Brandschutzfachplanung: Aufgaben, Kosten, Qualifikation (2026)

Brandschutzfachplanung: Aufgaben, Kosten, Qualifikation (2026)

Brandschutzfachplanung: Wer ein Bauvorhaben oberhalb des Einfamilienhauses plant, kommt an diesem Begriff nicht vorbei. Sobald Sonderbauten, größere Wohn- oder Gewerbebauten, Industrieanlagen oder Bestandsanierungen im Spiel sind, reicht ein einfacher Brandschutznachweis nicht mehr aus. Dann ist ingenieurmäßige Fachplanung gefragt, die den vorbeugenden Brandschutz systematisch über alle Leistungsphasen begleitet. Dieser Ratgeber zeigt, was Brandschutzfachplanung leistet, wie das Leistungsbild nach AHO Heft 17 und HOAI Anlage 15 aufgebaut ist, welche Qualifikation ein Fachplaner mitbringen muss und mit welchen Honoraren Sie rechnen sollten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Brandschutzfachplanung ist die ingenieurmäßige Planung des vorbeugenden Brandschutzes durch qualifizierte Fachplaner, nicht ein einzelnes Dokument.
  • Das Leistungsbild orientiert sich an AHO Heft 17 und HOAI Anlage 15 und umfasst neun Leistungsphasen analog zur Objektplanung.
  • Honorare: 1,5 bis 3,5 Prozent der anrechenbaren Baukosten für das volle Leistungsbild.
  • Qualifizierte Ersteller: Nachweisberechtigte, staatlich anerkannte Sachverständige und Prüfingenieure mit Kammereintrag.
  • Ab Gebäudeklasse 4 und bei Sonderbauten ist Fachplanung zwingend, ein Brandschutznachweis reicht nicht aus.

Was ist Brandschutzfachplanung?

Brandschutzfachplanung ist die systematische, ingenieurmäßige Planung aller baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen eines Bauvorhabens. Sie umfasst die komplette Projektbegleitung durch einen qualifizierten Fachplaner, vom ersten Konzept über die Ausführungsplanung bis zur Bauüberwachung. Anders als der einmalige Brandschutznachweis ist die Fachplanung ein kontinuierlicher Prozess, der das gesamte Projekt begleitet.

Die Fachplanung setzt die Schutzziele der Bauordnung in konkrete Planungsleistungen um. Sie beantwortet die Frage: Wie wird der Brandschutz so geplant, ausgeschrieben, gebaut und betrieben, dass Menschen gerettet, Sachwerte geschützt und wirksame Löscharbeiten möglich sind? Der Fachplaner arbeitet eng mit Architekt, Tragwerksplaner und TGA-Fachplaner zusammen und koordiniert die fachtechnischen Schnittstellen des Brandschutzes.

Unverzichtbar ist Fachplanung bei Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 MBO, ab Gebäudeklasse 4, bei Industriebauten nach IndBauRL, bei Versammlungs- und Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Schulen und Hochhäusern. Auch Bestandsanierungen mit Abweichungen von aktuellen Anforderungen verlangen qualifizierte Planung, weil Schutzzieldiskussionen und Kompensationen sorgfältig dokumentiert werden müssen. Ein guter Indikator: Sobald ein Prüfingenieur zu beteiligen ist, lohnt sich die Beauftragung eines unabhängigen Fachplaners. Finden Sie jetzt einen qualifizierten Brandschutzfachplaner und lassen Sie sich unverbindlich ein Angebot erstellen.

9 Leistungsphasen
Vollständiges Leistungsbild nach AHO Heft 17 analog zur HOAI. Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung.
Brandschutzkonzept
Die Fachplanung liefert das vollständige Konzept mit Schutzzielen, Maßnahmen, Kompensationen und Nachweisen.
1,5 bis 3,5 %
Übliches Honorar in Prozent der anrechenbaren Baukosten für das volle Leistungsbild über alle Phasen.
Qualifikation
Nachweisberechtigte, staatlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure mit Kammereintrag und Berufshaftpflicht.

Abgrenzung: Fachplanung, Konzept, Nachweis

Die drei Begriffe werden in der Praxis oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Dinge bezeichnen. Wer das Leistungsbild falsch beauftragt, bekommt entweder zu wenig oder zahlt für nicht nötige Leistungen. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Kriterium Brandschutzfachplanung Brandschutzkonzept Brandschutznachweis
Charakter Kontinuierlicher Planungsprozess über 9 Leistungsphasen Einzelnes Dokument mit Schutzzielen und Maßnahmen Einzelnes Dokument mit Nachweis der Regelanforderungen
Anwendungsbereich Sonderbauten, ab GK 4, komplexe Nutzungen, Bestand mit Abweichungen Sonderbauten, ab GK 4, Hochhäuser Standardbauten Gebäudeklasse 1 bis 3
Rechtsgrundlage HOAI Anlage 15, AHO Heft 17, Werkvertragsrecht § 11 BauVorlVO, Sonderbauverordnungen § 66 MBO, Bauvorlagenverordnung der Länder
Umfang Volles Leistungsbild von LP 1 bis LP 9 30 bis 150 Seiten, Gutachtencharakter 5 bis 20 Seiten, standardisiert
Bauüberwachung Ja, LP 8 ist Teil des Leistungsbildes Nein, Konzept endet mit Genehmigung Nein, reine Nachweisführung
Ersteller Qualifizierter Brandschutzfachplaner (Sachverständiger oder Nachweisberechtigter) Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur
Honorar 1,5 bis 3,5 % der anrechenbaren Baukosten 3.000 bis 25.000 EUR pauschal je nach Projekt 500 bis 4.000 EUR pauschal je nach Gebäude

Die wichtigste Botschaft: Das Brandschutzkonzept ist ein Teilergebnis der Fachplanung, nicht ihr Ersatz. Wer nur ein Konzept beauftragt, erhält ein Dokument. Wer Fachplanung beauftragt, bekommt einen Partner bis zur Abnahme. Für einfache Wohnbauten bis Gebäudeklasse 3 reicht der Brandschutznachweis, für alles darüber ist Fachplanung die richtige Wahl.

Praxis-Tipp

Klären Sie vor der Beauftragung, welche Leistungsphasen der Fachplaner erbringen soll. Ein häufiger Konflikt entsteht, wenn der Bauherr nur das Konzept (LP 1 bis LP 4) beauftragt, später aber Unterstützung bei Ausschreibung und Bauüberwachung erwartet. Das ist nicht inklusive und wird separat berechnet. Eine klare Vereinbarung zu Beginn spart Ärger und Mehrkosten am Ende.

Die neun Leistungsphasen nach AHO Heft 17

Das AHO Heft Nr. 17 (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) beschreibt das Leistungsbild Brandschutz in neun Leistungsphasen analog zur Objektplanung nach HOAI Anlage 10. Es ist keine verbindliche Honorarordnung, hat sich aber als branchenüblicher Standard etabliert und wird von Fachplanern, Bauherren und Gerichten herangezogen.

Leistungsphasen Brandschutzfachplanung nach AHO Heft 17 Honoraranteile in Prozent analog HOAI Anlage 10 LP 1 Grundlagen 2 % LP 2 Vorplanung 10 % LP 3 Entwurf 20 % LP 4 Genehm. 18 % LP 5 Ausführung 20 % LP 6 Vorb. Vergabe 4 % LP 7 Mitw. Vergabe 4 % LP 8 Bauüberw. 20 % LP 9 Objektbetreu. 2 % Summe: 100 %
Abb.: Die neun Leistungsphasen der Brandschutzfachplanung nach AHO Heft 17 mit typischen Honoraranteilen. Entwurf, Ausführung und Bauüberwachung sind die honorarintensivsten Phasen.

Die Leistungsphasen gliedern sich in Planungsphasen (LP 1 bis LP 4), Ausführungsvorbereitung (LP 5 bis LP 7) und Bauausführung mit Betrieb (LP 8 und LP 9). Die Honoraranteile summieren sich zu 100 Prozent und sind das Referenzsystem, wenn Leistungen einzeln beauftragt werden.

1
LP 1: Grundlagenermittlung (ca. 2 %)

Aufgabenstellung klären, Ortsbesichtigung, Bestandserfassung, Schutzzieldefinition mit dem Bauherrn.

2
LP 2: Vorplanung (ca. 10 %)

Variantenvergleich, vorläufiges Brandschutzkonzept, Kostenrahmen nach DIN 276.

3
LP 3: Entwurfsplanung (ca. 20 %)

Vollständiges Brandschutzkonzept mit Schutzzielen, Maßnahmen, Kompensationen, Nachweisen.

4
LP 4: Genehmigungsplanung (ca. 18 %)

Bauvorlagen zusammenstellen, Einreichung, Behördenabstimmung, Prüfvermerke bearbeiten.

5
LP 5: Ausführungsplanung (ca. 20 %)

Detaillierte Ausführungspläne, Abstimmung mit Tragwerk und TGA, brandschutzrelevante Details.

6
LP 6: Vorbereitung der Vergabe (ca. 4 %)

Leistungsverzeichnisse für brandschutzrelevante Gewerke, Mengenermittlung, Spezifikationen.

7
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe (ca. 4 %)

Angebotsprüfung, Bieterbewertung, Vergabeverhandlung, Dokumentation.

8
LP 8: Objektüberwachung (ca. 20 %)

Bauüberwachung auf Einhaltung des Konzepts, Qualitätskontrolle, Abnahmen, Mängeldokumentation.

9
LP 9: Objektbetreuung (ca. 2 %)

Begehung nach Fertigstellung, Mängeldokumentation vor Gewährleistungsablauf, Betriebsberatung.

Rechtsgrundlage
HOAI Anlage 15 in Verbindung mit AHO Heft 17 (Leistungsbild Brandschutz)

Die HOAI regelt in Anlage 15 die Beratungsleistungen, zu denen der Brandschutz zählt. Das AHO Heft Nr. 17 konkretisiert das Leistungsbild Brandschutz und beschreibt Grundleistungen und Besondere Leistungen analog zur Objektplanung. Seit der HOAI-Novelle 2021 sind die Honorartafeln nicht mehr verbindlich, dienen aber weiterhin als Orientierung. Das Leistungsbild des AHO Heft 17 gilt branchenübergreifend als Standard für die Beauftragung von Brandschutzfachplanern.

Quelle: HOAI 2021, Anlage 15, und AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17

Leistungsbild im Detail

Das Leistungsbild unterscheidet zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen. Grundleistungen sind in den Honoraranteilen der Leistungsphasen enthalten. Besondere Leistungen sind zusätzlich und werden separat vergütet: Brandschutzgutachten, Ingenieurmethoden (Simulationen), Brandschutzordnungen Teil A, B und C, Löschwasserrückhaltung, Flucht- und Rettungspläne sowie Beratung bei der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Baulicher Brandschutz
Planung der Bauteile, Brandabschnitte, Brandwände, Feuerwiderstandsklassen, Materialauswahl nach DIN 4102 und EN 13501.
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sprinkler, RWA, Sicherheitsbeleuchtung, Rauchschutz, Feststellanlagen.
Organisatorischer Brandschutz
Brandschutzordnung, Räumungskonzepte, Unterweisungen, Notfallpläne, Einbindung der Feuerwehr.
Abwehrender Brandschutz
Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen, Löschwasserversorgung, Angriffswege, Feuerwehrpläne nach DIN 14095.

Der Fachplaner koordiniert alle vier Bereiche und sorgt dafür, dass sie aufeinander abgestimmt sind. Schutzziele dürfen nicht nur auf dem Papier erfüllt sein, sondern müssen in der Ausführung tatsächlich erreichbar sein. Deshalb sind die Leistungsphasen 5 bis 8 mindestens so wichtig wie die Konzeption in den frühen Phasen.

Bei komplexen Projekten greift der Fachplaner auf Ingenieurmethoden des Brandschutzes zurück. Dazu zählen CFD-Rauchsimulationen, Räumungssimulationen nach IMO oder VDI 6019, thermische Rechenverfahren für tragende Bauteile und probabilistische Analysen. Diese Methoden erlauben Abweichungen von den Regelanforderungen der Bauordnung, wenn die Schutzziele durch rechnerische Nachweise belegt werden. Ingenieurmethoden sind Besondere Leistungen und gehören nicht zum Grundleistungsbild, sie werden in der Regel als Pauschale oder nach Stundensatz zusätzlich vergütet. Für Bauherren ist das wichtig zu wissen, weil die Abweichungen oft über Kosten und Gestaltungsspielraum entscheiden.

Qualifikation der Fachplaner

Brandschutzfachplanung ist eine anspruchsvolle Ingenieurleistung, die nur von qualifizierten Fachleuten erbracht werden darf. Die Anforderungen sind in den Bauprüf- und Sachverständigenverordnungen der Länder geregelt. Einheitlich gilt: Für prüfpflichtige Nachweise sind eine nachgewiesene Qualifikation und ein Eintrag in die entsprechenden Listen erforderlich.

Qualifikations-Matrix Brandschutzfachplaner Wer darf was im vorbeugenden Brandschutz? Qualifikation GK 1 bis 3 GK 4 bis 5 Sonderbau Prüfung Architekt bauvorlageberechtigt Ja Nein Nein Nein Nachweisberechtigter Brandschutz Ja Ja Teilweise Nein Staatl. anerk. Sachverständiger Ja Ja Ja Teilweise Prüfingenieur Brandschutz Ja Ja Ja Ja Trennung: Prüfingenieur darf im selben Projekt nicht gleichzeitig Ersteller und Prüfer sein. Regelung durch Prüf- und Sachverständigenverordnungen der Länder (PPVO, SVO, BauPrüfVO).
Abb.: Qualifikations-Matrix für Brandschutzfachplaner. Je anspruchsvoller das Bauvorhaben, desto höher die Anforderungen an die Qualifikation des Planers.

Die Berufsbezeichnungen variieren zwischen den Bundesländern: Nachweisberechtigter für Brandschutz, staatlich anerkannter Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz, Prüfsachverständiger und Prüfingenieur für Brandschutz. Die Qualifikation wird durch einschlägiges Hochschulstudium, mehrjährige Berufserfahrung und formale Anerkennung durch die zuständige Kammer erworben. Für Prüfsachverständige und Prüfingenieure kommt eine staatliche Prüfung hinzu, die fachliche Eignung, Unabhängigkeit und wirtschaftliche Eigenständigkeit nachweist. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist die Mitgliedschaft in einschlägigen Fachverbänden wie der Vereinigung der Prüfingenieure für Brandschutz (VPI) oder der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (BVPI).

Achtung: Haftungsrisiko bei unqualifizierter Planung

Wer einen nicht qualifizierten Planer beauftragt, trägt das volle Haftungsrisiko im Schadensfall. Es drohen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, Bußgelder bis 50.000 EUR, Nutzungsuntersagung und im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung nach § 319 StGB (Baugefährdung) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Sachversicherer prüfen im Schadensfall genau, ob der Brandschutz qualifiziert geplant wurde. Fehlt der Qualifikationsnachweis, kann der Versicherungsschutz wegen Obliegenheitsverletzung entfallen. Fordern Sie immer den schriftlichen Nachweis der Qualifikation und eine gültige Berufshaftpflicht mit mindestens 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für Personenschäden.

Honorar und Kosten

Das Honorar orientiert sich an HOAI und AHO Heft 17. Seit der HOAI-Novelle 2021 sind die Honorartafeln nicht mehr verbindlich, dienen aber weiterhin als Orientierung. In der Praxis liegt das Honorar für das volle Leistungsbild zwischen 1,5 und 3,5 Prozent der anrechenbaren Baukosten, abhängig von Projektgröße, Komplexität und Honorarzone.

Honorarrechner: Brandschutzfachplanung nach Bausumme
500.000 EUR Baukosten (z. B. Einzelgewerbe) 9.000 bis 17.000 EUR
1.000.000 EUR (kleines Bürogebäude) 17.000 bis 32.000 EUR
2.000.000 EUR (Mehrfamilienhaus GK 4) 30.000 bis 60.000 EUR
5.000.000 EUR (Schule, Kita, Seniorenheim) 70.000 bis 140.000 EUR
10.000.000 EUR (Industriebau, Versammlung) 130.000 bis 260.000 EUR
Stundensatz bei Einzelleistungen 120 bis 180 EUR / Stunde
Preise zzgl. MwSt., Stand 2026. Orientierungswerte für Deutschland. Honorare beziehen sich auf das volle Leistungsbild LP 1 bis LP 9 nach AHO Heft 17. Bei Teilleistungen (z. B. nur Konzepterstellung LP 1 bis LP 4) reduziert sich das Honorar entsprechend der Anteile. Sonderleistungen wie Ingenieurmethoden, Brandsimulationen oder Räumungssimulationen werden separat vergütet.

Wichtig: Das Honorar wird nach den anrechenbaren Kosten berechnet, nicht nach der Gesamtbausumme. Anrechenbar sind in der Regel die Kostengruppen 300 (Bauwerk, Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk, Technische Anlagen) nach DIN 276. Grundstückskosten, Außenanlagen und Ausstattung fallen nicht darunter.

Praxis-Tipp

Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch den Leistungsumfang. Ein billiges Angebot mit nur LP 1 bis LP 4 wird am Ende teurer, wenn Sie in der Ausführungsphase nachbestellen müssen. Honorare unter 1 % der anrechenbaren Kosten sind ein Warnsignal für fehlenden Leistungsumfang oder mangelnde Erfahrung.

Vertragsgestaltung und Leistungsumfang

Die Beauftragung erfolgt über einen Werkvertrag nach BGB mit konkreter Leistungsbeschreibung. Ohne klare Beschreibung kommt es zu Konflikten darüber, welche Leistungen inklusive sind. Der Verweis auf das AHO Heft 17 schafft Klarheit und wird von Gerichten als Auslegungshilfe anerkannt.

Checkliste: Inhalte eines Vertrags mit dem Brandschutzfachplaner
  • Projektbeschreibung mit Gebäudeklasse, Nutzung, Bauvolumen und Standort
  • Beauftragte Leistungsphasen nach AHO Heft 17 (klar benannt: LP 1 bis LP ...)
  • Abgrenzung: Grundleistungen vs. Besondere Leistungen (was ist inklusive, was separat?)
  • Honoraransatz: Prozentsatz der anrechenbaren Kosten oder Pauschale oder Stundensatz
  • Zahlungsplan nach Leistungsphasen (typisch: Abschläge am Ende jeder LP)
  • Nachweis der Qualifikation (Kammereintrag, Anerkennung, Referenzen)
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
  • Regelung zu Änderungen und Mehrleistungen (schriftliche Nachträge)
  • Terminplan mit Meilensteinen je Leistungsphase
  • Datenschutzvereinbarung und Umgang mit Projektunterlagen
  • Kündigungs- und Abnahmeregelungen

Haftung und Versicherung

Der Fachplaner haftet für die fachgerechte Erbringung seiner Leistungen, sowohl für Planungsfehler als auch für Überwachungsfehler in der Bauphase. Die Gewährleistung beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. Im Schadensfall prüft die Berufshaftpflicht des Planers den Anspruch. Ohne ausreichende Police läuft der Bauherr Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn der Planer zahlungsunfähig ist.

Empfohlene Deckungssummen: mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, 500.000 EUR für Sachschäden. Bei größeren Projekten entsprechend höher. Fordern Sie eine aktuelle Versicherungsbestätigung an und prüfen Sie, ob Brandschutzplanung ausdrücklich eingeschlossen ist. Allgemeine Ingenieurversicherungen decken Brandschutz nicht automatisch ab.

Das sollten Sie tun
  • Qualifikation schriftlich nachweisen lassen (Kammereintrag, Anerkennung)
  • Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme prüfen
  • Leistungsumfang präzise im Vertrag festlegen (AHO Heft 17 als Referenz)
  • Referenzprojekte ähnlicher Größenordnung einsehen
  • Frühzeitig mit dem Prüfingenieur abstimmen (falls Prüfpflicht besteht)
  • Regelmäßige Projektbesprechungen vereinbaren (mindestens alle 4 Wochen)
Das sollten Sie vermeiden
  • Nur auf den günstigsten Preis schauen, ohne Leistungsumfang zu vergleichen
  • Den Architekten ohne Brandschutz-Spezialisierung als Fachplaner beauftragen
  • Leistungsphasen nachträglich einzeln beauftragen (teurer als Komplettauftrag)
  • Verzicht auf Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) bei komplexen Projekten
  • Mündliche Vereinbarungen ohne schriftliche Nachträge akzeptieren
  • Abnahme ohne Begehung und schriftliches Abnahmeprotokoll

Den richtigen Fachplaner finden

Die Auswahl des Fachplaners entscheidet über Qualität, Kosten und reibungslosen Ablauf des Bauprojekts. Ein guter Fachplaner bringt fachliche Kompetenz, Erfahrung mit der lokalen Bauaufsichtsbehörde und Kenntnis des Landesrechts mit. Die Suche sollte systematisch über Kammer-Verzeichnisse und spezialisierte Verzeichnisse erfolgen, nicht nur über Google.

Die Beauftragung erfolgt idealerweise bereits in der Leistungsphase 1, parallel zu Architekt und Tragwerksplaner. Je früher der Fachplaner ins Projekt kommt, desto besser lassen sich Schutzziele in die Gesamtplanung integrieren. Spätere Korrekturen sind teuer und führen zu Konflikten zwischen den Fachplanern.

Für die gutachterliche Bewertung bestehender Gebäude ist neben der Fachplanung ein Brandschutzgutachten das richtige Instrument. Für den laufenden Betrieb von Sonderbauten ist zusätzlich ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen. Alle drei Leistungen ergänzen sich und sollten idealerweise aus einer Hand kommen.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist Brandschutzfachplanung genau?

Brandschutzfachplanung ist die ingenieurmäßige Planung des vorbeugenden Brandschutzes durch einen qualifizierten Fachplaner. Sie umfasst die Erstellung von Brandschutzkonzepten, Brandschutznachweisen, Ausführungsplänen und die Mitwirkung bei Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung. Das Leistungsbild orientiert sich an AHO Heft 17 und der HOAI Anlage 15 in neun Leistungsphasen analog zu den Grundleistungen der Objektplanung. Brandschutzfachplanung ist damit mehr als ein einmaliges Dokument, sie begleitet das Bauvorhaben vom Entwurf bis zur Inbetriebnahme.

Wer darf Brandschutzfachplanung erbringen?

Brandschutzfachplanung darf nur von qualifizierten Fachplanern erbracht werden. Dazu zählen Nachweisberechtigte für Brandschutz (abhängig vom Landesrecht), staatlich anerkannte Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz, Prüfingenieure für Brandschutz sowie Ingenieure mit entsprechender Weiterbildung und Kammereintrag. Für prüfpflichtige Bauvorhaben sind die Anforderungen an die Qualifikation in den Bauprüfverordnungen der Länder geregelt. Bauherren sollten immer den Nachweis der Qualifikation einfordern.

Was kostet eine Brandschutzfachplanung?

Die Honorare orientieren sich an der HOAI Anlage 15 und am AHO Heft 17. Als Richtwert gelten 1,5 bis 3,5 Prozent der anrechenbaren Baukosten für das volle Leistungsbild über alle neun Leistungsphasen. Bei einem Projekt mit 2 Millionen EUR anrechenbaren Kosten ergeben sich daraus 30.000 bis 70.000 EUR für die komplette Fachplanung. Einzelne Leistungsphasen können auch separat beauftragt und nach Stundensatz (120 bis 180 EUR netto) abgerechnet werden.

Worin unterscheidet sich Brandschutzfachplanung von einem Brandschutzkonzept?

Das Brandschutzkonzept ist ein einzelnes Dokument, das die Schutzziele, Maßnahmen und Nachweise für ein Bauvorhaben beschreibt. Brandschutzfachplanung ist der umfassende Planungsprozess, zu dem das Brandschutzkonzept als Teilergebnis gehört. Die Fachplanung umfasst darüber hinaus Ausführungsplanung, Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Objektbetreuung. Wer nur ein Konzept beauftragt, erhält eine Momentaufnahme. Wer Fachplanung beauftragt, bekommt einen Planer, der das Projekt bis zur Abnahme begleitet.

Wann brauche ich einen Brandschutzfachplaner?

Ein Brandschutzfachplaner ist immer dann sinnvoll, wenn das Bauvorhaben über einen einfachen Brandschutznachweis hinausgeht. Konkret: bei Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 MBO, bei Gebäuden ab Gebäudeklasse 4, bei Hochhäusern, bei komplexen Nutzungen (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten), bei Bestandsanierungen mit Abweichungen von aktuellen Anforderungen und bei allen Projekten mit Prüfpflicht durch einen Prüfingenieur. Für Einfamilienhäuser und einfache Mehrfamilienhäuser reicht meist der Architekt als Bauvorlageberechtigter aus.

Welche Haftungsrisiken bestehen bei unqualifizierter Brandschutzplanung?

Die Haftungsrisiken sind erheblich. Bei mangelhafter Planung drohen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, Regress der Versicherung, Bußgelder der Bauaufsichtsbehörde bis 50.000 EUR, Nutzungsuntersagung und strafrechtliche Verantwortung nach § 319 StGB (Baugefährdung) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Im Schadensfall prüfen Sachversicherer genau, ob der Brandschutz qualifiziert geplant wurde. Fehlt die Qualifikation des Planers, kann der Versicherungsschutz wegen Obliegenheitsverletzung entfallen. Ein qualifizierter Fachplaner verfügt über eine Berufshaftpflicht mit angemessener Deckungssumme.