutzorganisation kann als Organisationsverschulden im Sinne des § 823 BGB gewertet werden.

BSB vs. Brandschutzhelfer: Der Unterschied

Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer werden häufig verwechselt, erfüllen aber grundlegend verschiedene Funktionen. Der BSB arbeitet strategisch-organisatorisch: Er plant, berät und dokumentiert. Brandschutzhelfer dagegen sind für die praktische Erstbekämpfung von Bränden und die Unterstützung bei Evakuierungen ausgebildet. Die ASR A2.2 schreibt mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer vor. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob ein BSB bestellt ist.

Brandschutzbeauftragter (BSB)
  • Strategisch-organisatorische Aufgaben: Brandschutzordnung, Begehungen, Behördenkontakt
  • Ausbildung: mindestens 64 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 205-003
  • Schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber erforderlich
  • Berät die Geschäftsleitung in allen Fragen des Brandschutzes
Brandschutzhelfer (BSH)
  • Brandschutzhelfer ist nicht gleich BSB: unterschiedliche Ausbildung und Aufgaben
  • 5 % Regel gilt nur für Brandschutzhelfer, nicht für Brandschutzbeauftragte
  • Ausbildung: wenige Stunden Theorie und Praxis (Feuerlöschübung)
  • Operativ tätig: Erstbekämpfung, Evakuierung, keine strategische Planung
Rechtsgrundlage
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 7.3

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. In der Regel sind mindestens 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer erforderlich.

Quelle: Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, Abschnitt 7.3

BSB bestellen: So gehen Sie vor

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten folgt einem klaren Ablauf. Gehen Sie die folgenden acht Punkte systematisch durch, um rechtssicher aufgestellt zu sein und keine wesentlichen Schritte zu übersehen.

Checkliste: Brandschutzbeauftragten bestellen
  • Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbSchG durchführen und Brandgefährdung ermitteln
  • Sonderbauverordnung des eigenen Bundeslandes prüfen: Fällt Ihr Gebäude unter die BSB-Pflicht?
  • Versicherungsanforderungen prüfen: Fordert Ihr Sachversicherer oder die VdS einen BSB?
  • Entscheidung treffen: interner oder externer Brandschutzbeauftragter?
  • Schriftliche Bestellungsurkunde erstellen mit Unterschrift beider Seiten
  • Aufgabenumfang klar definieren: Begehungen, Brandschutzordnung, Unterweisungen, Behördenkontakt
  • Zeitressourcen sicherstellen: Der BSB benötigt ausreichend Arbeitszeit für seine Aufgaben
  • Fortbildungstermine einplanen: mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von 3 Jahren

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Häufig gestellte Fragen

Wann muss man einen Brandschutzbeauftragten haben?

Ein Brandschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn Sie einen Sonderbau betreiben. Dazu zählen Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Industriebauten und Hochhäuser. Die genauen Vorgaben regeln die Sonderbauverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Zusätzlich kann die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbSchG oder Ihr Versicherer einen BSB fordern.

Kann man zum Brandschutzbeauftragten gezwungen werden?

Nein. Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten ist freiwillig und erfordert die Zustimmung des Beschäftigten. Der Arbeitgeber darf niemanden gegen seinen Willen zum BSB bestellen. Die DGUV Information 205-003 empfiehlt eine schriftliche Bestellungsurkunde, die beide Seiten unterzeichnen.

Ist man als Brandschutzbeauftragter haftbar?

Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Arbeitgeber. Die Grundverantwortung für den Brandschutz verbleibt beim Betreiber. Allerdings kann ein BSB haftbar werden, wenn er seine übertragenen Aufgaben grob fahrlässig oder vorsätzlich vernachlässigt. Eine klare schriftliche Definition der Aufgaben schützt beide Seiten.

Wie viele Brandschutzbeauftragte braucht ein Unternehmen?

Die Anzahl hängt von Betriebsgröße, Schichtbetrieb und Gefährdung ab. Ein Unternehmen mit einem Standort und Normalarbeitszeit kommt in der Regel mit einem BSB aus. Bei Schichtbetrieb, mehreren Standorten oder besonders hoher Brandgefährdung empfiehlt die DGUV Information 205-003 mehrere Brandschutzbeauftragte oder einen Vertreter.

Kann ein Brandschutzbeauftragter auch Brandschutzhelfer sein?

Ja, ein Brandschutzbeauftragter kann zusätzlich als Brandschutzhelfer tätig sein. Die Rollen sind jedoch nicht identisch: Der BSB übernimmt strategisch-organisatorische Aufgaben (Brandschutzordnung, Begehungen, Behördenkontakt), während Brandschutzhelfer für die praktische Erstbekämpfung geschult werden. Die Ausbildungsanforderungen unterscheiden sich erheblich: 64 UE für den BSB gegenüber wenigen Stunden für den Brandschutzhelfer.

Brandschutzbeauftragter Pflicht: ab wann?

Die Pflicht greift sofort bei Inbetriebnahme eines Sonderbaus. Es gibt keine Übergangsfrist. Wer eine Versammlungsstätte, Verkaufsstätte oder vergleichbaren Sonderbau betreibt, muss ab dem ersten Tag einen Brandschutzbeauftragten bestellt haben. Die jeweilige Sonderbauverordnung des Bundeslandes legt den genauen Anwendungsbereich fest.